Art des Auftrags:
Bauleistung
Haupteinstufung (cpv):
45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv):
45331200 Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen,
Erfüllungsort:
Wilsdruff
Verfahrensart:
Sonstiges zweistufiges Verfahren
Beschreibung:
Die SachsenNetze HS.HD GmbH plant die Erweiterung der bestehenden Lagerkapazitäten am Standort Zschoner Ring 3 in 01723 Wilsdruff OT Kesselsdorf. Hierfür wird eine neue Lagerhalle mit einer Grundfläche von ca. 6.600m2 errichtet, welche direkt an ein bereits vorhandenes Lagergebäude anschließt. Der Neubau der Lagerhalle erfolgt in 2 Bauabschnitten und soll noch im Jahr 2027 fertiggestellt werden. Zudem werden ausgewählte technische Anlagen in den bestehenden Gebäudeteilen erneuert.
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
Frist für den Eingang der Angebote:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
Beginn der Ausführung:
Ende der Ausführung:
Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Angaben 1) Es sind zunächst innerhalb der angegebenen Frist Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe 552467-2025 Page 1/8 aufgefordert. 2) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via https://sachsenenergie.de/AVA (–> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 105.4/L / 25). Wenn sich die interessierten Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www.sachsenenergie.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes. 3) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung. 4) Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard). 5) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge. 6) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards (“Eigenerklärung”) führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren. 7) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. 8) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. 9) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten. Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien Die Teilnahme erfolgt über den vorgegebenen Bewerbungsbogen (zu finden unter https://sachsenenergie.de/AVA unter der Vergabe-Nr. 105.4/L/ 25), der vollständig ausgefüllt im Original fristgerecht elektronisch einzureichen ist. Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig. Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzureichen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage dem Bewerbungsbogen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber Verfahren in einer BG fortsetzen 552467-2025 Page 2/8 wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU sektvo – Das Vergabeverfahren wird für die ausgeschriebenen Bauleistungen als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 SektVO i.V.m. § 15 SektVO geführt. 2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Angaben 1) Es sind zunächst innerhalb der angegebenen Frist Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe 552467-2025 Page 1/8 aufgefordert. 2) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via https://sachsenenergie.de/AVA (–> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 105.4/L /25). Wenn sich die interessierten Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www.sachsenenergie.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes. 3) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung. 4) Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard). 5) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge. 6) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards (“Eigenerklärung”) führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren. 7) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. 8) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. 9) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten. Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien Die Teilnahme erfolgt über den vorgegebenen Bewerbungsbogen (zu finden unter https://sachsenenergie.de/AVA unter der Vergabe-Nr. 105.4/L/25), der vollständig ausgefüllt im Original fristgerecht elektronisch einzureichen ist. Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig. Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzureichen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage dem Bewerbungsbogen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber Verfahren in einer BG fortsetzen 552467-2025 Page 2/8 wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft ausgewählt. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. 5.
Eignungskriterien:
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: BEFÄHIGUNG ZUR BERUFSAUSÜBUNG EINSCHLIEßLICH AUFLAGEN HINSICHTLICH DER EINTRAGUNG IN EINEM BERUFS- ODER HANDELSREGISTER Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingung: – Vorlage Eintragung Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) oder Berufsregister Mindestanforderung: Bestehen einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit (*) WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingung: – Erklärung der ARGE (+); – Eigenerklärung zur Erbringung der Hauptleistung (*)(+); – Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §123 GWB (*)(+); – Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §124 GWB (*)(+); – Eintragung zur finanziellen Situation (*)(+); – Eigenerklärung Eignung (+) (nicht erforderlich bei Nachweis Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis VOB mittels PQ-Verein); – Unbedenklichkeitserklärung der Berufsgenossenschaft; – Unbedenklichkeitserklärung der Krankenkasse; – Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung – Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (bei Bietergemeinschaften: Pflicht zur Angabe des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowohl der Bietergemeinschaft als auch der einzelnen Mitglieder) in EUR, netto (*) (nicht erforderlich bei Nachweis Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis VOB mittels PQ-Verein); – Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG; – Nachweis bzw. Eigenerklärung über Bereitschaft des Bewerbers und/oder des Versicherers bei Vertragsabschluss eine Berufs-/Betriebs-/Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung abzuschließen und binnen 14 Tagen vorzulegen (*)(**) (MINDESTSTANDARD: Betriebshaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme mind. 3.000.000 € pauschal für Personenschäden zweifach maximiert je Versicherungsjahr; mind. 3.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall, zweifach maximiert je Versicherungsjahr; Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme mind. 3.000.000 €, einfach maximiert je Versicherungsjahr; Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme mind. 3.000.000 €, einfach maximiert je Versicherungsjahr) Zu den mit (*) gekennzeichneten Nachweisen sind Eigenerklärungen möglich. Zu den mit (**) gekennzeichneten Nachweisen ist es möglich, eine Eigenerklärung abzugeben und den Nachweis nach Auftragsvergabe einzureichen. (+) Vorlageformular liegt bei. TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingung: – Angabe der Anzahl der aktuellen Mitarbeiter der Niederlassung, die die Leistungen erbringen soll (Mitarbeiter gesamt, davon Mitarbeiter kaufmännisch, Bauleiter, Polier, Sonstige gewerbliche Mitarbeiter) (nicht erforderlich bei Nachweis Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. 552467-2025 Page 4/8 (Präqualifikationsnachweis VOB mittels PQ-Verein); – Nachweis von mind. 1 Referenz mit den Angaben: Bezeichnung der Referenz, Auftraggeber mit Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer), Ausführungsort, Auftragsbeginn und Fertigstellungstermin, Nettogesamtkosten in Euro, Referenzbescheinigung des Auftraggebers; MINDESTANFORDERUNGEN an die Referenz(en): Bauvorhaben als „Ausführung der Lüftungstechnik und Kältetechnik (beide Gewerke)“, Nettogesamtkosten von mind. 500.000,00 EUR, Fertigstellung nicht älter als 2016 ***HINWEIS: Zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist mind. 1 Referenz mit den beschriebenen Kriterien erforderlich. Zur Auswahl der geeigneten Bieter werden gem. Bewertungsmatrix bis zu 3 Referenzen gewertet. Referenzen, die die beschriebenen Mindestanforderungen nicht vollumfänglich erfüllen, werden nicht gewertet.***; – Projektleiter mit Angabe des Vor- und Nachnamens sowie Berufserfahrung in Jahren unter Nachweis von Referenzen gem. den MINDESTANFORDERUNGEN aus vorgenanntem Punkt: „Ausführung der Lüftungstechnik und Kältetechnik (beide Gewerke)“, Nettogesamtkosten von mind. 500.000,00 EUR, Fertigstellung nicht älter als 2016 mit den Angaben: Bezeichnung der Referenz, Auftraggeber mit Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer), Ausführungsort, Auftragsbeginn und Fertigstellungstermin, Nettogesamtkosten in Euro, Referenzbescheinigung des Auftraggebers (*) ***HINWEIS: Zur Auswahl der geeigneten Bieter werden gem. Bewertungsmatrix bis zu 3 Referenzen gewertet. Referenzen, die die beschriebenen Mindestanforderungen nicht vollumfänglich erfüllen, werden nicht gewertet.*** Zu den mit (*) gekennzeichneten Nachweisen sind Eigenerklärungen möglich. Für die erste Phase (Teilnahmewettbewerb) ist die Bewertungsmatrix (siehe https://sachsenenergie.de/AVA unter der Vergabenummer 105.4/L/25) maßgebend. Die gem. Bewertungsmatrix ermittelten Bewerber auf Rang 1 bis Rang 5 werden zur 2. Ausschreibungsphase (Angebotsphase) eingeladen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10.
Zuschlagskriterien:
Kriterium: Art: Preis Beschreibung: Der Preis ist für die Angebotsphase das Zuschlagskriterium. 5.1.11.
Techniken:
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist daraufhin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: SachsenNetze GmbH Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: SachsenNetze GmbH Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: SachsenNetze GmbH Organisation, die Angebote bearbeitet: SachsenNetze GmbH 8.
© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
SachsenNetze HS.HD GmbH
Erfüllungsort:
Zschoner Ring 3, OT Kesselsdorf
01723 Wilsdruff
Link zu Auftragsunterlagen:
https://sachsenenergie.de/AVA
Beschaffer E-Mail:
Nele_Charlott.Weichert@SachsenEnergie.de
Beschaffer Rechtsform:
Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber
Beschaffer Tätigkeit:
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Organisationen:
Offizielle Bezeichnung: SachsenNetze GmbH Registrierungsnummer: UStID: DE258395586 / HRB 24980 Abteilung: Baueinkauf Postanschrift: Friedrich-List-Platz 2 Stadt: Dresden Postleitzahl: 01069 Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21) Land: Deutschland Kontaktperson: Baueinkauf E-Mail: Nele_Charlott.Weichert@SachsenEnergie.de Telefon: +49 351 5630-54199 Internetadresse: https://www.sachsen-netze.de Rollen dieser Organisation: Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt Organisation, die Angebote bearbeitet 8.1.
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Registrierungsnummer: DE287064009 Postanschrift: Braustr. 2 Stadt: Leipzig Postleitzahl: 04107 Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51) Land: Deutschland E-Mail: Vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 3419771040 Fax: +49 3419771049 Internetadresse: www.lds.sachsen.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1.
Los: