Art des Auftrags:
Bauleistung
Haupteinstufung (cpv):
45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv):
45212200 Bauarbeiten für Sportanlagen
Erfüllungsort:
Rothenburg/O.L.
Verfahrensart:
Offenes Verfahren
Beschreibung:
RSH_Los 500 Außenanlagen
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
ja
Frist für den Eingang der Angebote:
20/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
Beginn der Ausführung:
17/03/2026
Ende der Ausführung:
13/11/2026
Allgemeine Informationen:
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu – Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: entfällt 2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: gemäß § 6e (EU) VOB/A 5.
Eignungskriterien:
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen 5.1.10.
Zuschlagskriterien:
Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: 100 % Preis Beschreibung: 100 % Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) 830622-2025 Page 2/5 Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00 5.1.11.
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung 830622-2025 Page 3/5 Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Rothenburg/O.L. Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Rothenburg/O.L. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen 8.
© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Stadt Rothenburg/O.L.
Erfüllungsort:
Jahnstraße 15
02929 Rothenburg/O.L.
Link zu Auftragsunterlagen:
https://www.evergabe.de/unterlagen/019b118d-8f42-
Beschaffer E-Mail:
stadt@rothenburg-ol.de
Beschaffer Rechtsform:
Lokale Gebietskörperschaft
Beschaffer Tätigkeit:
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/019b118d-8f42-4e56-92f5- 49577fde0230/zustellweg-auswaehlen Beschreibung: nur elektronische Angebotsabgabe zugelassen Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge zu leisten). Frist für den Eingang der Angebote: 20/01/2026 10:00:00 (UTC+01: 00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: gültige Präqualifikationsnachweise bzw. Einreichung Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 1 24) Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 20/01/2026 10:00:00 (UTC+01: 00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Ort: entfällt Zusätzliche Informationen: entfällt, nur elektronische Angebotsabgabe zugelassen Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: gemäß VOB/B 5.1.15.
Organisationen:
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rothenburg/O.L. Registrierungsnummer: DE151811012 Postanschrift: Marktplatz 1 Stadt: Rothenburg/O.L. Postleitzahl: 02929 Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D) Land: Deutschland E-Mail: stadt@rothenburg-ol.de Telefon: +49 3589177250 Internetadresse: https://www.rothenburg-ol.de Profil des Erwerbers: https://www.rothenburg-ol.de 830622-2025 Page 4/5 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt 8.1.
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen Registrierungsnummer: DE233121477 Postanschrift: Braustraße 2 Stadt: Leipzig Postleitzahl: 04107 Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51) Land: Deutschland E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de Telefon: +49 3419773800 Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1.
Los:
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