Art des Auftrags:

Bauleistung

Haupteinstufung (cpv):

45262670 Metallbauarbeiten

Zusätzliche Einstufung (cpv):

Erfüllungsort:

Bitterfeld-Wolfen

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

Los 16 – Fluchttreppe

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

ja

Frist für den Eingang der Angebote:

20/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

Beginn der Ausführung:

07/07/2025

Ende der Ausführung:

28/08/2025

Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot
einzureichen sind: – 124 Eigenerklärung – 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation – 222
Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme – 233 Nachunternehmerleistungen – 234
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft – Eigenerklaerung_Tariftreue_Mindeststundenentgelt –
Eigenerklärung Nachunternehmer TVergG – Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom
14.04.2022 Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt
(TVergG LSA) mit dem Angebot vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und
technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder
Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 VHB (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand
der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Gelangt das
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Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind ggf. die im FB 124 VHB
angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Das FB 124 VHB ist
Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis
anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem FB 124 VHB auch
für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den
Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6
WRegG) anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres
Herkunftslandes vorzulegen. Anlagen, die ausgefüllt (auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle) einzureichen sind: – 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt) Seit
01.03.2023 gilt in Sachsen-Anhalt das TVergG LSA. Mit der Abgabe eines Angebotes sind die
entsprechenden Bestimmungen Bestandteil der hier betreffenden Maßnahmen.
Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu
benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter
vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von
Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens
die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat
die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten
Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den
Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOB/A EU bzw. § 134
Absatz 1 GWB). Es gilt deutsches Recht. Abweichende Liefer-, Vertrags- und
Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in
Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Es wird
darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei
kostenpflichtig ist. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis
zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3
GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2
GWB genannten Fristen verwiesen. Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren
zugelassen. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter die Gründe für die Eingehung einer
Bietergemeinschaft auf einer gesonderten Anlage darzulegen. Dies dient zur Überprüfung der
kartellrechtlichen Zulässigkeit der Bietergemeinschaft. Das Angebot ist zusammen mit den
Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu
übermitteln.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu –
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben
bzgl. der zwingenden und fakultativen

Zusätzliche Informationen:

Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot
einzureichen sind: – 124 Eigenerklärung – 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation – 222
Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme – 233 Nachunternehmerleistungen – 234
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft – Eigenerklaerung_Tariftreue_Mindeststundenentgelt –
Eigenerklärung Nachunternehmer TVergG – Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom
14.04.2022 Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt
(TVergG LSA) mit dem Angebot vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und
technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder
Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 VHB (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand
der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Gelangt das
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Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind ggf. die im FB 124 VHB
angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Das FB 124 VHB ist
Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis
anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem FB 124 VHB auch
für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den
Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6
WRegG) anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres
Herkunftslandes vorzulegen. Anlagen, die ausgefüllt (auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle) einzureichen sind: – 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt) Seit
01.03.2023 gilt in Sachsen-Anhalt das TVergG LSA. Mit der Abgabe eines Angebotes sind die
entsprechenden Bestimmungen Bestandteil der hier betreffenden Maßnahmen.
Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu
benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter
vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von
Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens
die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat
die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten
Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den
Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOB/A EU bzw. § 134
Absatz 1 GWB). Es gilt deutsches Recht. Abweichende Liefer-, Vertrags- und
Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in
Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Es wird
darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei
kostenpflichtig ist. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis
zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3
GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2
GWB genannten Fristen verwiesen. Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren
zugelassen. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter die Gründe für die Eingehung einer
Bietergemeinschaft auf einer gesonderten Anlage darzulegen. Dies dient zur Überprüfung der
kartellrechtlichen Zulässigkeit der Bietergemeinschaft. Das Angebot ist zusammen mit den
Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu
übermitteln.

Ausschlussgründe:

nach §§ 123 bis 126 GWB.
Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 – Eigenerklärung zur Eignung verwiesen.
2.1.6. Ausschlussgründe
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Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schweres berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5.

Eignungskriterien:

Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.

Zuschlagskriterien:

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis zu 100%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.

Techniken:

Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Anhalt-Bitterfeld
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Anhalt-Bitterfeld
8.

© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Erfüllungsort:

Richard-Schütze-Straße 4

06749 Bitterfeld-Wolfen

Link zu Auftragsunterlagen:

https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-

Beschaffer E-Mail:

Ronald.Doege@anhalt-bitterfeld.de

Beschaffer Rechtsform:

Lokale Gebietskörperschaft

Beschaffer Tätigkeit:

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/05/2025 10:00:00 (UTC+
2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eignung zur Berufsausübung: – Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der
Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hiefür ein im Anhang XI der
Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte
Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: – Umsatz des Unternehmens in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren; Eigenerklärung ist ausreichend –
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig
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ist) – Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
(soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt; nicht älter als 1 Jahr) –
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG – qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen – rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen
eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) – Angabe, dass keine schweren
Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen – Angabe, ob Liquidation vorliegt
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: – für 3 vergleichbare Referenzen je eine
Referenzbescheinigung (siehe Formblatt 4
44) mit mindestens folgenden Angaben: •
Ansprechpartner • Art der ausgeführten Leistung • Auftragssumme • Ausführungszeitraum •
stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen
Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen • Zahl der hierfür
durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer • ggf. stichwortartige Beschreibung der
besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen • (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung • Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal) • Angabe zur
vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE- Partner, Nachunternehmer) • ggf.
Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden • Bestätigung des
Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Diese Referenzen müssen
Leistungen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre enthalten, welche mit der zu
vergebenen Leistung vergleichbar sind. – Angabe der Zahl der in den letzten 3
abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert
nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/05/2025 10:00:00 (UTC+
2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.

Organisationen:

Los:

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