Art des Auftrags:
Bauleistung
Haupteinstufung (cpv):
45331231 Installation von kältetechnischen Anlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv):
45331230 Installation von Kühlanlagen
Erfüllungsort:
Jena
Verfahrensart:
Offenes Verfahren
Beschreibung:
Neubau Lab2Fab – Los 16: Kühlwasser
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
nein
Frist für den Eingang der Angebote:
27/10/2025 14:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit,
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
Beginn der Ausführung:
03/12/2025
Ende der Ausführung:
26/06/2026
Allgemeine Informationen:
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu – 2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen 5.
Eignungskriterien:
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen 5.1.10.
Zuschlagskriterien:
Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis auf Grundlage des LV´s Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00 5.1.11.
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Thüringen Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. 638662-2025 Page 3/5 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Drees & Sommer SE 8.
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Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Technologie- und Innovationspark Jena GmbH
Erfüllungsort:
Hans-Knöll-Straße 6
07743 Jena
Link zu Auftragsunterlagen:
https://www.tender24.de/NetServer
Beschaffer E-Mail:
ganz@tip-jena.de
Beschaffer Rechtsform:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes
Beschaffer Tätigkeit:
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.tender24.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 27/10/2025 14:00:00 (UTC+ 1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, welche auf Verlangen nachzureichen sind, können von der Vergabestelle mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachgefordert werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 27/10/2025 14:00:00 (UTC+ 1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Ort: Digital Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Submission nicht zugelassen Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15.
Organisationen:
Los: