Art des Auftrags:

Bauleistung

Haupteinstufung (cpv):

45262320 Estricharbeiten

Zusätzliche Einstufung (cpv):

Erfüllungsort:

Darmstadt

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

Der Neubau der Kindertagesstätte Ludwigshöhviertel liegt im Norden des Bildungscampus an der Granitstraße im neu entwickelten Stadtquartier Ludwigshöhviertel. Der lang gestreckte, zweigeschossige Baukörper hat eine Bruttogeschossfläche (BGF) von rund 1.800 qm. Die Kita orientiert sich mit den sechs Gruppenräumen und dem Kitagarten nach Süden zum bestehenden Baumbestand auf dem Areal. Das Gebäude wird als Holzbaukonstruktion mit Brettsperrholzwänden und Brettsperrholzdecken geplant. Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt über eine Luft-Wasser-Wärmepumpenanlage.

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

ja

Frist für den Eingang der Angebote:

29/10/2025 09:30:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

22/10/2025

Beginn der Ausführung:

13/02/2026

Ende der Ausführung:

29/05/2026

Allgemeine Informationen:

Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu – 2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

Ausschlussgründe:

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Korruption: Betrug: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: 634536-2025 Page 1/6 Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zahlungsunfähigkeit: Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: 5.

Eignungskriterien:

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte “124 – Eigenerklärung zur Eignung” vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommen und die diese Nachweise nicht mit einer eingereichten PQ abgedeckt haben, haben auf gesondertes Verlangen des AG folgende Nachweise vorzulegen. – eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen, – 3 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen. Für 3 vergleichbare Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit Angaben entsprechend VHB-Formblatt 444, – die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben, – Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, – eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder- eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für sie zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen 5.1.10.

Zuschlagskriterien:

Kriterium: Art: Preis 5.1.11.

Techniken:

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, 634536-2025 Page 4/6 einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU. Bedingungen für die Ausführung des Auftrages a) Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB, liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen; b) Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen; c) Eigenerklärung aufgrund der Sanktionen gegenüber Russland d) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt 8.

© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG (DSE)

Erfüllungsort:

Granitstraße

64285 Darmstadt

Link zu Auftragsunterlagen:

https://www.subreport.de/E54823664

Beschaffer E-Mail:

vergabe@heag.de

Beschaffer Rechtsform:

Lokale Gebietskörperschaft

Beschaffer Tätigkeit:

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E54823664 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 634536-2025 Page 3/6 Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 29/10/2025 09:30:00 (UTC+ 1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 29/10/2025 09:30:00 (UTC+ 1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15.

Organisationen:

Offizielle Bezeichnung: Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG (DSE) Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00007618 Postanschrift: Mina-Rees-Str. 10 Stadt: Darmstadt Postleitzahl: 64295 Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711) Land: Deutschland Kontaktperson: HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (HEAG) E-Mail: vergabe@heag.de Telefon: +49 6151132830 Internetadresse: https://www.darmstadt.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer 634536-2025 Page 5/6 8.1.

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Registrierungsnummer: 06151126603 Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3 Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Stadt: Darmstadt Postleitzahl: 64283 Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de Telefon: +49 6151126603 Fax: +49 6151125816 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt Schlichtungsstelle 8.1.

Los:

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