Art des Auftrags:

Bauleistung

Haupteinstufung (cpv):

45111100 Abbrucharbeiten

Zusätzliche Einstufung (cpv):

Erfüllungsort:

Heilbronn

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

Abbrucharbeiten

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

nein

Frist für den Eingang der Angebote:

16/06/2025 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

Beginn der Ausführung:

20/10/2025

Ende der Ausführung:

04/09/2026

Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ‘Eigenerklärung zur Eignung’ bzw. die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die
der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ‘Eigenerklärung
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zur Eignung’ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu –
2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ‘Eigenerklärung zur Eignung’ bzw. die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die
der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ‘Eigenerklärung
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zur Eignung’ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.

Ausschlussgründe:

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5.

Eignungskriterien:

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse, falls beitragspflichtig. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw.
Bescheinigung in Steuersachen. Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Erklärung über
Registereintragungen. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre. Folgende
Mindeststandards werden gefordert: Nachweis eines Mindestumsatzes von 500.000 € netto
für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Ungeachtet des Auftragswertes
haben Bieter mindestens drei abgeschlossene Geschäftsjahre vorzuweisen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Aktuelle Referenzliste über mindestens drei Einzelleistungen der letzten fünf
Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des
Ansprechpartners; der Art der ausgeführten Leistung; der Auftragssumme; des
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Ausführungszeitraums, der stichwortartigen Benennung des mit eigenem Personal
ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen;
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der
besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur
vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe
der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des
Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
5.1.10.

Zuschlagskriterien:

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: —
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.

Techniken:

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Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist
entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vermögen
und Bau Baden-Württemberg Amt Heilbronn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8.

© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn

Erfüllungsort:

Rollwagstraße 16

74076 Heilbronn

Link zu Auftragsunterlagen:

https://vergabe.landbw.de/NetServer

Beschaffer E-Mail:

vergabestelle.amthn@vbv.bwl.de

Beschaffer Rechtsform:

Regionale Gebietskörperschaft

Beschaffer Tätigkeit:

Wirtschaftliche Angelegenheiten

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.landbw.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/06/2025 23:59:00 (UTC+
2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Ort: Heilbronn
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Zur Ausführung der Leistungen darf nur
Personal eingesetzt werden, welches zuvor zuverlässigkeitsüberprüft wurde und keine
negativen Anhaltspunkte vorliegen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.

Organisationen:

Los:

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