Art des Auftrags:

Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv):

71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros

Zusätzliche Einstufung (cpv):

71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

Erfüllungsort:

Dresden

Verfahrensart:

Nichtoffenes Verfahren

Beschreibung:

Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 – Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

Frist für den Eingang der Angebote:

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

Beginn der Ausführung:

Ende der Ausführung:

Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: 1.) Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform http://www.sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt. Ggf. erforderliche Nachsendungen, Änderungen von Vergabeunterlagen und sonstige Informationen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden.; 2.) Rückfragen an die Vergabestelle sind über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits (www.sachsen-vergabe.de) zu stellen und werden hierüber von der Vergabestelle entsprechend beantwortet.; 3.) Es sind die vom Auftraggeber bereitgestellten 810968-2025 Page 1/12 Vergabeunterlagen zu verwenden und ggf. um weitere geforderten Unterlagen zu ergänzen. Zur Abgabe des Teilnahmeantrages sind die geforderten Unterlagen des Teilnahmeantrages vom Bewerber auf die Plattform hochzuladen und hierüber einzureichen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Abgabe des Teilnahmeantrages nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Teilnahmeanträgen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Nachweise, die nicht auf Deutsch verfasst sind, ist zusätzlich eine Übersetzung ins Deutsche beizulegen.; 5.) ZUSAMMENSTELLUNG TEILNAHMEANTRAG: Es ist der veröffentlichte Teilnahmeantrag zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die erforderlichen Nachweise sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen. Die erforderliche Zusammenstellung des Teilnahmeantrages, z.B. auch bei Bewerbungsgemeinschaften (BG) oder Einsatz von Unterauftragnehmern (UAN) / Eignungsleihe, ist im Teilnahmeantrag beschrieben. 6.) MEHRFACHBEWERBUNG: Die Mehrfachbewerbung ist wegen der damit verbundenen drohenden Gefahr der Verletzung des Geheimwettbewerbs unzulässig und führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge oder Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros, die Mehrfachbeteiligung von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (BG) und von Nachauftragnehmern. 7.) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/ Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über das Geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt; 8.) Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 9.) Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Rechtsform von BG: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mit dem Teilnahmeantrag wird erklärt, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Hierzu ist die Erklärung im Teilnahmeantrag vorzunehmen sowie um die geforderten Nachweise zu ergänzen. Der Teilnahmeantrag ist nur einmal ausgefüllt einzureichen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mitschriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat. 10.) Bei Bewerbergemeinschaft (BG) ist der Teilnahmeantrag ebenfalls nur einmal einzureichen sowie um die geforderten Nachweise zu ergänzen. Das vertretungsberechtigte Mitglied der BG lädt den Teilnahmeantrag mit den geforderten Unterlagen hoch und legt dem Teilnahmeantrag ggf. weitere Unterlagen der übrigen Mitglieder der BG (als Eigenerklärungen) als Anlage bei. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind ist die Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen). Diese Anforderung ist von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.; Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv – 2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

1.) Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform http://www.sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt. Ggf. erforderliche Nachsendungen, Änderungen von Vergabeunterlagen und sonstige Informationen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden.; 2.) Rückfragen an die Vergabestelle sind über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits (www.sachsen-vergabe.de) zu stellen und werden hierüber von der Vergabestelle entsprechend beantwortet.; 3.) Es sind die vom Auftraggeber bereitgestellten 810968-2025 Page 1/12 Vergabeunterlagen zu verwenden und ggf. um weitere geforderten Unterlagen zu ergänzen. Zur Abgabe des Teilnahmeantrages sind die geforderten Unterlagen des Teilnahmeantrages vom Bewerber auf die Plattform hochzuladen und hierüber einzureichen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Abgabe des Teilnahmeantrages nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Teilnahmeanträgen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Nachweise, die nicht auf Deutsch verfasst sind, ist zusätzlich eine Übersetzung ins Deutsche beizulegen.; 5.) ZUSAMMENSTELLUNG TEILNAHMEANTRAG: Es ist der veröffentlichte Teilnahmeantrag zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die erforderlichen Nachweise sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen. Die erforderliche Zusammenstellung des Teilnahmeantrages, z.B. auch bei Bewerbungsgemeinschaften (BG) oder Einsatz von Unterauftragnehmern (UAN) / Eignungsleihe, ist im Teilnahmeantrag beschrieben. 6.) MEHRFACHBEWERBUNG: Die Mehrfachbewerbung ist wegen der damit verbundenen drohenden Gefahr der Verletzung des Geheimwettbewerbs unzulässig und führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge oder Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros, die Mehrfachbeteiligung von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (BG) und von Nachauftragnehmern. 7.) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/ Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über das Geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt; 8.) Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 9.) Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Rechtsform von BG: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mit dem Teilnahmeantrag wird erklärt, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Hierzu ist die Erklärung im Teilnahmeantrag vorzunehmen sowie um die geforderten Nachweise zu ergänzen. Der Teilnahmeantrag ist nur einmal ausgefüllt einzureichen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mitschriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat. 10.) Bei Bewerbergemeinschaft (BG) ist der Teilnahmeantrag ebenfalls nur einmal einzureichen sowie um die geforderten Nachweise zu ergänzen. Das vertretungsberechtigte Mitglied der BG lädt den Teilnahmeantrag mit den geforderten Unterlagen hoch und legt dem Teilnahmeantrag ggf. weitere Unterlagen der übrigen Mitglieder der BG (als Eigenerklärungen) als Anlage bei. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind ist die Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen). Diese Anforderung ist von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.;

Ausschlussgründe:

810968-2025 Page 2/12 Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: gesetzl. Regelung Korruption: gesetzl. Regelung Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: gesetzl. Regelung Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: gesetzl. Regelung Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: gesetzl. Regelung Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: gesetzl. Regelung Betrug: gesetzl. Regelung Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: gesetzl. Regelung Zahlungsunfähigkeit: gesetzl. Regelung Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: gesetzl. Regelung Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: gesetzl. Regelung Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: gesetzl. Regelung Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: gesetzl. Regelung Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: gesetzl. Regelung Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: gesetzl. Regelung Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: gesetzl. Regelung Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: gesetzl. Regelung Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: gesetzl. Regelung Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: gesetzl. Regelung Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: gesetzl. Regelung Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: gesetzl. Regelung 5.

Eignungskriterien:

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag: Erklärung zu geeigneten Referenzen. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Hierzu ist der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Teilnahmeantrag zu nutzen. Geforderte Angaben zu den Referenzen siehe Formblatt C01_Teilnahmeantrag zzgl. aussagekräftiger Projektdarstellung je Referenz. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen, sofern dies im Folgenden so bestimmt. >>MINDESTANFORDERUNGEN: Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsleistungen sind vom Bewerber Referenzprojekte nachzuweisen, die folgende Mindestkriterien erfüllen: #REFERENZ A – MINDESTBEDINGUNGEN Der Bewerber weist ein 810968-2025 Page 4/12 aufgrund der architektonischen Qualität ausgezeichnetes Projekt (Neubau und / oder Sanierung) für die Objektplanung Gebäude mit folgenden Mindestbedingungen nach: – Preis oder Anerkennung in einem RPW Wettbewerb und Wettbewerbsentscheid ab dem 01.01.2014 ODER – Auszeichnung oder Anerkennung mit einem Architekturpreis (z.Bsp. der Bundesstiftung Baukultur e.V.) und Preisvergabe, – die nutzungsfähige Übergabe das Bauvorhaben, welches den Architekturpreis erhalten hat, erfolgte nach dem 01.01.2014 bis spätestens zum Einreichungstermin gem. Bekanntmachung. Generell ist der Nachweis durch Erklärungen Dritter wie z.B. Jury-Protokoll oder Auszug competitionline zu erbringen. Zusätzlich zu den Angaben auf dem Teilnahmentrag ist eine textliche und bildliche Darstellung des Referenzobjektes auf 1 Seite A4 zwingend einzureichen. Es kann sich um dieselbe Referenz, wie unter Referenz B handeln. #REFERENZ B – MINDESTBEDINGUNGEN Der Bewerber weist ein fertiggestelltes und nutzungsfähig übergebenes Referenzprojekt (Neubau und / oder Sanierung) für die Objektplanung Gebäude mit folgenden Mindestbedingungen nach: – Einstufung in Honorarzone III oder höher nach HOAI § 35, – die nutzungsfähige Übergabe erfolgte nach dem 01.01.2014 bis spätestens zum Einreichungstermin gem. Bekanntmachung, – es handelt sich um ein Gebäude mit folgender Zuordnung nach Bauwerkzuordnung: 2000 / 3000/ 4000 , – es handelt sich um eine Baumaßnahme, bei der der Denkmalschutz zu beachten war (mindestens im Sinne des Ensembleschutzes für das direkte bauliche Umfeld im Falle eines Neubaus – in diesem Fall ist zu erläutern, um welche Auflagen oder Vorgaben es sich dabei handelte und wie diese in der Planung beachtet wurden), – durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 7 gem. § 34 HOAI erbracht, – Bauwerkskosten (KG 300+400) betragen mindestens 5,0 Mio. Euro (brutto). Zusätzlich zu den Angaben auf dem Teilnahmentrag ist eine textliche und bildliche Darstellung des Referenzobjektes auf 1 Seite A4 zwingend einzureichen. Es kann sich um dieselbe Referenz, wie unter Referenz A handeln. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: Es sind folgende Eigenerklärungen/Nachweise mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: 1)BERUFLICHE BEFÄHIGUNG: Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist ein interdisziplinäres Team, bestehend aus einem Architekten sowie einem Landschaftsarchitekten mit Eintrag in eine Architektenkammer. Die Berufsqualifikationen sind für Inhaber /Führungskraft oder einen verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen. Der Landschaftsarchitekt ist erst mit Abgabe des Wettbewerbsbeitrages in der Verfassererklärung zu benennen und dessen Teilnahmeberechtigung nachzuweisen. Teilnahmeberechtigung Fachbereich Architektur: Es ist zugelassen wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen und bei einer Architektenkammer eingetragen ist, oder Bauingenieure mit Eintrag in eine Liste “Bauvorlageberechtigte Ingenieure” oder vergleichbar bei einer Ingenieurkammer, und nach §65 SächsBO Bauvorlagebereichtigung besitzt. Der Nachweis der Bauvorlagebereichtigung ist durch Vorlage des Eintrag bei einer Architekten-oder Ingenieurkammer zu führen. Fachbereich Landschaftsarchitektur: Es ist zugelassen wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt zu führen und bei einer Architektenkammer eingetragen ist oder Ingenieure im Fachbereich Garten- und landschaftsbau oder vergleichbar mit Eintrag in eine Liste “Bauvorlageberechtigte Ingenieure” oder vergleichbar bei einer Ingenieurkammer. Der Nachweis der ist durch Vorlage des Eintrag bei einer Ingenieurkammer zu führen. Teilnahmeberechtigt sind ferner Bewerber- / Arbeitsgemeinschaften der o. g. natürlichen Personen sowie juristische Personen, die am Tag der Auslobung ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen 810968-2025 Page 5/12 gehören und einen bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft und Verfasser der Wettbewerbsarbeit aufweisen, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen. Teilnahmeberechtigt sind ebenso Bewerber / Arbeitsgemeinschaften solcher juristischen Personen. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jeder Teilnehmende hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Jeder Wettbewerbsteilnehmende darf sich mit nur einem Entwurf am Wettbewerb beteiligen. Alle Wettbewerbsteilnehmer, Mitglieder des Preisgerichts, Sachverständige, Vorprüfer und Gäste erkennen durch ihre Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren die vorliegenden Teilnahmebedingungen, die Anwendung der RPW 2013 sowie den Inhalt dieser Auslobung als verbindlich an. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeit des Wettbewerbsverfahrens, einschließlich der Erstveröffentlichung der Wettbewerbsbeiträge und Ergebnisse dürfen ausschließlich nur über den Auslober abgegeben werden. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben. 2.) BEWERBERGEMEINSCHAFT Neben Einzelunternehmen sind auch Bewerber- /Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Die BG muss im Auftragsfall eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft bilden u. einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Hierzu ist die Erklärung im Teilnahmeantrag vorzunehmen sowie um die geforderten Nachweise zu ergänzen. Der Teilnahmeantrag ist nur einmal ausgefüllt einzureichen. Das vertretungsberechtigte Mitglied der BG lädt den Teilnahmeantrag mit den geforderten Unterlagen hoch und legt den Teilnahmeantrag als Anlage bei. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind ist die Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen). Diese Anforderung ist von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag: 1) Erklärung zur Inanspruchnahmen Kapazitäten andere Unternehmen mit Bezeichnung der zu vergebenden Teilleistungen bzw. der in Anspruch genommenen Kapazität und Angabe des Namens des Unterauftragnehmers bzw. 810968-2025 Page 6/12 des anderen Unternehmens. Der Auftraggeber fordert erforderliche Erklärungen und Nachweise zur Eignung der Dritten ggf. von den Bewerbern/Bietern, die in die engere Wahl kommen gesondert ab und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen. 2) Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Teilnahmeantrag die notwendige Erklärung unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters, sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag: Erklärung über das Vorliegen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Umfang des vertraglich geforderten Versicherungsschutzes im Auftragsfall. >>MINDESTANFORDERUNG: Mit Vertragsschluss ist zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen und nachzuweisen. Die hieran gestellten Anforderungen sind dem Vertrag unter § 13 i.V.m. den zugehörigen Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu entnehmen, welche den Vergabeunterlagen beiliegen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung Personenschäden und sonstige Schäden) ist zusätzlich eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer wird, ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft einzeln im vertraglichen Umfang zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag: 1) Angaben zur Identität Rechtform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., Email, usw.) 2) Erklärung zur Eintragung in ein Berufs-/Handels-/Partnerschaftsregister. Bei Eintragungspflicht Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer. 3) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB. 4) Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung. Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. 5) Erklärung gem. Art.5k VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen). 810968-2025 Page 7/12 Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1 Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10.

Zuschlagskriterien:

Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: 1. Beschreibung: Platzierung im Wettbewerb Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: 2. Beschreibung: Umgang mit der Beurteilung im Preisgericht Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: 3. Beschreibung: Projektorganisation Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 7,50 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: 4. Beschreibung: Projektumsetzung Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 7,50 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: 5. Beschreibung: Umsetzung des geplanten Bauvorhabens Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Honorarangebot Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00 5.1.11.

Techniken:

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement 8.

© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement,

Erfüllungsort:

Riesaer Str. 7h

01067 Dresden

Link zu Auftragsunterlagen:

https://www.sachsen-vergabe.de/NetServer

Beschaffer E-Mail:

vergaben@sib.smf.sachsen.de

Beschaffer Rechtsform:

Regionale Gebietskörperschaft

Beschaffer Tätigkeit:

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Organisationen:

Los:


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Von admin