Art des Auftrags:

Bauleistung

Haupteinstufung (cpv):

45231100 Bauarbeiten für Rohrleitungen

Zusätzliche Einstufung (cpv):

31213000 Verteileranlagen, 31213300 Kabelverteilschrank,

Erfüllungsort:

Mannheim

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

Die rnv schreibt Arbeiten und Lieferleistungen zum Glasfaserausbau in
Mannheim aus. Es besteht folgende Losaufteilung: Los 1: LWL-Verlegung in Mannheim: Die
Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen pauschal die Lieferung und Verlegung eines
3er Micro-Rohrverbandes auf dem Lindenhof. Los 2: Beschaffung MFG8 Rheinstraße und
Markuskirche: Lieferung von zwei Multifunktionsgehäuse Größe 8 (MFG
8) incl. Sockel und der
Teile für den Innenausbau des MFG8 für den LWL-Ausbau im Stadtgebiet Mannheim. Los 3:
Tiefbau für MFG8 Rheinstraße und Markuskirche: Die Leistungen des Auftragnehmers (AN)
umfassen den Transport des MFG8-Schranks und des Sockels vom Betriebshof Möhlstr. auf
die jeweilige Baustelle in Mannheim, die Tiefbauarbeiten für den Einbau des Sockels in den
Haltestellen Markuskirche und Rheinstraße gemäß der Abstimmung mit dem Projektleiter der
Fachabteilung IS1, Anbindung der Sockel an die Rohrtrasse mit je vier Leerrohren DN110
sowie die Montage der MFG8-Gehäuse auf den Sockel.

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

nein

Frist für den Eingang der Angebote:

05/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

26/05/2025 12:00:00 (UTC+2)

Beginn der Ausführung:

05/06/2025

Ende der Ausführung:

31/10/2025

Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Es gilt deutsches Recht. Auf der Baustelle muss während der
Bauarbeiten ständig ein Verantwortlicher, der deutschen Sprache in Wort und Schrift kundiger
Polier oder Schachtmeister anwesend sein. Jegliche Kommunikation mit dem AG oder dessen
Vertreter hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich
in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe sowie jeglicher
Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die
Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de. Das Fristende zur Stellung von Bieterfragen
wird in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu –
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

Los 1: Hst. Hauptbahnhof Süd auf der B-Linie bis in die Hst.
Markuskirche, 68163 Mannheim Los 2: Frei Lager Betriebshof Möhlstraße, Möhlstraße 27,
68165 Mannheim Los 3: Gleisdreieck Rheinstr., 68159 Mannheim und Haltestelle
Markuskirche, 68199 Mannheim
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es gilt deutsches Recht. Auf der Baustelle muss während der
Bauarbeiten ständig ein Verantwortlicher, der deutschen Sprache in Wort und Schrift kundiger
Polier oder Schachtmeister anwesend sein. Jegliche Kommunikation mit dem AG oder dessen
Vertreter hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich
in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe sowie jeglicher
Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die
Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de. Das Fristende zur Stellung von Bieterfragen
wird in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben.

Ausschlussgründe:

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Zum
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU sowie, dass
keine Verstöße gegen Vorschriften vorliegen, die zu einer Eintragung ins
Gewerbezentralregister/Wettbewerbsregister geführt haben, gibt der Bieter entsprechende
Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer
Eignungsleihe gibt er dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes
Unternehmen, dass zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert ab. Soweit
Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber
mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 6f VOB
/A EU sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Erklärung, dass ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt
noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich
das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Erklärung, dass die Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie
der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
5.

Eignungskriterien:

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte “Eigenerklärung zur Eignung”
(Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet für Los 1 Umsätze des Unternehmens, die
Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den
Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus
den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die in diesem Abschnitt geforderten
Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben
gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes
beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich
vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern
eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die Eignungskriterien finden Sie unter
nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie
zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de
/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/aa58277e-0b51-4596-bf9f-5c0cdfb14928
/suitabilitycriteria
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte “Eigenerklärung zur Eignung”
(Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet: – Angabe, dass nachweislich keine schwere
Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Die in
diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber
288663-2025 Page 3/19
haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres
Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der
Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung
von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte “Eigenerklärung zur Eignung”
(Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet: – Eintragung in das Berufsregister. Die
Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur
Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der
Industrie- und Handelskammer. Eingereichte Handelsregisterauszüge dürfen nicht älter als 3
Monate sein. Stichtag ist der Termin der Bekanntmachung. Die in diesem Abschnitt
geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben
gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes
beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich
vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern
eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte “Eigenerklärung zur Eignung”
(Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet: – Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
– Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung; – Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Die
Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur
Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: – rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
(falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) –
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen
beitragspflichtig ist – Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt –
Freistellungsbescheinigung nach § 48bEinkommensteuergesetz –
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Die in diesem Abschnitt geforderten
Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben
gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes
beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich
vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern
eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach
Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die
gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung
muss je Schadensfall mindestens betragen: – 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden 2-
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fach maximiert p.a. – 100.000 Euro für Vermögensschäden 2-fach maximiert p.a. Zum
Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter einen entsprechende Nachweis oder eine
Bereitschaftserklärung des Versicherers ab. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen
und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für
sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese
ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von
Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der
Übersetzung zu verlangen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom
Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde
/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von
diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch
und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt,
die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich
sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen: 1. Angabe von mindestens 2
Referenzprojekten, die innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgreich durchgeführt wurden über den
Einbau von Micro-Kabeln und LWL-Kabeln.
5.1.10.

Zuschlagskriterien:

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.

Techniken:

Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von
Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
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Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der
Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-
Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Rhein-Neckar-
Verkehr GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Los 2: Multifunktionsgehäuse MFG8 + Erdsockel liefern
Beschreibung: Lieferung von zwei Multifunktionsgehäuse Größe 8 (MFG8) incl. Sockel und
der Teile für den Innenausbau des MFG8 für den LWL-Ausbau im Stadtgebiet Mannheim.
Interne Kennung: ca743c3b-b391-47f5-9ffc-2e0802a4b17e
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5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31213000 Verteileranlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31213300 Kabelverteilschrank, 31214000 Schaltanlagen
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2025
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte “Eigenerklärung zur Eignung”
(Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet für Los 1 Umsätze des Unternehmens, die
Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den
Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus
den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die in diesem Abschnitt geforderten
Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben
gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes
beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich
vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern
eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die Eignungskriterien finden Sie unter
nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie
zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de
/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/aa58277e-0b51-4596-bf9f-5c0cdfb14928
/suitabilitycriteria
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte “Eigenerklärung zur Eignung”
(Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet: – Angabe, dass nachweislich keine schwere
Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Die in
diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber
haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres
Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der
Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung
von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
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Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte “Eigenerklärung zur Eignung”
(Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet: – Eintragung in das Berufsregister. Die
Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur
Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der
Industrie- und Handelskammer. Eingereichte Handelsregisterauszüge dürfen nicht älter als 3
Monate sein. Stichtag ist der Termin der Bekanntmachung. Die in diesem Abschnitt
geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben
gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes
beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich
vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern
eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte “Eigenerklärung zur Eignung”
(Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet: – Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
– Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung; – Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Die
Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur
Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: – rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
(falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) –
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen
beitragspflichtig ist – Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Die in diesem
Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber
haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres
Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der
Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung
von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach
Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die
gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung
muss je Schadensfall mindestens betragen: – 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden 2-
fach maximiert p.a. Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter einen
entsprechende Nachweis oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers ab. Die in diesem
Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber
haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres
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Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der
Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung
von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Die in diesem Abschnitt auf besondere Anforderung des Auftraggebers
geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige
Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall
der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung
(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter
über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der
ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 12:00:00 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.
bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/aa58277e-0b51-4596-bf9f-5c0cdfb14928
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api
/supplier/external/deeplink/subproject/aa58277e-0b51-4596-bf9f-5c0cdfb14928
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des
Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
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Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Gem. § 14
EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d
genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt. Den Bietern und
ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4
und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Gemäß § 5 Abs. 1Landestariftreue- und
Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bieter sowie deren
Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits
bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 4
Absatz 1(Mindestentgelterklärung) LTMG abzugeben haben. 2. Einhaltung der
Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel5k der Verordnung
(EU) 2022/576. 3. Berufshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden mind. 1 Mio.
EUR 2-fach maximiert p.a.) 4. Im Falle der Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung
5. Im Falle der Eignungsleihe: Eigenerklärung qualifizierter Nachunternehmer
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : siehe “No-Spy-Erklärung” im
Kriterienkatalog der Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung
Finanzielle Vereinbarung: Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Auftragnehmer. Das
Zahlungsziel beträgt 30 Tage netto, Zahlung leistet die rnv binnen 30 Tagen nach
Rechnungserhalt netto.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von
Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
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der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der
Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-
Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Rhein-Neckar-
Verkehr GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Los 3: Tiefbau für MFG8 Rheinstr. und Markuskirche in Mannheim
Beschreibung: Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen den Transport des MFG8-
Schranks und des Sockels vom Betriebshof Möhlstr. auf die jeweilige Baustelle in Mannheim,
die Tiefbauarbeiten für den Einbau des Sockels in den Haltestellen Markuskirche und
Rheinstraße gemäß der Abstimmung mit dem Projektleiter der Fachabteilung IS1, Anbindung
der Sockel an die Rohrtrasse mit je vier Leerrohren DN110 sowie die Montage der MFG8-
Gehäuse auf den Sockel.
Interne Kennung: 2d6d6c4e-a3b7-443a-b27e-2d1447729131
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221250
Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
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Zusätzliche Einstufung (cpv): 45231000
Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, 45231100
Bauarbeiten für Rohrleitungen, 45232000
Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2025
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es gilt deutsches Recht. Auf der Baustelle muss während der
Bauarbeiten ständig ein Verantwortlicher, der deutschen Sprache in Wort und Schrift kundiger
Polier oder Schachtmeister anwesend sein. Jegliche Kommunikation mit dem AG oder dessen
Vertreter hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte “Eigenerklärung zur Eignung”
(Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet für Los 1 Umsätze des Unternehmens, die
Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den
Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus
den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die in diesem Abschnitt geforderten
Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben
gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes
beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich
vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern
eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die Eignungskriterien finden Sie unter
nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie
zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de
/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/aa58277e-0b51-4596-bf9f-5c0cdfb14928
/suitabilitycriteria
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte “Eigenerklärung zur Eignung”
(Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet: – Angabe, dass nachweislich keine schwere
Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Die in
diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen
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Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber
haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres
Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der
Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung
von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte “Eigenerklärung zur Eignung”
(Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet: – Eintragung in das Berufsregister. Die
Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur
Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der
Industrie- und Handelskammer. Eingereichte Handelsregisterauszüge dürfen nicht älter als 3
Monate sein. Stichtag ist der Termin der Bekanntmachung. Die in diesem Abschnitt
geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben
gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes
beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich
vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern
eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte “Eigenerklärung zur Eignung”
(Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet: – Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
– Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung; – Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Die
Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur
Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: – rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
(falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) –
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen
beitragspflichtig ist – Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt –
Freistellungsbescheinigung nach § 48bEinkommensteuergesetz –
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Die in diesem Abschnitt geforderten
Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben
gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes
beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich
vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern
eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach
Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die
gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung
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muss je Schadensfall mindestens betragen: – 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden 2-
fach maximiert p.a. – 100.000 Euro für Vermögensschäden 2-fach maximiert p.a. Zum
Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter einen entsprechende Nachweis oder eine
Bereitschaftserklärung des Versicherers ab. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen
und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für
sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese
ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von
Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der
Übersetzung zu verlangen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom
Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde
/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von
diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch
und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt,
die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich
sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen: 1. Angabe von mindestens 2
Referenzprojekten, die innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgreich durchgeführt wurden über
Tiefbauarbeiten im Bereich von Gleisen im innerstädtischen Bereich.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 12:00:00 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.
bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/aa58277e-0b51-4596-bf9f-5c0cdfb14928
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api
/supplier/external/deeplink/subproject/aa58277e-0b51-4596-bf9f-5c0cdfb14928
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
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Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des
Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Gem. § 14
EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d
genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt. Den Bietern und
ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4
und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Gemäß § 5 Abs. 1Landestariftreue- und
Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bieter sowie deren
Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits
bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 4
Absatz 1(Mindestentgelterklärung) LTMG abzugeben haben. 2. Einhaltung der
Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel5k der Verordnung
(EU) 2022/576. 3. Berufshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden mind. 3 Mio.
EUR 2-fach maximiert p.a., Vermögensschäden mind. 100.000,00 EUR 2-fach maximiert p.a.)
4. Im Falle der Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung 5. Im Falle der
Eignungsleihe:

© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

MV Mannheimer Verkehr GmbH

Erfüllungsort:

Möhlstr.27

68165 Mannheim

Link zu Auftragsunterlagen:

https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.

Beschaffer E-Mail:

vergabe@rnv-online.de

Beschaffer Rechtsform:

Öffentliches Unternehmen

Beschaffer Tätigkeit:

Umweltschutz

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Zum
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU sowie, dass
keine Verstöße gegen Vorschriften vorliegen, die zu einer Eintragung ins
Gewerbezentralregister/Wettbewerbsregister geführt haben, gibt der Bieter entsprechende
Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer
Eignungsleihe gibt er dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes
Unternehmen, dass zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert ab. Soweit
Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber
mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 6f VOB
/A EU sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Erklärung, dass ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt
noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich
das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Erklärung, dass die Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie
der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los 1: Verlegung Rohrverband Hst. Hauptbahnhof Süd – Hst. Markuskirche
Beschreibung: Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen pauschal die Lieferung und
Verlegung eines 3er Micro-Rohrverbandes auf dem Lindenhof.
Interne Kennung: 54db6ceb-9574-45a7-b030-521651dcf438
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5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45232000
Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45231000
Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, 45231100
Bauarbeiten für Rohrleitungen, 45231110 Rohrverlegearbeiten, 45231113
Neuverlegung von Rohrleitungen, 45314310 Verlegen von Kabeln
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2025
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte “Eigenerklärung zur Eignung”
(Formular 1
24) vorzulegen. Diese beinhaltet für Los 1 Umsätze des Unternehmens, die
Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den
Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus
den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die in diesem Abschnitt geforderten
Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben
gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes
beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich
vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern
eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die Eignungskriterien finden Sie unter
nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie
zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de
/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/aa58277e-0b51-4596-bf9f-5c0cdfb14928
/suitabilitycriteria
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte “Eigenerklärung zur Eignung”
(Formular 1
24) vorzulegen. Diese beinhaltet: – Angabe, dass nachweislich keine schwere
Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Die in
diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber
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haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres
Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der
Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung
von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte “Eigenerklärung zur Eignung”
(Formular 1
24) vorzulegen. Diese beinhaltet: – Eintragung in das Berufsregister. Die
Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur
Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der
Industrie- und Handelskammer. Eingereichte Handelsregisterauszüge dürfen nicht älter als 3
Monate sein. Stichtag ist der Termin der Bekanntmachung. Die in diesem Abschnitt
geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben
gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes
beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich
vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern
eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte “Eigenerklärung zur Eignung”
(Formular 1
24) vorzulegen. Diese beinhaltet: – Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
– Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung; – Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Die
Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur
Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: – rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
(falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) –
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen
beitragspflichtig ist – Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt –
Freistellungsbescheinigung nach § 48bEinkommensteuergesetz –
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Die in diesem Abschnitt geforderten
Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben
gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes
beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich
vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern
eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach
Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die
gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung
muss je Schadensfall mindestens betragen: – 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden 2-
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fach maximiert p.a. – 100.000 Euro für Vermögensschäden 2-fach maximiert p.a. Zum
Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter einen entsprechende Nachweis oder eine
Bereitschaftserklärung des Versicherers ab. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen
und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für
sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese
ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von
Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der
Übersetzung zu verlangen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom
Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde
/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von
diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch
und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt,
die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich
sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen: 1. Angabe von mindestens 2
Referenzprojekten, die innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgreich durchgeführt wurden über den
Einbau von Micro-Kabeln und LWL-Kabeln.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 12:00:00 (UTC+
2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.
bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/aa58277e-0b51-4596-bf9f-5c0cdfb14928
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api
/supplier/external/deeplink/subproject/aa58277e-0b51-4596-bf9f-5c0cdfb14928
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2025 10:00:00 (UTC+
2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
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Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des
Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Gem. § 14
EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d
genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt. Den Bietern und
ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4
und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Gemäß § 5 Abs. 1Landestariftreue- und
Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bieter sowie deren
Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits
bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 4
Absatz 1(Mindestentgelterklärung) LTMG abzugeben haben. 2. Einhaltung der
Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel5k der Verordnung
(EU) 2022/576. 3. Berufshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden mind. 3 Mio.
EUR 2-fach maximiert p.a., Vermögensschäden mind. 100.000,00 EUR 2-fach maximiert p.a.)
4. Im Falle der Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung 5. Im Falle der
Eignungsleihe: Eigenerklärung qualifizierter Nachunternehmer
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : siehe “No-Spy-Erklärung” im
Kriterienkatalog der Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung
Finanzielle Vereinbarung: Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Auftragnehmer. Das
Zahlungsziel beträgt 30 Tage netto, Zahlung leistet die rnv binnen 30 Tagen nach
Rechnungserhalt netto.
5.1.15.

Organisationen:

Offizielle Bezeichnung: MV Mannheimer Verkehr GmbH
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Registrierungsnummer: 69e24894-b4a4-4e05-b717-22ca60845570
Postanschrift: Möhlstr.27
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@rnv-online.de
Telefon: +49 6214651730
Fax: +49 6214653111
Internetadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-
gmbh
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.

Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 1d8ddb29-ca75-433e-ace2-8ea30f3e66c1
Abteilung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Baden-Württemberg
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.

Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Registrierungsnummer: eaf7ad94-04c8-477c-9f90-dfab11736d1a
Abteilung: Vergabemanagement und Baueinkauf (RE4)
Postanschrift: Möhlstraße 27
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabemanagement und Baueinkauf (RE4)
E-Mail: vergabe@rnv-online.de
Telefon: +49 6214651730
Fax: +49 6214653111
Internetadresse: https://www.rnv-online.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
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8.1.

Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Los:

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