Art des Auftrags:

Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv):

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und

Zusätzliche Einstufung (cpv):

71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71320000

Erfüllungsort:

Wesseling

Verfahrensart:

Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum

Beschreibung:

Objektplanungsleistungen für Gebäude, Freianlagen, Brandschutz und der Bauphysik inkl. Schallschutz betreffend den Neubau einer Kombination aus Obdachlosenunterkünften und öffentlich gefördertem Wohnungsbau

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

ja

Frist für den Eingang der Angebote:

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

09/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00)

Beginn der Ausführung:

Ende der Ausführung:

Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXT2YYEYTJ0HQTM8# 1. Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Von allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden die besten 5 zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert, d.h. es werden mindestens ein Bewerber und maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei mehreren Bewerbern auf dem 5. Platz entscheidet das Los. Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes erhalten die Bieter einen Muster-Vertragstext sowie eine ausführliche Leistungsbeschreibung. In der ersten Runde der Angebotsphase sind von den Bewerbern 831085-2025 Page 1/10 indikative Erstangebote abzugeben; ein Zuschlag wird in dieser ersten Runde nicht erteilt. Im Anschluss an den Eingang der Erstangebote werden alle Bieter, die ein indikatives frist- und formgemäßes Erstangebot abgegeben haben, zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Die Auftraggeberin behält sich vor, basierend auf dem Ergebnis der Verhandlungsgespräche die Vergabeunterlagen fortzuschreiben. Nach den Verhandlungsgesprächen erhalten alle Bieter Gelegenheit zur Abgabe eines Folgeangebotes. Ob im Anschluss eine weitere Verhandlungsrunde durchgeführt wird, wird nach Bedarf entschieden. Wenn sie beabsichtigt, die Verhandlungen abzuschließen, wird die Auftraggeberin die Bieter unterrichten und eine einheitliche Frist für die Abgabe finaler, verbindlicher Angebote festlegen. 2. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt 1) einzureichen, zudem hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen zum Nichtvorliegen von

Zusätzliche Informationen:

#Bekanntmachungs-ID: CXT2YYEYTJ0HQTM8# 1. Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Von allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden die besten 5 zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert, d.h. es werden mindestens ein Bewerber und maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei mehreren Bewerbern auf dem 5. Platz entscheidet das Los. Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes erhalten die Bieter einen Muster-Vertragstext sowie eine ausführliche Leistungsbeschreibung. In der ersten Runde der Angebotsphase sind von den Bewerbern 831085-2025 Page 1/10 indikative Erstangebote abzugeben; ein Zuschlag wird in dieser ersten Runde nicht erteilt. Im Anschluss an den Eingang der Erstangebote werden alle Bieter, die ein indikatives frist- und formgemäßes Erstangebot abgegeben haben, zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Die Auftraggeberin behält sich vor, basierend auf dem Ergebnis der Verhandlungsgespräche die Vergabeunterlagen fortzuschreiben. Nach den Verhandlungsgesprächen erhalten alle Bieter Gelegenheit zur Abgabe eines Folgeangebotes. Ob im Anschluss eine weitere Verhandlungsrunde durchgeführt wird, wird nach Bedarf entschieden. Wenn sie beabsichtigt, die Verhandlungen abzuschließen, wird die Auftraggeberin die Bieter unterrichten und eine einheitliche Frist für die Abgabe finaler, verbindlicher Angebote festlegen. 2. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt 1) einzureichen, zudem hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblätter 3+4) sowie die Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland (Formblatt 5) abzugeben. Darüber hinaus erforderlich ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt 5. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist diese Erklärung von allen Mitgliedern abzugeben. 3. Eine Kostenerstattung für die Erstellung eines Teilnahmeantrags und/oder Angebots im Verfahren findet nicht statt. 4. Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden den Bewerbern auf der eVergabe-Plattform barrierefrei zur Verfügung gestellt. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese verwendet werden. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 5 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Den Verfügbarkeitsnachweis kann der Bewerber auch in anderer Form erbringen. 5. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe- Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 6. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden, nicht zu beantworten. 7. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. 8. Die angegebene geschätzte Dauer des Vertrages bezieht sich auf das Gesamtprojekt vom Beginn der Vorplanung bis zum Abschluss der baulichen Umsetzung. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird den ausgewählten Bietern ein Vertragsentwurf mit Regelungen zur Terminschiene zur Verfügung gestellt. Die Rechnungen können schriftlich an: Stadtverwaltung Wesseling der Bürgermeister Poststelle Alfons-Müller- Platz D-50389 Wesseling oder elektronisch an: epost@wesseling.de eingereicht werden. Sollte die Abgabe von Haupt- und Nebenangeboten erlaubt sein, sind diese getrennt voneinander einzeln und entsprechend als solche gekennzeichnet über das Bietertool des Vergabemarktplatzes abzugeben.

Ausschlussgründe:

n (Formblätter 3+ 4) sowie die Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland (Formblatt 5) abzugeben. Darüber hinaus erforderlich ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt 5. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist diese Erklärung von allen Mitgliedern abzugeben. 3. Eine Kostenerstattung für die Erstellung eines Teilnahmeantrags und/oder Angebots im Verfahren findet nicht statt. 4. Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden den Bewerbern auf der eVergabe-Plattform barrierefrei zur Verfügung gestellt. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese verwendet werden. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 5 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Den Verfügbarkeitsnachweis kann der Bewerber auch in anderer Form erbringen. 5. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe- Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 6. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden, nicht zu beantworten. 7. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. 8. Die angegebene geschätzte Dauer des Vertrages bezieht sich auf das Gesamtprojekt vom Beginn der Vorplanung bis zum Abschluss der baulichen Umsetzung. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird den ausgewählten Bietern ein Vertragsentwurf mit Regelungen zur Terminschiene zur Verfügung gestellt. Die Rechnungen können schriftlich an: Stadtverwaltung Wesseling der Bürgermeister Poststelle Alfons-Müller- Platz D-50389 Wesseling oder elektronisch an: epost@wesseling.de eingereicht werden. Sollte die Abgabe von Haupt- und Nebenangeboten erlaubt sein, sind diese getrennt voneinander einzeln und entsprechend als solche gekennzeichnet über das Bietertool des Vergabemarktplatzes abzugeben. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv – 2.1.6. Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 831085-2025 Page 2/10 123, 124 GWB vorliegen (Formblatt 3). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bewerber selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vorliegen (Formblatt 4). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bewerber selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben.] Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Betrug: Korruption: Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zahlungsunfähigkeit: Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: 5.

Eignungskriterien:

Zuschlagskriterien:

Techniken:

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeitseines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 831085-2025 Page 8/10 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Wesseling – Der Bürgermeister Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtverwaltung Wesseling – Der Bürgermeister 8.

© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Stadtverwaltung Wesseling – Der Bürgermeister

Erfüllungsort:

Alfons-Müller-Platz

50389 Wesseling

Link zu Auftragsunterlagen:

https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice

Beschaffer E-Mail:

zentralevergabe@wesseling.de

Beschaffer Rechtsform:

Lokale Gebietskörperschaft

Beschaffer Tätigkeit:

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Verfahrensbedingungen: 831085-2025 Page 7/10 Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 28/01 /2026 Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice /CXT2YYEYTJ0HQTM8 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19/01/2026 10:00:00 (UTC+01: 00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Es gilt § 56 VgV. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: . Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: ARGE (GbR) 5.1.15.

Organisationen:

Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Wesseling – Der Bürgermeister Registrierungsnummer: 05362004004-31001-86 Postanschrift: Alfons-Müller-Platz Stadt: Wesseling Postleitzahl: 50389 Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27) Land: Deutschland Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle E-Mail: zentralevergabe@wesseling.de Telefon: +49 2236-7016350 Fax: +49 2236-7016350 Internetadresse: https://www.wesseling.de Profil des Erwerbers: https://www.wesseling.de/rathaus-politik/ausschreibung.php Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1.

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Registrierungsnummer: 05315-03002-81 Postanschrift: Zeughausstraße 2-10 Stadt: Köln Postleitzahl: 50667 Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23) Land: Deutschland Kontaktperson: Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland E-Mail: vkrhld@bezreg-koeln.nrw.de Telefon: +49 2211473055 Fax: +49 221-1472889 Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt Schlichtungsstelle 8.1.

Los:


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