Art des Auftrags:

Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv):

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und

Zusätzliche Einstufung (cpv):

Erfüllungsort:

Kiel

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

Erarbeitung eines Transformationskonzept zur Klimaneutralität

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

nein

Frist für den Eingang der Angebote:

12/01/2026 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

Beginn der Ausführung:

02/03/2026

Ende der Ausführung:

01/03/2027

Allgemeine Informationen:

Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv – 2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

Ausschlussgründe:

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: §124 I Nr.2 GWB Korruption: §123 I Nr.6 GWB; §123 I Nr.7 GWB; §123 I Nr.8 GWB; §123 I Nr.9 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: §123 I Nr.1 GWB 827127-2025 Page 1/6 Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: §124 I Nr.4 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: §124 I Nr.1 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: §123 I Nr.2 GWB; §123 I Nr.3 GWB Betrug: §123 I Nr.4 GWB; §123 I Nr.5 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: §123 I Nr.10 GWB Zahlungsunfähigkeit: §124 I Nr.2 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: §124 I Nr.1 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: §124 I Nr.2 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: §124 I Nr.8 GWB; §124 I Nr.9 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: §124 I Nr.5 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: §124 I Nr.6 GWB Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: §124 I Nr.3 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: §124 I Nr.7 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: §124 I Nr.1 GWB Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: §123 IV Nr.1 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 122 II Nr. 1 GWB Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: §123 IV Nr.1 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §123 I Nr.1 GWB 5.

Eignungskriterien:

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: https://vergabe.uksh.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender- 19ac098831f-3005f8e9f89d6d5c Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: https://vergabe.uksh.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender- 19ac098831f-3005f8e9f89d6d5c Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten Beschreibung: https://vergabe.uksh.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender- 19ac098831f-3005f8e9f89d6d5c 5.1.10.

Zuschlagskriterien:

Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00 5.1.11.

Techniken:

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Informationen über die Überprüfungsfristen: “Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.” Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR 8.

© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR

Erfüllungsort:

Ratzeburger Allee 160

24105 Kiel

Link zu Auftragsunterlagen:

https://vergabe.uksh.de/NetServer

Beschaffer E-Mail:

vergabestelle@uksh.de

Beschaffer Rechtsform:

Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung

Beschaffer Tätigkeit:

Gesundheit

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://vergabe.uksh.de/ Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig 827127-2025 Page 3/6 Frist für den Eingang der Angebote: 12/01/2026 23:59:00 (UTC+01: 00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 1 Monat Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15.

Organisationen:

Los:


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Von admin