Art des Auftrags:
Lieferungen
Haupteinstufung (cpv):
48800000 Informationssysteme und Server
Zusätzliche Einstufung (cpv):
30144300 Fahrzeugzählanlagen
Erfüllungsort:
Göttingen
Verfahrensart:
Offenes Verfahren
Beschreibung:
Automatisiertes System zur Fahrgastzählung – Lieferung, Installation, Inbetriebnahme nebst Nebenleistungen für den ZVSN
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
ja
Frist für den Eingang der Angebote:
06/08/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
25/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Beginn der Ausführung:
Ende der Ausführung:
Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXW5YYDYT0DFBWSD Die Ausschluss- und Wertungskriterien sind Anlage 2 Angebotswertung und Anlage 8 Wertungsmatrix zu entnehmen. Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das sich unter Berücksichtigung aller Umstände in der Angebotswertung als das wirtschaftlichste Angebot darstellt, d.h. dasjenige Angebot, das unter Berücksichtigung der festgelegten Kriterien das beste Preis- Leistungsverhältnis für die Auftraggeber bietet (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB; § 58 Abs. 2 Satz 1 VgV). Zuschlagskriterium ist nicht ausschließlich der Preis, sondern daneben auch die Qualität der an-gebotenen Leistung. Zum Vergleich der Angebote findet das Verfahren “Leistung durch Preis” Anwendung. Dazu werden für jeden Bieter seine Leistungspunkte aus der Qualitätswertung durch den angebotenen Preis dividiert, mit 1000 multipliziert und auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundet. Das Zuschlagskriterium Leistung unterteilt sich in die Kriterien Erfüllungsgrad Lastenheft, Erfahrung des Projektleiters und Konzept zur 423047-2025 Page 1/8 Auftragsdurchführung. Die im jeweiligen Kriterium erreichten Punkte werden addiert. Folgende maximale Punktzahlen werden für die leistungsbezogenen Kriterien vergeben: Erfüllungsgrad Lastenheft: max. 750 Leistungspunkte Erfahrung des Projektteams: max. 125 Leistungspunkte Konzept zur Auftragsdurchführung: max. 125 Leistungspunkte Das Angebot mit der höchsten Punktzahl aus dem Verfahren “Leistung durch Preis” erhält den Zuschlag. Sollten mehrere Angebote die gleiche Punktzahl erlangen, so erhält das Angebot mit dem günstigeren Preis den Zuschlag. Für die Wertung ist Anlage 4 zwingend auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Fehlende wertungsrelevante Angaben werden nicht nachgefordert. Sich ergebende Bieterfragen sind ausschließlich schriftlich über den Vergabemarktplatz Niedersachsen an die Zentrale Vergabestelle zu richten. Informationen über die Überprüfungsfristen: Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB). Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv – 2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
Bereich Zweckverband Südniedersachsen 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXW5YYDYT0DFBWSD Die Ausschluss- und Wertungskriterien sind Anlage 2 Angebotswertung und Anlage 8 Wertungsmatrix zu entnehmen. Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das sich unter Berücksichtigung aller Umstände in der Angebotswertung als das wirtschaftlichste Angebot darstellt, d.h. dasjenige Angebot, das unter Berücksichtigung der festgelegten Kriterien das beste Preis- Leistungsverhältnis für die Auftraggeber bietet (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB; § 58 Abs. 2 Satz 1 VgV). Zuschlagskriterium ist nicht ausschließlich der Preis, sondern daneben auch die Qualität der an-gebotenen Leistung. Zum Vergleich der Angebote findet das Verfahren “Leistung durch Preis” Anwendung. Dazu werden für jeden Bieter seine Leistungspunkte aus der Qualitätswertung durch den angebotenen Preis dividiert, mit 1000 multipliziert und auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundet. Das Zuschlagskriterium Leistung unterteilt sich in die Kriterien Erfüllungsgrad Lastenheft, Erfahrung des Projektleiters und Konzept zur 423047-2025 Page 1/8 Auftragsdurchführung. Die im jeweiligen Kriterium erreichten Punkte werden addiert. Folgende maximale Punktzahlen werden für die leistungsbezogenen Kriterien vergeben: Erfüllungsgrad Lastenheft: max. 750 Leistungspunkte Erfahrung des Projektteams: max. 125 Leistungspunkte Konzept zur Auftragsdurchführung: max. 125 Leistungspunkte Das Angebot mit der höchsten Punktzahl aus dem Verfahren “Leistung durch Preis” erhält den Zuschlag. Sollten mehrere Angebote die gleiche Punktzahl erlangen, so erhält das Angebot mit dem günstigeren Preis den Zuschlag. Für die Wertung ist Anlage 4 zwingend auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Fehlende wertungsrelevante Angaben werden nicht nachgefordert. Sich ergebende Bieterfragen sind ausschließlich schriftlich über den Vergabemarktplatz Niedersachsen an die Zentrale Vergabestelle zu richten. Informationen über die Überprüfungsfristen: Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Auftraggeber wird einen Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bieter auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG vorliegen. Zudem soll der Auftraggeber einen Bewerber in den Fällen des § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG und § 22 Abs. 1 LkSG ausschließen. Schließlich ist nach Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 22 der VO (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 (nachfolgend VO (EU) Nr. 833/20 14) die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dortigen Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden daher vom Vergabeverfahren ausgesch
Eignungskriterien:
Zuschlagskriterien:
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Höchstzahl der Teilnehmer: 1 Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 423047-2025 Page 5/8 Elektronische Auktion: nein 5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB). Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Northeim Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Northeim 8.
© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Zweckverband Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (ZVSN)
Erfüllungsort:
Jutta-Limbach-Str. 3
37073 Göttingen
Link zu Auftragsunterlagen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
Beschaffer E-Mail:
vergabestelle@landkreis-northeim.de
Beschaffer Rechtsform:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
Beschaffer Tätigkeit:
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice /CXW5YYDYT0DFBWSD Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 06/08/2025 09:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 85 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Keine Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 06/08/2025 09:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15.
Organisationen:
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (ZVSN) Registrierungsnummer: t:05513894814 Postanschrift: Jutta-Limbach-Str. 3 Stadt: Göttingen Postleitzahl: 37073 Land, Gliederung (NUTS): Northeim (DE918) Land: Deutschland Kontaktperson: Landkreis Northeim E-Mail: vergabestelle@landkreis-northeim.de Telefon: +49 5551708-546 Fax: +49 5551708-9553 Internetadresse: https://landkreis-northeim.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer 8.1.
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Northeim Registrierungsnummer: 0000 Postanschrift: Medenheimer Str. 6/8 Stadt: Northeim Postleitzahl: 37154 Land, Gliederung (NUTS): Northeim (DE918) Land: Deutschland Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle 423047-2025 Page 6/8 E-Mail: vergabestelle@landkreis-northeim.de Telefon: +49 5551708-546 Fax: +49 5551708-9553 Internetadresse: https://landkreis-northeim.de Rollen dieser Organisation: Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Registrierungsnummer: t:04131153308 Postanschrift: Auf der Hude 2 Stadt: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935) Land: Deutschland Kontaktperson: +49 4131153308 E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon: +49 413115-3308 Fax: +49 413115-2943 Internetadresse: http://mw.niedersachsen.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt Schlichtungsstelle 8.1.
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender
Los: