Art des Auftrags:

Bauleistung

Haupteinstufung (cpv):

45310000 Installation von elektrischen Leitungen

Zusätzliche Einstufung (cpv):

Erfüllungsort:

Berlin

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

U6 Dammsanierung U-Bhf.e Kurt-Schumacher-Platz bis Alt-Tegel

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

ja

Frist für den Eingang der Angebote:

20/06/2025 14:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

Beginn der Ausführung:

01/09/2025

Ende der Ausführung:

31/12/2026

Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) ist
Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Offenes Verfahren
durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 1. Allgemeines Der AG weist darauf hin, dass allein der
Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig
oder verändert wiedergegeben wird. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind
direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung
angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der
Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen oder sonstige
verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum Download zur
Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber/Bieter verpflichtet,
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regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche
Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht. 2.
Besondere Anforderungen an die Einreichung der Angebotsunterlagen Der AG hat für die
Einreichung der Angebote Formulare erstellt. Diese sind von den Bietern für die Einreichung
der Angebote zu verwenden, auszufüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u.
Nachweise zu ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht
ausreichend. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist für die Einreichung
eines Angebotes erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Der Bieter erhält vom AG ein
mit Positionen und mit Mengen versehendes Leistungsverzeichnis inkl. einer GAEB-Datei X.
83 Format. Im Leistungsverzeichnis sind die Einheitspreise, bei Einheitspreisaufgliederung
auch die Preisangaben für Lohn und Material, einzutragen. Der Bieter hat sowohl ein mit
Preisen versehenes Leistungsverzeichnis sowie eine bepreiste GAEB-Datei x.84 mit dem
Angebot einzureichen. Die Nichtabgabe führt zum Ausschluss des Angebotes! Bieter können
für die Angebotsabgabe eine selbstgefertigte Abschrift/Kurzfassung des
Leistungsverzeichnisses benutzen, wenn sie den vom AG verfassten Wortlaut des
Leistungsverzeichnisses im Angebot als allein verbindlich anerkennen; Kurzfassungen
müssen jedoch die Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und
mit den gleichen Nummern wie in dem vom AG verfassten Leistungsverzeichnis wiedergeben.
Die v. g. Anforderungen sind zu beachten! Der Bieter erhält vom AG ein Preisblatt “Angaben
zur Preisermittlung (entsprechend Formblatt 221 oder 2
22), die Wahl welches Formblatt
verwendet wird obliegt dem Bieter. Das Preisblatt ist entsprechend auszufüllen und
einzureichen. 3. Besondere Anforderung an die Einreichung/Übermittlung von Bewerber-
/Bieterfragen Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung
der Funktionalität der Vergabeplattform (Bietercockpit) unter Angabe der Bezeichnung der
Maßnahme u. des Aktenzeichens “INF3-0215-2025” zu erfolgen. Auskünfte werden
grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die rechtzeitig vor dem genannten
Eröffnungstermin, unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind.
Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die
Formulare) und Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen sowie sonstige Klarstellungen des
AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen. Der AG empfiehlt
daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den in der Bekanntmachung genannten Link zum Abruf
von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber/-
Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. 4. Bewerbergemeinschaften Sofern eine
Angebotsabgabe als Bewerber-/ Bietergemeinschaften (BewGe) erfolgt, ist eine von allen
Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe,
ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl
zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft
zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur ein gemeinsames Angebot einreichen.
BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche
Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung
keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Ferner ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem
Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für die jeweiligen beteiligten Unternehmen wirtschaftlich
zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe
zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen
verwiesen werden. 5. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer BewGe,
sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener
Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind diese Unterlagen für das Angebot für die
anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die
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Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit
dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren
Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden
Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines
anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit
ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber/Bieter im Auftragsfall
gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder
die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen
als Nachunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt
werden. 6. Eignung und

Zusätzliche Informationen:

Der Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) ist
Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Offenes Verfahren
durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 1. Allgemeines Der AG weist darauf hin, dass allein der
Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig
oder verändert wiedergegeben wird. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind
direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung
angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der
Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen oder sonstige
verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum Download zur
Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber/Bieter verpflichtet,
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regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche
Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht. 2.
Besondere Anforderungen an die Einreichung der Angebotsunterlagen Der AG hat für die
Einreichung der Angebote Formulare erstellt. Diese sind von den Bietern für die Einreichung
der Angebote zu verwenden, auszufüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u.
Nachweise zu ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht
ausreichend. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist für die Einreichung
eines Angebotes erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Der Bieter erhält vom AG ein
mit Positionen und mit Mengen versehendes Leistungsverzeichnis inkl. einer GAEB-Datei X.
83 Format. Im Leistungsverzeichnis sind die Einheitspreise, bei Einheitspreisaufgliederung
auch die Preisangaben für Lohn und Material, einzutragen. Der Bieter hat sowohl ein mit
Preisen versehenes Leistungsverzeichnis sowie eine bepreiste GAEB-Datei x.84 mit dem
Angebot einzureichen. Die Nichtabgabe führt zum Ausschluss des Angebotes! Bieter können
für die Angebotsabgabe eine selbstgefertigte Abschrift/Kurzfassung des
Leistungsverzeichnisses benutzen, wenn sie den vom AG verfassten Wortlaut des
Leistungsverzeichnisses im Angebot als allein verbindlich anerkennen; Kurzfassungen
müssen jedoch die Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und
mit den gleichen Nummern wie in dem vom AG verfassten Leistungsverzeichnis wiedergeben.
Die v. g. Anforderungen sind zu beachten! Der Bieter erhält vom AG ein Preisblatt “Angaben
zur Preisermittlung (entsprechend Formblatt 221 oder 222), die Wahl welches Formblatt
verwendet wird obliegt dem Bieter. Das Preisblatt ist entsprechend auszufüllen und
einzureichen. 3. Besondere Anforderung an die Einreichung/Übermittlung von Bewerber-
/Bieterfragen Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung
der Funktionalität der Vergabeplattform (Bietercockpit) unter Angabe der Bezeichnung der
Maßnahme u. des Aktenzeichens “INF3-0215-2025” zu erfolgen. Auskünfte werden
grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die rechtzeitig vor dem genannten
Eröffnungstermin, unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind.
Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die
Formulare) und Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen sowie sonstige Klarstellungen des
AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen. Der AG empfiehlt
daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den in der Bekanntmachung genannten Link zum Abruf
von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber/-
Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. 4. Bewerbergemeinschaften Sofern eine
Angebotsabgabe als Bewerber-/ Bietergemeinschaften (BewGe) erfolgt, ist eine von allen
Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe,
ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl
zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft
zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur ein gemeinsames Angebot einreichen.
BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche
Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung
keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Ferner ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem
Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für die jeweiligen beteiligten Unternehmen wirtschaftlich
zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe
zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen
verwiesen werden. 5. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer BewGe,
sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener
Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind diese Unterlagen für das Angebot für die
anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die
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Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit
dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren
Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden
Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines
anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit
ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber/Bieter im Auftragsfall
gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder
die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen
als Nachunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt
werden. 6. Eignung und Ausschlussgründe Für die Eignungsprüfung hat der Bieter für sich
und ggf. für Nachunternehmer/Unterauftragnehmer/Eignungsleihgeber seine Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Die geforderten Angaben/Erklärungen
/Nachweise sind vom Bieter [der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bewerber-
/Bietergemeinschaften (BewGe) verwendet] bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von
allen Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer/ Eignungsleihgeber vorzulegen. Soweit
Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise
vorzulegen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Ausländischen Bewerbern/Bietern
wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Für die Angaben sind grundsätzlich die
vom AG zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. Im Formblatt “Eigenerklärung zur
Eignung EU” sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben: (1) Erklärung zu der
Bekanntmachung – Ausschlussgründe; (2) Erklärung zu der Bekanntmachung – Befähigung
zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister. (3) Erklärung zu der Bekanntmachung – Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit. (4) Erklärung zu der Bekanntmachung -Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit. (5) Eigenerklärung, dass weder der Bieter selbst noch eine mittelbar an der
Auftragsausführung beteiligte Person bzw. Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k Abs. 1
VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren fällt. (6) Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 der
Frauenförderverordnung (FFV) sowie weiterer Verpflichtungen gem. § 4 FFV. Die Formblätter
“Eigenerklärung zur Eignung EU”, “Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 sowie “Eigenerklärung
Frauenförderbogen” sind den Vergabeunterlagen beigefügt. 7. Eignungsprüfung Im Rahmen
der Eignungsprüfung erfolgt die Prüfung hinsichtlich der Eignung zur Berufsausübung, der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der genannten Mindestanforderungen. Das
Nichterfüllen der Mindestanforderungen führt zum sofortigen Ausschluss. Bei einer BewGe ist
die Eigenerklärung zur Eignung durch jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied abzugeben und
mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe, ist die Eigenerklärung zur Eignung
von jedem eignungsleihenden Unternehmen (Eignungsleihgeber) auszufüllenund mit dem
Angebot einzureichen. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter der
Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 8. Datenschutz Der
Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz
personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an
den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat
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entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei
Angaben natürlicher Personen).

Ausschlussgründe:

Für die Eignungsprüfung hat der Bieter für sich
und ggf. für Nachunternehmer/Unterauftragnehmer/Eignungsleihgeber seine Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Die geforderten Angaben/Erklärungen
/Nachweise sind vom Bieter [der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bewerber-
/Bietergemeinschaften (BewGe) verwendet] bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von
allen Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer/ Eignungsleihgeber vorzulegen. Soweit
Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise
vorzulegen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Ausländischen Bewerbern/Bietern
wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Für die Angaben sind grundsätzlich die
vom AG zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. Im Formblatt “Eigenerklärung zur
Eignung EU” sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben: (
1) Erklärung zu der
Bekanntmachung – Ausschlussgründe; (
2) Erklärung zu der Bekanntmachung – Befähigung
zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister. (
3) Erklärung zu der Bekanntmachung – Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit. (
4) Erklärung zu der Bekanntmachung -Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit. (
5) Eigenerklärung, dass weder der Bieter selbst noch eine mittelbar an der
Auftragsausführung beteiligte Person bzw. Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k Abs. 1
VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren fällt. (
6) Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 der
Frauenförderverordnung (FFV) sowie weiterer Verpflichtungen gem. § 4 FFV. Die Formblätter
“Eigenerklärung zur Eignung EU”, “Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 sowie “Eigenerklärung
Frauenförderbogen” sind den Vergabeunterlagen beigefügt. 7. Eignungsprüfung Im Rahmen
der Eignungsprüfung erfolgt die Prüfung hinsichtlich der Eignung zur Berufsausübung, der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der genannten Mindestanforderungen. Das
Nichterfüllen der Mindestanforderungen führt zum sofortigen Ausschluss. Bei einer BewGe ist
die Eigenerklärung zur Eignung durch jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied abzugeben und
mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe, ist die Eigenerklärung zur Eignung
von jedem eignungsleihenden Unternehmen (Eignungsleihgeber) auszufüllenund mit dem
Angebot einzureichen. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter der
Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 8. Datenschutz Der
Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz
personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an
den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat
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entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei
Angaben natürlicher Personen).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo –
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.

Eignungskriterien:

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren (netto, exklusive Umsatzsteuer. Es gilt folgende Mindestanforderung:
450.000,00 EUR Mindestumsatz, im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre gefordert. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung
der Mindestanforderung addiert.
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
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Beschreibung: Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, der
auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind. Es gilt folgende
Mindestanforderung: 250.000,00 EUR Mindestumsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den
vorliegenden Leistungen vergleichbar sind, im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen
Jahre gefordert. Vergleichbare leistungen sind: a) die Verlegung von Nieder- und
Mittelspannungskabel in Gebäuden oder Tunneln. b) die Erfahrung im Kabeltrassenbau in
Gebäuden oder Tunneln. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung
der Mindestanforderung addiert.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Der Bieter/Bewerber verfügt über folgende, für ihn abgegebene Referenzen zur
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen
Leistung vergleichbar sind, unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten
Mindestanforderungen. Die zu berücksichtigenden Mindestanforderungen sind: 1. Anzahl
geforderter Referenzen: Es ist mind. 1 Referenzen (Mindestreferenz), die mit der
ausgeschriebenen Leistung nach Leistungsart vergleichbar ist, nachzuweisen. 2.
Anforderungen an die Leistungsart: Aus den insgesamt eingereichten Referenzen muss
jeweils mind. einmal die Erfahrung mit Arbeiten über a) die Verlegung von Nieder- und
Mittelspannungskabel in Gebäuden oder Tunneln. b) die Erfahrung im Kabeltrassenbau in
Gebäuden oder Tunneln hervorgehen. Hinweis: Der Bieter kann mehr als die geforderten zwei
Referenzen einreichen. Aus den insgesamt eingereichten Referenzen muss die Erbringung
der vorgenannten Mindestanforderungen gemäß 2. a) und 2. b) mind. einmal hervorgehen.
Dabei ist es nicht erforderlich, dass diese vollständig in jeder eingereichten Referenz
nachgewiesen werden. Sollte jedoch nur eine (Mindest-)Referenz eingereicht werden, ist
darauf zu achten, dass mit dieser einen (Mindest-)Referenz alle v. g. Mindestanforderungen
nach 1. und 2. erfüllt, werden müssen!
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Erklärung des Beters, dass er über folgende durchschnittliche Anzahl an
Mitarbeiter*innen (MA), welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare
Leistungen erbringen, verfügt und diese im Auftragsfall entsprechend den nachfolgend
aufgeführten Mindestanforderungen einsetzen wird: Hierbei sind folgende
Mindestanforderungen zu beachten und gesondert auszuweisen: Es werden für die
ausgeschriebenen Leistungen eine Mindestanzahl von acht geeigneten und qualifizierten
Mitarbeitern empfohlen. a) Für das mit der Leitung vorgesehene Personal gilt: Es muss mind.
1 Mitarbeiter*in (MA), eingesetzt werden, welche/r mind. die Qualifizierung als
Elektromeister*in, Techniker*in Fachrichtung Elektrotechnik oder höherwertige Qualifizierung
verfügt. b) Für das mit der mit der Ausführung vorgesehene Personal gilt: Von den insgesamt
einzusetzenden Personalen sollten mind. 3 Mitarbeiter*in eingesetzt werden, welche mind. die
Qualifizierung als Elektrofachkraft oder gleichwertige Qualifizierung verfügen. Die
entsprechenden Fachkundenachweise über die Qualifizierung für das einzusetzende Personal
gemäß a) und b) sind vorzuhalten und dem AG nach gesonderter Aufforderung vorzulegen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erklärung des Bieters, dass er zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs über
eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von -EUR 2.000.000,00 für
Personen- und Sachschäden je Schadensfall, -EUR 1.000.000,00 für Vermögensschäden je
Schadensfall, verfügt. Der Nachweis über eine entsprechende Haftpflichtversicherung (Police)
ist dem AG nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
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5.1.10.

Zuschlagskriterien:

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100% auf die Netto-Angebotssumme inkl. gewährtem Nachlass
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.

Techniken:

Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner
Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich
Einkauf/ Materialwirtschaft
8.

© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft

Erfüllungsort:

U6, U-Bhf.e Kurt-Schumacher – Platz bis Alt-Tegel

13403, 13405, 13507 Berlin

Link zu Auftragsunterlagen:

https://vergabekooperation.berlin/NetServer

Beschaffer E-Mail:

Einkauf.inf3@bvg.de

Beschaffer Rechtsform:

Beschaffer Tätigkeit:

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabekooperation.berlin
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: siehe Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Angebote: 20/06/2025 14:00:00 (UTC+
2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze
der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaft- lichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom
Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem
festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/06/2025 14:00:00 (UTC+
2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Berliner Verkehrsbetriebe (AöR), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, Holzmarktstraße 15-
17, 10179 Berlin.
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der elektronisch eingereichten Angebote erfolgt durch
die o. g. Vergabestelle zum v. g. Zeitpunkt.
Auftragsbedingungen:
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Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Der Auftragnehmer (AN) hat gem.
Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung
durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung
zur Frauenförderung iSd. Frauenförderverordnung abzugeben. Der Auftraggeber (AG) stellt
hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. 2. Darüber hinaus hat der AN die Eigenerklärung
AN_Art 5k mit dem Angebot einzureichen. Zusätzlich sind die Vorgaben nach dem BerlAVG,
insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen. 3. Der AN muss über
die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen; 4. Des
Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu
erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen
5.1.15.

Organisationen:

Los:

Von admin