Art des Auftrags:
Bauleistung
Haupteinstufung (cpv):
45442100 Anstricharbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv):
Erfüllungsort:
Neustadt b. Coburg
Verfahrensart:
Offenes Verfahren
Beschreibung:
Malerarbeiten
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
ja
Frist für den Eingang der Angebote:
03/11/2025 09:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit,
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
Beginn der Ausführung:
09/03/2026
Ende der Ausführung:
14/08/2026
Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt die formellen Verfahren zur Vergabe der Bauleistungen im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit namens und im Auftrag der Kommunalbetriebe Neustadt GmbH durch. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu – 2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt die formellen Verfahren zur Vergabe der Bauleistungen im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit namens und im Auftrag der Kommunalbetriebe Neustadt GmbH durch.
Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Korruption: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB 636178-2025 Page 1/8 Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Betrug: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Zahlungsunfähigkeit: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB 5.
Eignungskriterien:
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung: Vergleichbare Referenzen Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Beschreibung der Referenzanforderung: – gleichartiger Wohngeschossbau – Verwaltungsbau Anzahl der geforderten Referenzen: min. 3 Angaben zum Referenzwert: Referenzen mit einer Summe (Rechnungswert in EUR netto) von weniger als 120.000,00 € sind im Umfang nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar. Bei den einzureichenden Referenzen sind mindestens folgende Angaben zu treffen: – Name Referenzgeber – Bezeichnung der Leistung (stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen) – Auftragsvolumen in EUR (netto) – Leistungszeitraum Form der Nachweisführung durch: – Eigenerklärung – Referenzbescheinigung nach Vergabehandbuch Formblatt 444 Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahres- durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungs- personal. Mindestzahl (ohne Verwaltung und Azubis): 6 Mindestqualifikation (soweit erforderlich): Facharbeiter und deutschsprachiger Vorarbeiter gemäß Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) Form der Nachweisführung: – Eigenerklärung – Auszug aus Meldung an die Berufsgenossenschaft / Sozialkassen Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung 636178-2025 Page 3/8 Beschreibung: Vorlage einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eine Betriebs- oder Berufs- haftpflichtversicherungsdeckung in bestimmter geeigneter Höhe unterhalten oder muss seinem Angebot eine Erklärung der Versicherung beilegen, in welcher diese sich dazu bereit erklärt, im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- oder Betriebs- haftpflichtversicherung in der geforderten Höhe abzuschließen. Geforderte Mindestdeckungssummen: 3.000.000,00 € für Sachschäden 500.000,00 € für Personenschäden 500.000,00 €für echte Vermögensschäden Die Deckungssummen müssen pro Ver- sicherungsjahr mindestens einfach zur Verfügung stehen. Die Versicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen sein. Form der Nachweisführung durch: – Eigenerklärung – Bestätigung Versicherungsgesellschaft Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz Beschreibung: Angaben zum Umsatz des Unternehmens Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.: Geforderter Mindestjahresumsatz in EUR (netto): 300.000,00 € Form der Nachweisführung durch: – Eigenerklärung – Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen 5.1.10.
Zuschlagskriterien:
Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00 5.1.11.
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information 636178-2025 Page 5/8 durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Coburg – Beschaffungsamt Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Coburg – Beschaffungsamt 8.
© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Kommunalbetriebe Neustadt GmbH
Erfüllungsort:
Dieselstr. 5
96465 Neustadt b. Coburg
Link zu Auftragsunterlagen:
https://www.tender24.de/NetServer
Beschaffer E-Mail:
beschaffungsamt@coburg.de
Beschaffer Rechtsform:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
Beschaffer Tätigkeit:
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.tender24.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 03/11/2025 09:00:00 (UTC+ 1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung das Recht vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, 636178-2025 Page 4/8 unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise – nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 16a EU VOB/A). Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 03/11/2025 09:00:00 (UTC+ 1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Ort: Stadt Coburg – Beschaffungsamt Steingasse 18 96450 Coburg Deutschland Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15.
Organisationen:
Los: