Art des Auftrags:
Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv):
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv):
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Erfüllungsort:
Essen
Verfahrensart:
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum
Beschreibung:
Im Rahmen des Kooperationsprojektes “Freiheit Emscher” der Städte Bottrop und Essen sowie der RAG Montan Immobilien GmbH soll eine städtebauliche Verbesserung für rund 800 Hektar Gewerbe- und Industrieflächen im Grenzraum zwischen Bottrop und Essen mit einer Größe von 1.700 Hektar entwickelt und nachfolgend umgesetzt werden. Der Flächeneigner RAG MI GmbH verfügt hier über 5 Potenzialflächen, die im Rahmen des Prozesses sukzessive entwickelt werden. Das Grundgerüst für die verkehrliche Erschließung dieser Flächen soll der Bau des Gewerbeboulevards schaffen. Zum Verkehrskonzept finden sich in der Projektbeschreibung der ARGE FREIHEIT EMSCHER folgende Ausführungen: “Ein zukunftsweisendes Mobilitätskonzept ist die Voraussetzung für die Entwicklung des 1.700 Hektar großen Projektraumes “Freiheit Emscher”. Dieses denkt die Mobilitätswende zugleich mit, indem es Verkehr reduziert, klimafreundliche Verkehrsmittel und Fußverkehr fördert und spezifische Mobilitätsdienstleistungen vernetzt. Es orientiert sich an den Ideen der “Stadt der kurzen Wege” und der “Produktiven Stadt” mit einer neuen Verträglichkeit von Wohn- und Arbeitsorten.” Der Gewerbeboulevard verbindet von Norden ausgehend die Prosperstraße in Bottrop mit der Daniel-Eckhardt-Straße in Essen im Süden des Planungsbereiches. Die Verbindungsstraße erschließt gleichzeitig die Potenzialflächen Welheimer Mark, Sturmshof, Hafen Coelln-Neuessen und Emil Emscher. Die Anbindung nach Westen über eine Verlängerung der Straße Sturmshof bis zur neuen Autobahnanschlussstelle “Freiheit Emscher” schafft auf kurzem Weg einen Anschluss an das überregionale Fernstraßennetz. Zunächst sollen die ersten drei Bauabschnitte des Gewerbeboulevards realisiert werden, die das Gebiet Emil Emscher erschließen. Hierzu gehören der Umbau des Knotenpunkts Gladbecker Straße / Daniel-Eckhardt-Straße / Teilungsweg (Bauabschnitt E 1), der Ausbau der Daniel-Eckhardt-Straße (Bauabschnitt E 2) sowie der Neubau des Gewerbeboulevards nach Norden zur Erschließung des Gebiets Emil Emscher (Bauabschnitt E3a). Für die Verkehrsanlagen liegt in den drei genannten Abschnitten bereits eine Entwurfsplanung vor. Die Planungen der anderen Leistungsbilder (Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung, etc.) sind teilweise erst noch aufzunehmen. Der bestehende Entwurf für die Verkehrsanlagen soll nun unter Ausarbeitung der anderen benötigten Planungen und Gutachten zur Baureife gebracht werden. 823071-2025 Page 1/10
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
ja
Frist für den Eingang der Angebote:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Beginn der Ausführung:
Ende der Ausführung:
Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYTK3DK5EB# 1. Das von der Auftraggeberin durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. 2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Für den Teilnahmewettbewerb hat die Auftraggeberin eine Unterlage gefertigt, die aus weiteren Informationen besteht und Formulare enthält, die zur Einreichung des Teilnahmeantrags dienen. 3. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei der Auftraggeberin. Diese beschränkt die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der aufgezeigten Kriterien ein. 4. Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe. metropoleruhr.de heruntergeladen werden. Statt des Formular 312_322 und 511 gelten die Bewerbungsbedingungen freiberufliche Leistungen Stand Juli 2020. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv – 2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
Der Gewerbeboulevard verbindet von Norden ausgehend die Prosperstraße in Bottrop mit der Daniel-Eckhardt-Straße in Essen im Süden des Planungsbereiches. Die Verbindungsstraße erschließt gleichzeitig die Potenzialflächen Welheimer Mark, Sturmshof, Hafen Coelln-Neuessen und Emil Emscher. Die Anbindung nach Westen über eine Verlängerung der Straße Sturmshof bis zur neuen Autobahnanschlussstelle “Freiheit Emscher” schafft auf kurzem Weg einen Anschluss an das überregionale Fernstraßennetz. Abbildung 1 zeigt den geplanten Trassenverlauf auf Essener Stadtgebiet. 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYTK3DK5EB# 1. Das von der Auftraggeberin durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. 2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Für den Teilnahmewettbewerb hat die Auftraggeberin eine Unterlage gefertigt, die aus weiteren Informationen besteht und Formulare enthält, die zur Einreichung des Teilnahmeantrags dienen. 3. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei der Auftraggeberin. Diese beschränkt die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der aufgezeigten Kriterien ein. 4. Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe. metropoleruhr.de heruntergeladen werden. Statt des Formular 312_322 und 511 gelten die Bewerbungsbedingungen freiberufliche Leistungen Stand Juli 2020.
Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) 823071-2025 Page 2/10 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) Betrug: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) Korruption: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) 5.
Eignungskriterien:
Zuschlagskriterien:
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Essen – Amt für Straßen und Verkehr Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Essen – Amt für Straßen und Verkehr 8.
© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Stadt Essen – Amt für Straßen und Verkehr
Erfüllungsort:
Alfredstraße 163
45131 Essen
Link zu Auftragsunterlagen:
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
Beschaffer E-Mail:
66Vergabe@amt66.essen.de
Beschaffer Rechtsform:
Lokale Gebietskörperschaft
Beschaffer Tätigkeit:
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Verfahrensbedingungen: Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 27/02 /2026 Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice /CXS0YYZYTK3DK5EB Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/01/2026 10:00:00 (UTC+01: 00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. 823071-2025 Page 7/10 Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag /Angebotsabgabe gefordert war, werden im Rahmen der Rechtsprechung nachgefordert Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein Westfalen (TVgG NRW) muss eingehalten werden. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15.
Organisationen:
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen – Amt für Straßen und Verkehr Registrierungsnummer: 05113-31001-15 Postanschrift: Alfredstraße 163 Stadt: Essen Postleitzahl: 45131 Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13) Land: Deutschland Kontaktperson: Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten – FB 66-1-2 E-Mail: 66Vergabe@amt66.essen.de Telefon: +49 2018866125 Fax: +49 2018866006 Internetadresse: https://www.essen.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland Registrierungsnummer: 05315-03002-81 Postanschrift: Zeughausstraße 2-10 Stadt: Köln Postleitzahl: 50667 Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23) Land: Deutschland Kontaktperson: keine Angabe E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Telefon: +49 221147-3045 Fax: +49 221147-2889 Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1.
Los:
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