Art des Auftrags:
Bauleistung
Haupteinstufung (cpv):
45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv):
45233124 Bau von Fernstraßen
Erfüllungsort:
Oberhausen
Verfahrensart:
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum
Beschreibung:
A 516, Ersatzneubau von 6 Brücken in OB, A 516, Ersatzneubau von 6 Brücken in Oberhausen (funktionale Ausschreibung)
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
ja
Frist für den Eingang der Angebote:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
Beginn der Ausführung:
Ende der Ausführung:
Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Es werden 4 Bewerber zur Angebotsabgabe auf der Grundlage der unten aufgeführten Auswahlkriterien aufgefordert: Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen 832344-2025 Page 1/11 berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu – 2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
Es werden 4 Bewerber zur Angebotsabgabe auf der Grundlage der unten aufgeführten Auswahlkriterien aufgefordert: Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen 832344-2025 Page 1/11 berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Korruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 832344-2025 Page 2/11 Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 ( 2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 5.
Eignungskriterien:
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: Zu erfüllende Anforderungen (Mindeststandards) gemäß EU Gewichtung Auswahlkriterien Teilnahmeantrag: Kriterium “Vorlage geeigneter Referenzen zur Ausführung von Objekt- und Tragwerksplanung für Brückenbauwerke nach § 43 bzw. § 51 HOAI, Leistungsphase 1 bis 5 (Büroreferenz)”, Vorlage von mind. 2 geeigneten Referenzen mit den folgenden Mindestkriterien je Referenz: – Objektplanung für Brückenbauwerke nach § 43 HOAI, Leistungsphase 1 bis 3 und 5 – Tragwerksplanung für Brückenbauwerke nach § 51 HOAI, Leistungsphase 1 bis 5 – je eine Fuß- und Radwegebrücke und eine Straßenbrücke oder vergleichbare Brückenbauwerke über eine BAB oder Bundesstraße – Spannweite > 25 m – in den letzten 10 Jahren – öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Wird einer der o.g. Mindeststandards nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung. Sofern mehr als 4 Bewerber als geeignet anzusehen sind, bewertet der Auftraggeber das zuvor genannte Eignungskriterium zur Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber wie folgt: siehe Dokument “EU Gewichtung Auswahlkriterien Teilnahmeantrag”. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: Zu erfüllende Anforderungen (Mindeststandards) gemäß EU Gewichtung Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb: Kriterium “Vorlage geeigneter Referenzen zur Ausführung von Bauleistungen” – Herstellung / Fertigung / Montage von mind. je 1 Fuß- und Radwegebrücke und je 1 Straßenbrücke oder vergleichbare Brückenbauwerke über eine BAB oder Bundesstraße, Spannweite > 25 m in den letzten 10 Jahren. Auf gesondertes Verlangen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: – Zu den benannten Referenzen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an das HVA B-StB-Formblatt 3103 “Referenzbescheinigung” Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen: Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Sofern die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenznachweise nicht den o. g. definierten Mindestanforderungen an vergleichbare Leistungen entsprechen, sind mit dem Angebot zusätzliche Referenznachweise einzureichen, die den geforderten Mindestanforderungen entsprechen. Nicht präqualifizierte Unternehmen: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt “Referenz Bauleistungen” mit folgenden Angaben vorzulegen: – Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den 832344-2025 Page 4/11 letzten 10 Kalenderjahren, die den o. g. Mindestanforderungen genügen. Wird einer der o.g. Nachweise sowie Mindeststandards nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung. Sofern mehr als 4 Bewerber als geeignet anzusehen sind, bewertet der Auftraggeber das zuvor genannte Eignungskriterium zur Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber wie folgt: siehe Dokument “EU Gewichtung Auswahlkriterien Teilnahmeantrag”. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: Sonstige individuell geforderte Nachweise: – Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. dem “Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS), – Qualifikation des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (gemäß Baustellenverordnung) und dessen Stellvertreter gemäß den “Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)”, – Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) als Betriebsnachweis, – Qualifikation des Verantwortlichen für die Kampfmittelräumungsarbeiten gemäß § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG), – Nachweis der Qualifikation der zu benennenden Montagefachkraft gemäß den “Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeugrückhaltesysteme (ZTV FRS)”, – Nachweis der Qualifikation der sachkundigen Fachkraft gemäß den “Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)”, – Nachweis der Qualifikation des Markierungsfachmannes gemäß den “Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M)”. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Wird einer der o.g. Nachweise nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebotes wegen fehlender Eignung. Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: Zu erfüllende Anforderungen (Mindeststandards) gemäß EU Gewichtung Auswahlkriterien Teilnahmeantrag: Kriterium “Unternehmen” Gültige Präqualifikationsnachweise (PQ VOB) für die folgenden PQ- Leistungsbereiche: – Nachweis Präqualifikation (PQ) Leistungsbereich 311_01 Betonarbeiten und 311_03 Spannbetonarbeiten oder – Nachweis PQ Leistungsbereich 311_01 Betonarbeiten, und 311_06 Stahlverbundarbeiten oder – Nachweis PQ Leistungsbereich 311_01 Betonarbeiten, und 311_07 Stahlbauarbeiten oder – Nachweis PQ Leistungsbereich 311_01 Betonarbeiten, und 311_02 Betonfertigteilarbeiten. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft für einzelne der vorgenannten Leistungsbereiche nicht präqualifiziert ist, sind auf den Leistungsbereich bezogene Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA B-StB “Eigenerklärung Eignung”, auch für ggf. vorgesehene Nachunternehmer, mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Mit dem Angebot einzureichen: Sonstige individuell geforderte Nachweise: – Prüfzeugnis der Bast und Sicherheitsdatenblatt für Markierungssysteme, – Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforderten “Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeugrückhaltesystemen in Deutschland”, veröffentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte “Technische Übersichtsliste für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland, – Vordrucke Angaben zu Fahrzeugrückhaltesystemen (Anlage 1 bis 2), – Produktdatenblätter benannter Fabrikate (nur 832344-2025 Page 5/11 soweit vom Bieter Angaben gemacht wurden). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Wird einer der o.g. Nachweise sowie Mindeststandards nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung bzw. des Angebotes wegen fehlender Eignung. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Auf gesondertes Verlangen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: – Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in Ziff. I.4. ausgefüllte Formblatt “Eigenerklärung zur Eignung” mit folgenden Angaben vorzulegen: – Angaben zum Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte Wird einer der o.g. Nachweise nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung. Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen: Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Auf gesondertes Verlangen mit dem Angebot sind einzureichen: Benennung der für die Unterauftragsvergabe vorgesehenen Unternehmen Wird einer der o.g. Nachweise nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung bzw. des Angebotes wegen fehlender Eignung. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: -Angaben und Nachweise gem. Beschreibung der o. g. Ausschlussgründe -Angaben, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben. Auf gesondertes Verlangen mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen: – Nachweise zu o. g. Ausschlussgründen, sofern gem. Beschreibung der Ausschlussgründe die Vorlage auf gesondertes Verlangen benannt ist, Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen: Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt “Eigenerklärung zur Eignung” mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen: – Angaben, dass für ihr Unternehmen keine der o. g. Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 vorliegen, – Angaben zur Zahlung von Steuern 832344-2025 Page 6/11 und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, – Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Wird einer der o.g. Nachweise nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung. Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: – Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Zu erfüllende Anforderungen (Mindeststandards) gemäß EU Gewichtung Auswahlkriterien Teilnahmeantrag: Kriterium “Mindestumsatz” – Der geforderte Mindestjahresumsatz für die Bauausführung von Ing.-Bauwerken beträgt 10 Mio. €/Jahr brutto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Auf gesondertes Verlangen mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen: – Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen: Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt “Referenz technisch wirtschaftlich” mit folgenden Angaben vorzulegen: – Angaben zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, die den o. g. Mindestanforderungen genügen. Wird einer der o.g. Nachweise sowie Mindeststandards nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Auf gesondertes Verlangen mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen: – Gewerbeanmeldung, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen: Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise des Nichtvorliegens o. g. Ausschlussgründe und die Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt “Eigenerklärung zur Eignung” mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen: – Angaben über die Eintragung in einem Berufsregister Wird einer der o.g. Nachweise nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung. Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: Angaben zum Eintrag ins Handelsregister, in die Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer bzw., dass das Unternehmen zu keiner Eintragung in v. g. Register verpflichtet ist. Auf gesondertes Verlangen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: Vorlage der Gewerbeanmeldung, des Handelsregisterauszugs, der Eintragung in die Handwerksrolle oder der Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise. Benannte Nachweise 832344-2025 Page 7/11 und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen: Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise des Nichtvorliegens o. g. Ausschlussgründe und die Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt “Eigenerklärung zur Eignung” mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen: – Angaben über die Eintragung in einem Handelsregister Wird einer der o.g. Nachweise nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung. Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4 Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4 Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben 5.1.10.
Zuschlagskriterien:
Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Bauzeit Beschreibung: Arbeiten vor Ort Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00 5.1.11.
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Die Autobahn GmbH des Bundes Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes – NL Rheinland Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Die Autobahn GmbH des Bundes – NL Rheinland 8.
© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Die Autobahn GmbH des Bundes – NL Rheinland
Erfüllungsort:
Willy-Brandt-Platz 2
46149 Oberhausen
Link zu Auftragsunterlagen:
https://vergabe.autobahn.de/NetServer
Beschaffer E-Mail:
FU-RHL-NL-KR-Vergabeservice@autobahn.de
Beschaffer Rechtsform:
Öffentliches Unternehmen
Beschaffer Tätigkeit:
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://vergabe.autobahn.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/03/2026 10:00:00 (UTC+01: 00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 832344-2025 Page 8/11 Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB /A. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15.
Organisationen:
Los:
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