Art des Auftrags:
Lieferungen
Haupteinstufung (cpv):
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv):
Erfüllungsort:
Stuttgart
Verfahrensart:
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum
Beschreibung:
Aktuell sind mehr als 10.000 Fahrzeuge der Feuerwehren auf der kommunalen Ebene in Baden-Württemberg im Einsatz. Die Gemeinden und Landkreise beschaffen die Feuerwehrfahrzeuge selbst und erhalten vom Land eine Zuwendung zur Teilfinanzierung der Investition nach der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV). Die Beschaffungsvorgänge von Feuerwehrfahrzeugen erzeugen einen hohen verwaltungsinternen Aufwand und werden im Einzelfall auch von externen Beratungen und Gutachtenden begleitet. In ihrem Koalitionsvertrag (2021 bis 20 26) haben die Parteien der baden-württembergischen Landesregierung vereinbart, die Kommunen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen durch Sammelausschreibungen und modulare Einheitsausschreibungen zu unterstützen. Auf diese Weise sollen Verwaltungsaufwände reduziert, Beschaffungskosten durch Bündelungen gesenkt und die übergreifende Ausbildung mittels einheitlicher Fahrzeuge und Geräte verbessert werden. Die Umsetzung des oben genannten Koalitionsvorhabens erfolgt im Zuge einer Novellierung der ZFeuVwV ab dem Jahr 2025. Die ZFeuVwV sieht die landeseinheitliche Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen über eine Sammelbeschaffung anstelle von Einzelbeschaffungsmaßnahmen vor. Die Gemeinden erhalten entsprechend höhere Zuwendungen, sofern sie sich der jetzigen Sammelbeschaffung anschließen. Das Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden- Württemberg (IM.BW) plant nun die Umsetzung dieser Vorgaben durch die verfahrensgegenständliche Sammelbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen (LF 10) für die Kommunen des Landes Baden-Württemberg. Hierzu wird mit Zuschlag in diesem Vergabeverfahren mit den hieran beteiligten Kommunen jeweils ein eigener Liefervertrag über die Lieferung des verfahrensgegenständlichen LF 10 geschlossen. Es werden für die Gemeinden/Kommunen des Landes Baden-Württemberg 69 Feuerwehfahrzeuge beschafft. Die Anforderungen an den Lieferauftrag und die auftragsgegenständlichen Fahrzeuge werden in dieser Leistungsbeschreibung sowie den übrigen Vergabeunterlagen, insbesondere der VG- Nr. 2 „Leistungsverzeichnis“, in dem die spezifischen Anforderungen an das Fahrgestell und den Aufbau der auftragsgegenständlichen Feuerwehrfahrzeuge (LF 10) dargelegt werden, sowie der VG-Nr. 4 „Liefervertrag“, der die vertraglichen Regelungen für die Auftragserbringung enthält, ergänzt. Gegenstand dieses Auftrages ist die Herstellung und 348185-2025 Page 1/10 Lieferung von Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau LF 10. Die feuerwehrtechnische Beladung wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Zur Vermeidung von Schnittstellenproblemen werden Fahrgestell und Aufbau zu einem Auftrag zusammengefasst (s. u.a. Fachempfehlung DFV Nr. 1 vom 11.08.2017, Hinweise zur Losaufteilung des Bayer. Innenministeriums vom 20.04.20 18).
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
nein
Frist für den Eingang der Angebote:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
28/05/2025 23:59:00 (UTC+2)
Beginn der Ausführung:
Ende der Ausführung:
Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Bei mehr geeigneten Bewerbern, als entsprechend Verfahrensleitfaden Ziffer 2.3 ausgewählt werden sollen, werden entsprechend der objektiven Kriterien aus Abschnitt 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung diejenigen Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden. Die Bewertung richtet sich nach Ziffer 2.5 des Verfahrensleitfadens, d.h. es werden ganze Punkte je Auswahlkriterium vergeben (maximal erreichbare Punkte: 55). Aus technischen Gründen erlaubt die verwendete Vergabeplattform ausschließlich die Angabe von Gewichtungen in Prozent. Die in der Bekanntmachung angegebenen Prozentwerte stellen daher gerundete Näherungswerte der auf das Bewertungssystem im Verfahrensleitfaden bezogenen Gewichtung dar. Die Rundung erfolgte auf zwei Dezimalstellen. Maßgeblich für die Bewertung bleibt das im Verfahrensleitfaden beschriebene Punktesystem. Der angegebene geschätzte Auftragswert und der Gesamtauftragswert werden aus Gründen der Vertraulichkeit nicht veröffentlicht. Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg fungiert als Beschaffungsstelle für die an dieser Ausschreibung beteiligten Gemeinden und weiteren öffentlichen Stellen. Die Beschaffung erfolgt namens und auf Rechnung der beteiligten Gemeinden und weiteren öffentlichen Stellen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv – 2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
Bei mehr geeigneten Bewerbern, als entsprechend Verfahrensleitfaden Ziffer 2.3 ausgewählt werden sollen, werden entsprechend der objektiven Kriterien aus Abschnitt 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung diejenigen Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden. Die Bewertung richtet sich nach Ziffer 2.5 des Verfahrensleitfadens, d.h. es werden ganze Punkte je Auswahlkriterium vergeben (maximal erreichbare Punkte: 55). Aus technischen Gründen erlaubt die verwendete Vergabeplattform ausschließlich die Angabe von Gewichtungen in Prozent. Die in der Bekanntmachung angegebenen Prozentwerte stellen daher gerundete Näherungswerte der auf das Bewertungssystem im Verfahrensleitfaden bezogenen Gewichtung dar. Die Rundung erfolgte auf zwei Dezimalstellen. Maßgeblich für die Bewertung bleibt das im Verfahrensleitfaden beschriebene Punktesystem. Der angegebene geschätzte Auftragswert und der Gesamtauftragswert werden aus Gründen der Vertraulichkeit nicht veröffentlicht. Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg fungiert als Beschaffungsstelle für die an dieser Ausschreibung beteiligten Gemeinden und weiteren öffentlichen Stellen. Die Beschaffung erfolgt namens und auf Rechnung der beteiligten Gemeinden und weiteren öffentlichen Stellen.
Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. §§ 123, 124 GWB Korruption: vgl. §§ 123, 124 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. §§ 123, 124 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §§ 123, 124 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. §§ 123, 124 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. §§ 123, 124 GWB Betrugsbekämpfung: vgl. §§ 123, 124 GWB 348185-2025 Page 2/10 Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. §§ 123, 124 GWB Zahlungsunfähigkeit: vgl. §§ 123, 124 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. §§ 123, 124 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. §§ 123, 124 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: vgl. §§ 123, 124 GWB Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: vgl. §§ 123, 124 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. §§ 123, 124 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. §§ 123, 124 GWB Schweres berufliches Fehlverhalten: vgl. §§ 123, 124 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. §§ 123, 124 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. §§ 123, 124 GWB Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. §§ 123, 124 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. §§ 123, 124 GWB Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: vgl. §§ 123, 124 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl. §§ 123, 124 GWB 5.
Eignungskriterien:
Zuschlagskriterien:
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Informationen über die Überprüfungsfristen: vgl. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg 348185-2025 Page 7/10 8.
© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-
Erfüllungsort:
Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart
Link zu Auftragsunterlagen:
https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/?
Beschaffer E-Mail:
vergabe@pd-g.de
Beschaffer Rechtsform:
Regionale Gebietskörperschaft
Beschaffer Tätigkeit:
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich 348185-2025 Page 6/10 Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/? tid=9c527d2453c3a378f493043dc96d5854 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 05/06/2025 12:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Vgl. § 56 Abs. 2 VgV Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15.
Organisationen:
Offizielle Bezeichnung: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden- Württemberg Registrierungsnummer: 98005_10000089 Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 41 Stadt: Stuttgart Postleitzahl: 70173 Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111) Land: Deutschland Kontaktperson: PD Berater der öffentlichen Hand GmbH E-Mail: vergabe@pd-g.de Telefon: +49 00000000 Profil des Erwerbers: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/ Rollen dieser Organisation: Beschaffer 8.1.
Offizielle Bezeichnung: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden- Württemberg Registrierungsnummer: 98005_10000089 Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 41 Stadt: Stuttgart Postleitzahl: 70173 Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111) Land: Deutschland Kontaktperson: PD Berater der öffentlichen Hand GmbH E-Mail: vergabe@pd-g.de Telefon: +49 00000000 Rollen dieser Organisation: Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt 8.1.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Registrierungsnummer: 98137_10004098 Postanschrift: Durlacher Allee 100 Stadt: Karlsruhe Postleitzahl: 76137 Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 00000000 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1.
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 348185-2025 Page 8/10 Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender 10. Änderung Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 64180d6d-fc70-41fd-b3a5- 29b50f524e6c-01 Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung 10.1. Änderung Abschnittskennung: PROCEDURE Beschreibung der Änderungen: Der Wert für “Additional Information” (PROCEDURE) wurde von “Der angegebene geschätzte Auftragswert und der Gesamtauftragswertwerden aus Gründen der Vertraulichkeit nicht veröffentlicht. Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg fungiert als Beschaffungsstelle für die an dieser Ausschreibung beteiligten Gemeinden und weiteren öffentlichen Stellen. Die Beschaffung erfolgt namens und auf Rechnung der beteiligten Gemeinden und weiteren öffentlichen Stellen.” auf “Bei mehr geeigneten Bewerbern, als entsprechend Verfahrensleitfaden Ziffer 2.3 ausgewählt werden sollen, werden entsprechend der objektiven Kriterien aus Abschnitt 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung diejenigen Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden. Die Bewertung richtet sich nach Ziffer 2.5 des Verfahrensleitfadens, d.h. es werden ganze Punkte je Auswahlkriterium vergeben (maximal erreichbare Punkte: 55). Aus technischen Gründen erlaubt die verwendete Vergabeplattform ausschließlich die Angabe von Gewichtungen in Prozent. Die in der Bekanntmachung angegebenen Prozentwerte stellen daher gerundete Näherungswerte der auf das Bewertungssystem im Verfahrensleitfaden bezogenen Gewichtung dar. Die Rundung erfolgte auf zwei Dezimalstellen. Maßgeblich für die Bewertung bleibt das im Verfahrensleitfaden beschriebene Punktesystem. Der angegebene geschätzte Auftragswert und der Gesamtauftragswert werden aus Gründen der Vertraulichkeit nicht veröffentlicht. Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg fungiert als Beschaffungsstelle für die an dieser Ausschreibung beteiligten Gemeinden und weiteren öffentlichen Stellen. Die Beschaffung erfolgt namens und auf Rechnung der beteiligten Gemeinden und weiteren öffentlichen Stellen.” geändert. 10.1. Änderung Abschnittskennung: LOT-0001 Beschreibung der Änderungen: Der Wert für “Deadline Receipt Requests” (LOT-0001) wurde von “2025-06-02+02:00” auf “2025-06-05+02:00” geändert. 10.1. Änderung Abschnittskennung: LOT-0001 Beschreibung der Änderungen: Der Wert für “Additional Information Deadline” (LOT-0001) wurde von “2025-05-16+02:00” auf “2025-05-28+02:00” geändert. 348185-2025 Page 9/10 10.1. Änderung Abschnittskennung: LOT-0001 Beschreibung der Änderungen: Der Wert für “Selection Criteria Second Stage Invite Weight Number” (LOT-0001) wurde von “9” auf “9.09” geändert. 10.1. Änderung Abschnittskennung: LOT-0001 Beschreibung der Änderungen: Der Wert für “Selection Criteria Second Stage Invite Weight Number” (LOT-0001) wurde von “9” auf “9.09” geändert. 10.1. Änderung Abschnittskennung: LOT-0001 Beschreibung der Änderungen: Der Wert für “Selection Criteria Second Stage Invite Weight Number” (LOT-0001) wurde von “55” auf “54.55” geändert. 10.1. Änderung Abschnittskennung: LOT-0001 Beschreibung der Änderungen: Der Wert für “Selection Criteria Second Stage Invite Weight Number” (LOT-0001) wurde von “9” auf “9.09” geändert. 10.1. Änderung Abschnittskennung: LOT-0001 Beschreibung der Änderungen: Der Wert für “Selection Criteria Second Stage Invite Weight Number” (LOT-0001) wurde von “9” auf “9.09” geändert. 10.1. Änderung Abschnittskennung: LOT-0001 Beschreibung der Änderungen: Der Wert für “Selection Criteria Second Stage Invite Weight Number” (LOT-0001) wurde von “9” auf “9.09” geändert.
Los: