Art des Auftrags:

Bauleistung

Haupteinstufung (cpv):

45000000 Bauarbeiten

Zusätzliche Einstufung (cpv):

Erfüllungsort:

Borna

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

Los 502 Außenanlagenbau

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

nein

Frist für den Eingang der Angebote:

11/08/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

Beginn der Ausführung:

15/10/2025

Ende der Ausführung:

30/04/2026

Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 04.08.2025, 24.00 Uhr. Mit den Vergabeunterlagen erhalten Sie eine GAEB-Datei (Angebotsaufforderung/Leistungsverzeichnis) im technischen Standard des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (D83, P83 oder X 83). Mit Ihrem Angebot ist zwingend eine diesem Ausgabeformatstandard entsprechende (d.h. z.B. Auftraggeber X83 => Bieter X84 = xml-Standard), strukturell unveränderte, funktionsfähige und vollständig verpreiste /ausgefüllte GAEB-Angebotsdatei (D84, P84 oder X 84), bzw. falls Nebenangebote zugelassen sind GAEB-Nebenangebotsdatei (D85, P85 oder X 85), einzureichen. Berücksichtigt wird ausschließlich der ausgegebene GAEB-Formatstandard. Angebote mit beschädigten, geänderten, nicht einlesbaren GAEB-Dateien sowie anderen Dateiformatstandards werden von der Wertung ausgeschlossen. Diese Formanforderung dient der besseren Vergleichbarkeit der Angebote und der effizienteren Angebotsauswertung (Beschleunigungsgrundsatz). Wird mit dem Angebot zusätzlich ein vollständig verpreistes /ausgefülltes PDF-Leistungsverzeichnis eingereicht und sind Angaben ggü. der GAEB-Datei widersprüchlich, sind die Angaben der GAEB-Datei vorrangig maßgeblich. Eine kostenlose 450127-2025 Page 1/11 Online-Ansicht der ausgegebenen GAEB-Datei ist z.B. möglich unter: https://gaeb- tools.de /software/gaeb-viewer/ Bitte beachten Sie, dass die Nachforderung von wesentlichen Preisangaben (z.B. fehlendes GAEB-Leistungsverzeichnis) gemäß § 16a EU Abs. 2 VOB/A i.V. m. § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A unzulässig ist und den Angebotsausschluss zur Folge hat. Auf Verlangen der Vergabestelle werden ggf. erforderliche Aufklärungserläuterungen/-unterlagen (§ 15 EU VOB/A, 16d EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A) mit angemessener Frist angefordert. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch eine vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis, PQ-VOB gemäß § 6b EU Abs. 1 VOB/A) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im Präqualifikationsverzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung. Ab einer Auftragshöhe von 30.000 Euro (ohne USt.) fordert die Vergabestelle für den/die Bieter/Bietergemeinschaft (für jedes Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an. Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vergabeverfahren des Landkreises Leipzig werden grundsätzlich elektronisch über einen Vergabemanager (AI-Vergabemanager) und die Vergabeplattform eVergabe.de abgewickelt (§ 11 EU Abs. 1 VOB/A). Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots ist i.d.R. die kostenfreie Registrierung auf vorgenannter Vergabeplattform und die Installation der Bietersoftware AI- Bietercockpit (AI-BC; https://www.bietercockpit.de/). Die Bedienungshinweise (Benutzerhandbuch), Nutzungsbedingungen und erforderlichen technischen Systemvoraussetzungen erfahren Sie auch unter http:// www.evergabe.de. Für die Installation des AI-Bietercockpits und technische Fragen zur elektronischen Teilnahmewettbewerbs- /Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Bietersupport der eVergabe.de GmbH. Dieser steht Ihnen gemäß der Servicezeiten von Montag bis Freitag (Telefon: +49 351 41093-1444 oder +49 351 41093-1422; E-Mail: auftragnehmer@evergabe.de) zur Verfügung. Weiterhin finden Sie umfangreiche Informationen in den dort zur Verfügung gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe & Service. Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann oder technische Probleme auftreten können. Insbesondere bei der erstmaligen elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen/ Angeboten, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit für die Registrierung und das Hochladen der Unterlagen auf der Vergabeplattform ein. Zeitliche Verzögerung beim Hochladen des Teilnahmeantrags /Angebots, die zur Verfristung der Teilnahmeantrags oder Angebots führen, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters. Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden können, erfolgt bei Veränderungen (Neuversionierung) im Vergabeverfahren keine gesonderte Benachrichtigung 450127-2025 Page 2/11 per E-Mail an unregistrierte Bewerber/Bieter. Es obliegt dem unregistrierten Bewerber/Bieter, sich selbstständig über Änderungen und Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld). Vor diesem Hintergrund wird eine vorherige Registrierung auf der Vergabeplattform dringend empfohlen. Stellen Sie daher vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist und der Abgabe Ihres Teilnahmeantrags/Angebots sicher, dass Ihnen alle aktuellen Informationen und die aktuelle Version der Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen und ausschließlich diese verwendet werden. Bei Nachrichten der Vergabestelle an den Bewerber/Bieter sowie bei der Neuversionierung der Vergabeunterlagen werden die registrierten Bewerber/Bieter über die bei der Plattformregistrierung hinterlegte E- Mail-Adresse über deren Bereitstellung elektronisch informiert. Die Nachricht selbst wird auf dem Server der eVergabe-Plattform hinterlegt und verbleibt dort bis Abruf und Herunterladen durch den Bewerber/Bieter (Bieterpostfach auf der Vergabeplattform). Der Abruf der für den Bewerber/Bieter bestimmten Nachrichten kann ausschließlich nach vorheriger Anmeldung im AI-Bietercockpit erfolgen (beachten Sie hierzu auch die Synchronisationsfunktion!). Bewerber /Bieter sind verpflichtet, über dieses Nachrichtentool (Bieterpostfach) des AI-Bietercockpits zu kommunizieren. Es obliegt dem Bewerber/Bieter (registrierten Nutzer), sich selbstständig und regelmäßig, mindestens einmal arbeitstäglich, über die Bereitstellung an ihn adressierter Nachrichten zu informieren (Holschuld) und dafür Sorge zu tragen, dass die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mailadresse (möglichst funktional und nicht personalisiert) stets aktuell ist. Das Bieterpostfach und der Bieterbereich der AI- Vergabeplattform sind ausschließlich dem Machtbereich des Bewerbers/Bieters zuzuordnen. Nachrichten der Vergabestelle gelten ggü. dem Bewerber/Bieter nach Absendung und Einstellung auf die Vergabeplattform als zugestellt. Es obliegt den Bewerbern/Bietern, evtl. auftretende Störungen des Vergabeportals (Bieterbereich/AI-Bietercockpit) unverzüglich dem Bietersupport der eVergabe.de GmbH sowie ergänzend der Vergabestelle zu melden. Dieses Vorhaben wird im Rahmen des “Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG)” durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen gefördert. “Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.” Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu – 2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 04.08.2025, 24.00 Uhr. Mit den Vergabeunterlagen erhalten Sie eine GAEB-Datei (Angebotsaufforderung/Leistungsverzeichnis) im technischen Standard des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (D83, P83 oder X83). Mit Ihrem Angebot ist zwingend eine diesem Ausgabeformatstandard entsprechende (d.h. z.B. Auftraggeber X83 => Bieter X84 = xml-Standard), strukturell unveränderte, funktionsfähige und vollständig verpreiste /ausgefüllte GAEB-Angebotsdatei (D84, P84 oder X84), bzw. falls Nebenangebote zugelassen sind GAEB-Nebenangebotsdatei (D85, P85 oder X85), einzureichen. Berücksichtigt wird ausschließlich der ausgegebene GAEB-Formatstandard. Angebote mit beschädigten, geänderten, nicht einlesbaren GAEB-Dateien sowie anderen Dateiformatstandards werden von der Wertung ausgeschlossen. Diese Formanforderung dient der besseren Vergleichbarkeit der Angebote und der effizienteren Angebotsauswertung (Beschleunigungsgrundsatz). Wird mit dem Angebot zusätzlich ein vollständig verpreistes /ausgefülltes PDF-Leistungsverzeichnis eingereicht und sind Angaben ggü. der GAEB-Datei widersprüchlich, sind die Angaben der GAEB-Datei vorrangig maßgeblich. Eine kostenlose 450127-2025 Page 1/11 Online-Ansicht der ausgegebenen GAEB-Datei ist z.B. möglich unter: https://gaeb- tools.de /software/gaeb-viewer/ Bitte beachten Sie, dass die Nachforderung von wesentlichen Preisangaben (z.B. fehlendes GAEB-Leistungsverzeichnis) gemäß § 16a EU Abs. 2 VOB/A i.V. m. § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A unzulässig ist und den Angebotsausschluss zur Folge hat. Auf Verlangen der Vergabestelle werden ggf. erforderliche Aufklärungserläuterungen/-unterlagen (§ 15 EU VOB/A, 16d EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A) mit angemessener Frist angefordert. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch eine vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis, PQ-VOB gemäß § 6b EU Abs. 1 VOB/A) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im Präqualifikationsverzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung. Ab einer Auftragshöhe von 30.000 Euro (ohne USt.) fordert die Vergabestelle für den/die Bieter/Bietergemeinschaft (für jedes Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an. Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vergabeverfahren des Landkreises Leipzig werden grundsätzlich elektronisch über einen Vergabemanager (AI-Vergabemanager) und die Vergabeplattform eVergabe.de abgewickelt (§ 11 EU Abs. 1 VOB/A). Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots ist i.d.R. die kostenfreie Registrierung auf vorgenannter Vergabeplattform und die Installation der Bietersoftware AI- Bietercockpit (AI-BC; https://www.bietercockpit.de/). Die Bedienungshinweise (Benutzerhandbuch), Nutzungsbedingungen und erforderlichen technischen Systemvoraussetzungen erfahren Sie auch unter http:// www.evergabe.de. Für die Installation des AI-Bietercockpits und technische Fragen zur elektronischen Teilnahmewettbewerbs- /Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Bietersupport der eVergabe.de GmbH. Dieser steht Ihnen gemäß der Servicezeiten von Montag bis Freitag (Telefon: +49 351 41093-1444 oder +49 351 41093-1422; E-Mail: auftragnehmer@evergabe.de) zur Verfügung. Weiterhin finden Sie umfangreiche Informationen in den dort zur Verfügung gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe & Service. Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann oder technische Probleme auftreten können. Insbesondere bei der erstmaligen elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen/ Angeboten, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit für die Registrierung und das Hochladen der Unterlagen auf der Vergabeplattform ein. Zeitliche Verzögerung beim Hochladen des Teilnahmeantrags /Angebots, die zur Verfristung der Teilnahmeantrags oder Angebots führen, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters. Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden können, erfolgt bei Veränderungen (Neuversionierung) im Vergabeverfahren keine gesonderte Benachrichtigung 450127-2025 Page 2/11 per E-Mail an unregistrierte Bewerber/Bieter. Es obliegt dem unregistrierten Bewerber/Bieter, sich selbstständig über Änderungen und Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld). Vor diesem Hintergrund wird eine vorherige Registrierung auf der Vergabeplattform dringend empfohlen. Stellen Sie daher vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist und der Abgabe Ihres Teilnahmeantrags/Angebots sicher, dass Ihnen alle aktuellen Informationen und die aktuelle Version der Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen und ausschließlich diese verwendet werden. Bei Nachrichten der Vergabestelle an den Bewerber/Bieter sowie bei der Neuversionierung der Vergabeunterlagen werden die registrierten Bewerber/Bieter über die bei der Plattformregistrierung hinterlegte E- Mail-Adresse über deren Bereitstellung elektronisch informiert. Die Nachricht selbst wird auf dem Server der eVergabe-Plattform hinterlegt und verbleibt dort bis Abruf und Herunterladen durch den Bewerber/Bieter (Bieterpostfach auf der Vergabeplattform). Der Abruf der für den Bewerber/Bieter bestimmten Nachrichten kann ausschließlich nach vorheriger Anmeldung im AI-Bietercockpit erfolgen (beachten Sie hierzu auch die Synchronisationsfunktion!). Bewerber /Bieter sind verpflichtet, über dieses Nachrichtentool (Bieterpostfach) des AI-Bietercockpits zu kommunizieren. Es obliegt dem Bewerber/Bieter (registrierten Nutzer), sich selbstständig und regelmäßig, mindestens einmal arbeitstäglich, über die Bereitstellung an ihn adressierter Nachrichten zu informieren (Holschuld) und dafür Sorge zu tragen, dass die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mailadresse (möglichst funktional und nicht personalisiert) stets aktuell ist. Das Bieterpostfach und der Bieterbereich der AI- Vergabeplattform sind ausschließlich dem Machtbereich des Bewerbers/Bieters zuzuordnen. Nachrichten der Vergabestelle gelten ggü. dem Bewerber/Bieter nach Absendung und Einstellung auf die Vergabeplattform als zugestellt. Es obliegt den Bewerbern/Bietern, evtl. auftretende Störungen des Vergabeportals (Bieterbereich/AI-Bietercockpit) unverzüglich dem Bietersupport der eVergabe.de GmbH sowie ergänzend der Vergabestelle zu melden. Dieses Vorhaben wird im Rahmen des “Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG)” durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen gefördert. “Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.”

Ausschlussgründe:

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: gemäß §§ 123, 124 GWB (§§ 6e EU, 6b EU VOB/A) Korruption: gemäß §§ 123, 124 GWB (§§ 6e EU, 6b EU VOB/A) Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: gemäß §§ 123, 124 GWB (§§ 6e EU, 6b EU VOB /A) Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: gemäß §§ 123, 124 GWB (§§ 6e EU, 6b EU VOB/A) Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: gemäß §§ 123, 124 GWB (§§ 6e EU, 6b EU VOB/A) Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: gemäß §§ 123, 124 GWB (§§ 6e EU, 6b EU VOB /A) Betrug: gemäß §§ 123, 124 GWB (§§ 6e EU, 6b EU VOB/A) Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: gemäß §§ 123, 124 GWB (§§ 6e EU, 6b EU VOB/A) Zahlungsunfähigkeit: gemäß §§ 123, 124 GWB (§§ 6e EU, 6b EU VOB/A) 450127-2025 Page 3/11 Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: gemäß §§ 123, 124 GWB (§§ 6e EU, 6b EU VOB/A) Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: gemäß §§ 123, 124 GWB (§§ 6e EU, 6b EU VOB/A) Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: gemäß §§ 123, 124 GWB (§§ 6e EU, 6b EU VOB/A) Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: gemäß §§ 123, 124 GWB (§§ 6e EU, 6b EU VOB/A) Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: gemäß §§ 123, 124 GWB (§§ 6e EU, 6b EU VOB/A) Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: gemäß §§ 123, 124 GWB (§§ 6e EU, 6b EU VOB /A) Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: gemäß §§ 123, 124 GWB (§§ 6e EU, 6b EU VOB/A) Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: gemäß §§ 123, 124 GWB (§§ 6e EU, 6b EU VOB/A) Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: gemäß §§ 123, 124 GWB (§§ 6e EU, 6b EU VOB/A) Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: gemäß §§ 123, 124 GWB (§§ 6e EU, 6b EU VOB/A) Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: gemäß §§ 123, 124 GWB (§§ 6e EU, 6b EU VOB/A) Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: gemäß §§ 123, 124 GWB (§§ 6e EU, 6b EU VOB/A) Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: gemäß EU-Sanktions-VO, Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (aktuelle Fassung), § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB 5.

Eignungskriterien:

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Studien-, technische und Forschungseinrichtungen Beschreibung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Mit dem Angebot abzugeben sind: 1. Erklärung über Registereintragungen (Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle bzw. zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet) 2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder die Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. 3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. 4. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. 5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Hinweis: Mit Bezug auf die Nr. 1 – 5 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, s. Vergabeunterlagen) erforderlich. Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis, PQ-VOB) erfolgen und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im Präqualifikationsverzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Mit dem Angebot weiterhin einzureichen ist die Eigenerklärung zur EU-Sanktions-VO. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: Die Erklärungen gem. Nr. 1 – 5 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A). Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, s. Vergabeunterlagen) angegebenen Bestätigungen/Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A). – Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer – Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen – Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist – Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt – Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz Fehlende Unterlagen (§ 16a EU VOB/A) oder auf gesondertes Verlangen erstmalig einzureichende Erklärungen und Nachweise (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A) werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Kriterium: Studien-, technische und Forschungseinrichtungen Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot abzugeben ist: 1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen 450127-2025 Page 7/11 Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Hinweis: Mit Bezug auf Nr. 1 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, s. Vergabeunterlagen) erforderlich. 2. Erklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 2.000.000 € für Personenschäden 2.000.000 € für Sachschäden 2.000.000 € für Vermögensschäden 3. Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221/ 222 4. Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 5. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: – Urkalkulation Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis, PQ-VOB) erfolgen und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im Präqualifikationsverzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, s. Vergabeunterlagen) angegebenen Bestätigungen /Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A). Fehlende Unterlagen (§ 16a EU VOB/A) oder auf gesondertes Verlangen erstmalig einzureichende Erklärungen und Nachweise (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A) werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache Kriterium: Studien-, technische und Forschungseinrichtungen Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot abzugeben sind: 1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. 2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. 3. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Hinweis: Mit Bezug auf Nr. 1 – 2 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, s. Vergabeunterlagen) erforderlich. Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis, PQ-VOB) erfolgen und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im Präqualifikationsverzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: 1. Die Erklärungen gem. Nr. 1-2 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft. 2. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, s. Vergabeunterlagen) angegebenen Bestätigungen/Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A). – Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben Fehlende Unterlagen (§ 16a EU VOB/A) oder auf gesondertes Verlangen erstmalig einzureichende Erklärungen und Nachweise (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A) werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. 450127-2025 Page 8/11 5.1.10.

Zuschlagskriterien:

Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00 5.1.11.

Techniken:

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.

Weitere Informationen:

zur Verlängerung: gemäß § 22 EU VOB/A 450127-2025 Page 4/11 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 04.08.2025, 24.00 Uhr. Mit den Vergabeunterlagen erhalten Sie eine GAEB-Datei (Angebotsaufforderung/Leistungsverzeichnis) im technischen Standard des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (D83, P83 oder X83). Mit Ihrem Angebot ist zwingend eine diesem Ausgabeformatstandard entsprechende (d.h. z.B. Auftraggeber X83 => Bieter X84 = xml-Standard), strukturell unveränderte, funktionsfähige und vollständig verpreiste /ausgefüllte GAEB-Angebotsdatei (D84, P84 oder X84), bzw. falls Nebenangebote zugelassen sind GAEB-Nebenangebotsdatei (D85, P85 oder X85), einzureichen. Berücksichtigt wird ausschließlich der ausgegebene GAEB-Formatstandard. Angebote mit beschädigten, geänderten, nicht einlesbaren GAEB-Dateien sowie anderen Dateiformatstandards werden von der Wertung ausgeschlossen. Diese Formanforderung dient der besseren Vergleichbarkeit der Angebote und der effizienteren Angebotsauswertung (Beschleunigungsgrundsatz). Wird mit dem Angebot zusätzlich ein vollständig verpreistes /ausgefülltes PDF-Leistungsverzeichnis eingereicht und sind Angaben ggü. der GAEB-Datei widersprüchlich, sind die Angaben der GAEB-Datei vorrangig maßgeblich. Eine kostenlose Online-Ansicht der ausgegebenen GAEB-Datei ist z.B. möglich unter: https://gaeb- tools.de /software/gaeb-viewer/ Bitte beachten Sie, dass die Nachforderung von wesentlichen Preisangaben (z.B. fehlendes GAEB-Leistungsverzeichnis) gemäß § 16a EU Abs. 2 VOB/A i.V. m. § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A unzulässig ist und den Angebotsausschluss zur Folge hat. Auf Verlangen der Vergabestelle werden ggf. erforderliche Aufklärungserläuterungen/-unterlagen (§ 15 EU VOB/A, 16d EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A) mit angemessener Frist angefordert. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch eine vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis, PQ-VOB gemäß § 6b EU Abs. 1 VOB/A) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im Präqualifikationsverzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung. Ab einer Auftragshöhe von 30.000 Euro (ohne USt.) fordert die Vergabestelle für den/die Bieter/Bietergemeinschaft (für jedes Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an. Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vergabeverfahren des Landkreises Leipzig werden 450127-2025 Page 5/11 grundsätzlich elektronisch über einen Vergabemanager (AI-Vergabemanager) und die Vergabeplattform eVergabe.de abgewickelt (§ 11 EU Abs. 1 VOB/A). Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots ist i.d.R. die kostenfreie Registrierung auf vorgenannter Vergabeplattform und die Installation der Bietersoftware AI- Bietercockpit (AI-BC; https://www.bietercockpit.de/). Die Bedienungshinweise (Benutzerhandbuch), Nutzungsbedingungen und erforderlichen technischen Systemvoraussetzungen erfahren Sie auch unter http:// www.evergabe.de. Für die Installation des AI-Bietercockpits und technische Fragen zur elektronischen Teilnahmewettbewerbs- /Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Bietersupport der eVergabe.de GmbH. Dieser steht Ihnen gemäß der Servicezeiten von Montag bis Freitag (Telefon: +49 351 41093-1444 oder +49 351 41093-1422; E-Mail: auftragnehmer@evergabe.de) zur Verfügung. Weiterhin finden Sie umfangreiche Informationen in den dort zur Verfügung gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe & Service. Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann oder technische Probleme auftreten können. Insbesondere bei der erstmaligen elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen/ Angeboten, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit für die Registrierung und das Hochladen der Unterlagen auf der Vergabeplattform ein. Zeitliche Verzögerung beim Hochladen des Teilnahmeantrags /Angebots, die zur Verfristung der Teilnahmeantrags oder Angebots führen, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters. Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden können, erfolgt bei Veränderungen (Neuversionierung) im Vergabeverfahren keine gesonderte Benachrichtigung per E-Mail an unregistrierte Bewerber/Bieter. Es obliegt dem unregistrierten Bewerber/Bieter, sich selbstständig über Änderungen und Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld). Vor diesem Hintergrund wird eine vorherige Registrierung auf der Vergabeplattform dringend empfohlen. Stellen Sie daher vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist und der Abgabe Ihres Teilnahmeantrags/Angebots sicher, dass Ihnen alle aktuellen Informationen und die aktuelle Version der Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen und ausschließlich diese verwendet werden. Bei Nachrichten der Vergabestelle an den Bewerber/Bieter sowie bei der Neuversionierung der Vergabeunterlagen werden die registrierten Bewerber/Bieter über die bei der Plattformregistrierung hinterlegte E- Mail-Adresse über deren Bereitstellung elektronisch informiert. Die Nachricht selbst wird auf dem Server der eVergabe-Plattform hinterlegt und verbleibt dort bis Abruf und Herunterladen durch den Bewerber/Bieter (Bieterpostfach auf der Vergabeplattform). Der Abruf der für den Bewerber/Bieter bestimmten Nachrichten kann ausschließlich nach vorheriger Anmeldung im AI-Bietercockpit erfolgen (beachten Sie hierzu auch die Synchronisationsfunktion!). Bewerber /Bieter sind verpflichtet, über dieses Nachrichtentool (Bieterpostfach) des AI-Bietercockpits zu kommunizieren. Es obliegt dem Bewerber/Bieter (registrierten Nutzer), sich selbstständig und regelmäßig, mindestens einmal arbeitstäglich, über die Bereitstellung an ihn adressierter Nachrichten zu informieren (Holschuld) und dafür Sorge zu tragen, dass die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mailadresse (möglichst funktional und nicht personalisiert) stets aktuell ist. Das Bieterpostfach und der Bieterbereich der AI- Vergabeplattform sind ausschließlich dem Machtbereich des Bewerbers/Bieters zuzuordnen. Nachrichten der Vergabestelle gelten ggü. dem Bewerber/Bieter nach Absendung und Einstellung auf die Vergabeplattform als zugestellt. Es obliegt den Bewerbern/Bietern, evtl. auftretende Störungen des Vergabeportals (Bieterbereich/AI-Bietercockpit) unverzüglich dem Bietersupport der eVergabe.de GmbH sowie ergänzend der Vergabestelle zu melden. Dieses Vorhaben wird im Rahmen des 450127-2025 Page 6/11 “Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG)” durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen gefördert. “Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.” 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Studien-, technische und Forschungseinrichtungen Beschreibung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Mit dem Angebot abzugeben sind: 1. Erklärung über Registereintragungen (Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle bzw. zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet) 2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder die Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. 3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. 4. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. 5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Hinweis: Mit Bezug auf die Nr. 1 – 5 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, s. Vergabeunterlagen) erforderlich. Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis, PQ-VOB) erfolgen und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im Präqualifikationsverzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Mit dem Angebot weiterhin einzureichen ist die Eigenerklärung zur EU-Sanktions-VO. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: Die Erklärungen gem. Nr. 1 – 5 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A). Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, s. Vergabeunterlagen) angegebenen Bestätigungen/Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A). – Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer – Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen – Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist – Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt – Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz Fehlende Unterlagen (§ 16a EU VOB/A) oder auf gesondertes Verlangen erstmalig einzureichende Erklärungen und Nachweise (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A) werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Kriterium: Studien-, technische und Forschungseinrichtungen Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot abzugeben ist: 1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen 450127-2025 Page 7/11 Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Hinweis: Mit Bezug auf Nr. 1 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, s. Vergabeunterlagen) erforderlich. 2. Erklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 2.000.000 € für Personenschäden 2.000.000 € für Sachschäden 2.000.000 € für Vermögensschäden 3. Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221/ 222 4. Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 5. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: – Urkalkulation Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis, PQ-VOB) erfolgen und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im Präqualifikationsverzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, s. Vergabeunterlagen) angegebenen Bestätigungen /Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A). Fehlende Unterlagen (§ 16a EU VOB/A) oder auf gesondertes Verlangen erstmalig einzureichende Erklärungen und Nachweise (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A) werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache Kriterium: Studien-, technische und Forschungseinrichtungen Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot abzugeben sind: 1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. 2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. 3. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Hinweis: Mit Bezug auf Nr. 1 – 2 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, s. Vergabeunterlagen) erforderlich. Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis, PQ-VOB) erfolgen und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im Präqualifikationsverzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: 1. Die Erklärungen gem. Nr. 1-2 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft. 2. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, s. Vergabeunterlagen) angegebenen Bestätigungen/Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A). – Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben Fehlende Unterlagen (§ 16a EU VOB/A) oder auf gesondertes Verlangen erstmalig einzureichende Erklärungen und Nachweise (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A) werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. 450127-2025 Page 8/11 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender- 197e3ccd4ac-42516993a9b14e7c 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 11/08/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 37 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen (§ 16a EU VOB/A) oder auf gesondertes Verlangen erstmalig einzureichende Erklärungen und Nachweise (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A) werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Fehlende Preisangaben dürfen gemäß § 16a EU Abs. 2 VOB/A i.V. m. § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 nicht nachgefordert werden (z.B. fehlendes GAEB- Leistungsverzeichnis). Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigen (§ 16a EU Abs. 2 VOB/A). Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 11/08/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Ort: Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, Haus 2, Zi. 2.1.10, 04552 Borna Zusätzliche Informationen: Gemäß § 14 (EU) Abs. 1 VOB/A nur Vertreter/-innen des Auftraggebers! Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber Mehr- oder Mindermengen von mehr als 10 v.H. je Position gegenüber dem Angebot rechtzeitig anzuzeigen Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja 450127-2025 Page 9/11 Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. 8.

© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Landratsamt Landkreis Leipzig

Erfüllungsort:

Stauffenbergstraße 4

04552 Borna

Link zu Auftragsunterlagen:

https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-

Beschaffer E-Mail:

einkauf-vergabe@lk-l.de

Beschaffer Rechtsform:

Lokale Gebietskörperschaft

Beschaffer Tätigkeit:

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 11/08/2025 11:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 37 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen (§ 16a EU VOB/A) oder auf gesondertes Verlangen erstmalig einzureichende Erklärungen und Nachweise (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A) werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Fehlende Preisangaben dürfen gemäß § 16a EU Abs. 2 VOB/A i.V. m. § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 nicht nachgefordert werden (z.B. fehlendes GAEB- Leistungsverzeichnis). Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigen (§ 16a EU Abs. 2 VOB/A). Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 11/08/2025 11:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Ort: Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, Haus 2, Zi. 2.1.10, 04552 Borna Zusätzliche Informationen: Gemäß § 14 (EU) Abs. 1 VOB/A nur Vertreter/-innen des Auftraggebers! Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber Mehr- oder Mindermengen von mehr als 10 v.H. je Position gegenüber dem Angebot rechtzeitig anzuzeigen Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja 450127-2025 Page 9/11 Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15.

Organisationen:

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