Art des Auftrags:
Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv):
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Zusätzliche Einstufung (cpv):
Erfüllungsort:
85764
Verfahrensart:
Offenes Verfahren
Beschreibung:
Beschafft wird ein Security Operations Center in Form eines Managed Detection and Response (MDR) Services. Dieser umfasst: Managed Service for Incident Detection & Incident Response and Digital Forensics.
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
nein
Frist für den Eingang der Angebote:
05/08/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
Beginn der Ausführung:
01/10/2025
Ende der Ausführung:
30/09/2027
Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter der Internetseite evergabe.de abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform abrufbar. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Bereiche der Vergabeunterlagen, die aufgrund von Geschäftsinternas besonders schützenswert sind. Diese Unterlagen werden zur Sicherstellung des erforderlichen Maßes an Vertraulichkeit gemäß § 439656-2025 Page 1/8 41 Abs. 3 VgV erst nach Zugang einer unterzeichneten sowie mit Firmenstempel versehenen Geheimhaltungserklärung zugänglich gemacht. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Geheimhaltungserklärung ist nach Registrierung über die Vergabeplattform (Nachrichtenfunktion) an die Vergabestelle zu senden. Das Dokument “VgV_2025-005 Anlage zum LV Kriterium A2 ( 5)” wird nach Vorlage der Geheimhaltungsvereinbarung über die Nachrichtenfunktion versendet! Es werden nur Angebote von diesen Bietern berücksichtigt, die die Geheimhaltungsvereinbarung zurückgesendet haben und denen das vollständige Leistungsverzeichnis vorlag! Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv – 2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter der Internetseite evergabe.de abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform abrufbar. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Bereiche der Vergabeunterlagen, die aufgrund von Geschäftsinternas besonders schützenswert sind. Diese Unterlagen werden zur Sicherstellung des erforderlichen Maßes an Vertraulichkeit gemäß § 439656-2025 Page 1/8 41 Abs. 3 VgV erst nach Zugang einer unterzeichneten sowie mit Firmenstempel versehenen Geheimhaltungserklärung zugänglich gemacht. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Geheimhaltungserklärung ist nach Registrierung über die Vergabeplattform (Nachrichtenfunktion) an die Vergabestelle zu senden. Das Dokument “VgV_2025-005 Anlage zum LV Kriterium A2 (5)” wird nach Vorlage der Geheimhaltungsvereinbarung über die Nachrichtenfunktion versendet! Es werden nur Angebote von diesen Bietern berücksichtigt, die die Geheimhaltungsvereinbarung zurückgesendet haben und denen das vollständige Leistungsverzeichnis vorlag!
Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen 5.
Eignungskriterien:
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen 5.1.10.
Zuschlagskriterien:
Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Leistung Beschreibung: Leistung Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00 Kriterium: Art: Kosten Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00 5.1.11.
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Höchstzahl der Teilnehmer: 1 Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) 439656-2025 Page 6/8 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) 8.
© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für
Erfüllungsort:
Ingolstädter Landstrasse 1
Neuherberg 85764
Link zu Auftragsunterlagen:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
Beschaffer E-Mail:
bianca.lander@helmholtz-munich.de
Beschaffer Rechtsform:
Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches
Beschaffer Tätigkeit:
Gesundheit
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig 439656-2025 Page 5/8 Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2025 11:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 88 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: gem. Angebots- und Bewerbungsbedingungen Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15.
Organisationen:
Los: