Art des Auftrags:

Bauleistung

Haupteinstufung (cpv):

45330000 Installateurarbeiten

Zusätzliche Einstufung (cpv):

45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und

Erfüllungsort:

Pforzheim-Dillweißenstein

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

nein

Frist für den Eingang der Angebote:

17/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

Beginn der Ausführung:

01/09/2025

Ende der Ausführung:

20/04/2026

Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Die Stadt Pforzheim stellt ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur
Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt
Pforzheim teilnehmen wollen? • Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL
oder das Kiosk-System • Download der Software “Bietercockpit” für die Angebotserstellung •
Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch • automatische Benachrichtigung bei
Änderungen der Vergabeunterlagen • verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der
Stadt Pforzheim • verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe • Telefonischer Support bei
Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg • Elektronische
Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. – Zu Ziffer
I.
3) “Kommunikation”: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische
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Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die
Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf
der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in
Papierform erfolgt nicht. – Zu Ziffer I.
3) “Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt”: Anfragen
von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis spätestens 8
Kalendertage vor der Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten.
Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der
vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben
jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist
beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der
ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche
Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten. Es werden
keine Ortsbesichtigungen durchgeführt! DAS BIETERPORTAL UND INSBESONDERE DIE
NACHRICHTENFUNKTION WIRD FÜR DIE ZUSTELLUNG RECHTSERHEBLICHER
ERKLÄRUNGEN GENUTZT.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu –
2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

Die Stadt Pforzheim stellt ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur
Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt
Pforzheim teilnehmen wollen? • Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL
oder das Kiosk-System • Download der Software “Bietercockpit” für die Angebotserstellung •
Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch • automatische Benachrichtigung bei
Änderungen der Vergabeunterlagen • verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der
Stadt Pforzheim • verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe • Telefonischer Support bei
Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg • Elektronische
Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. – Zu Ziffer
I.3) “Kommunikation”: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische
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Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die
Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf
der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in
Papierform erfolgt nicht. – Zu Ziffer I.3) “Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt”: Anfragen
von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis spätestens 8
Kalendertage vor der Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten.
Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der
vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben
jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist
beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der
ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche
Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten. Es werden
keine Ortsbesichtigungen durchgeführt! DAS BIETERPORTAL UND INSBESONDERE DIE
NACHRICHTENFUNKTION WIRD FÜR DIE ZUSTELLUNG RECHTSERHEBLICHER
ERKLÄRUNGEN GENUTZT.

Ausschlussgründe:

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: gilt für alle
weiteren Unterpunkte
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5.

Eignungskriterien:

Zuschlagskriterien:

Techniken:

Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135
und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160
Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1§ 135 Unwirksamkeit (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach
Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
308781-2025 Page 5/7
8.

© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Stadt Pforzheim – Zentrale Vergabestelle

Erfüllungsort:

Hirsauer Straße 246a

75180 Pforzheim-Dillweißenstein

Link zu Auftragsunterlagen:

https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-

Beschaffer E-Mail:

Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de

Beschaffer Rechtsform:

Lokale Gebietskörperschaft

Beschaffer Tätigkeit:

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.Vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/06/2025 10:00:00 (UTC+
2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: –
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/06/2025 10:00:00 (UTC+
2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Stadt Pforzheim – Zentrale Vergabestelle Neues Rathaus, Marktplatz 1 75175 Pforzheim
Zusätzliche Informationen: Angebotsöffnung durch den Submissionsleiter und den
Schriftführer. Es sind keine weiteren Personen zuglassen (elektronisches Verfahren)!
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
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5.1.15.

Organisationen:

Los:

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