Art des Auftrags:
Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv):
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv):
Erfüllungsort:
Hof
Verfahrensart:
Nichtoffenes Verfahren
Beschreibung:
Der Landkreis Hof beabsichtigt den Neubau der Frankenwaldbrücke. Es handelt sich hierbei um den Bau zweier Fußgängerhängebrücken über dem Lohbach- und dem Höllental. Die 1030 m lange Höllentalbrücke wird als Hängebrücke mit zwei über dem Deck angeordneten Tragseilen ausgeführt. Unter dem Deck werden keine Bauteile angeordnet. Die Tragseile werden jeweils über einen freistehenden Pylonen geführt und über je zwei Rückspannungen werden die Kräfte in den Baugrund abgetragen. Die 386 m lange Lohbachtalbrücke besitzt ein Tragwerk mit lediglich einem Haupttragseil. Stabilisiert wird die Brücke in vertikaler wie auch in horizontaler Richtung durch die Anordnung zweier Spann- und Formseile. Die Lohbachtalbrücke soll mittels Personenaufzug barrierefrei zugänglich sein. Des Weiteren wird ein Besucherparkplatz mit 400 Stellplätze für Pkws, 15 neue Stellplätze für Reisebusse und 5 neue Stellplätze für Wohnmobile, gebaut werden. Außerdem wird in modularer Bauweise das Besucherzentrum, mit den Funktionen Kasse, Toiletten, Imbiss, Marketing und Technik errichtet. Eine dritte kleinere Fußgängerbrücke über die Staatsstraße 2195 soll den Einstieg in den Rundweg zu den beiden Brücken im Lohbach- und Höllental ermöglichen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Arbeitsaufnahme soll unmittelbar nach Beauftragung erfolgen. Für den Vertragsabschluss ist die Verwendung von Vertragsformularen nach HAV-KOM vorgesehen. Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen für die Technische Gebäudeausrüstung ALG 4 – 6 nach § 55 ff HOAI 2021, Lph 1 bis 9.
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
nein
Frist für den Eingang der Angebote:
07/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
Beginn der Ausführung:
01/09/2025
Ende der Ausführung:
31/12/2031
Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung des Bewerbungsbogens eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. Kleinere Büroorganisationen werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitgliedereiner Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Anfragen per EMail werden nicht berücksichtigt. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die in der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform, um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten. Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt. Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv – Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: 0 2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung des Bewerbungsbogens eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. Kleinere Büroorganisationen werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitgliedereiner Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Anfragen per EMail werden nicht berücksichtigt. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die in der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform, um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten. Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt. Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz 424903-2025 Page 2/7 oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. 5.
Eignungskriterien:
Zuschlagskriterien:
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Hof Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landratsamt Hof Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landratsamt Hof Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Hof Organisation, die Angebote bearbeitet: Landratsamt Hof Beschaffungsdienstleister: Landratsamt Hof 424903-2025 Page 5/7 8.
© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Landratsamt Hof
Erfüllungsort:
Schaumbergstr. 14
95032 Hof
Link zu Auftragsunterlagen:
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung
Beschaffer E-Mail:
hochbau@landkreis-hof.de
Beschaffer Rechtsform:
Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber
Beschaffer Tätigkeit:
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich 424903-2025 Page 4/7 Adresse für die Einreichung: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av25c3b2-eu Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 07/08/2025 10:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Um Ausschlüsse zu vermeiden, bitten wir um Abgabe der vollständigen Unterlagen Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15.
Organisationen:
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Hof Registrierungsnummer: DE154589789 Postanschrift: Schaumbergstr. 14 Stadt: Hof Postleitzahl: 95032 Land, Gliederung (NUTS): Hof, Kreisfreie Stadt (DE244) Land: Deutschland E-Mail: hochbau@landkreis-hof.de Telefon: 0928157371 Fax: 0928157365 Internetadresse: www.landkreis-hof.de Profil des Erwerbers: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av25c3b2-eu Rollen dieser Organisation: Beschaffer Beschaffungsdienstleister Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt Organisation, die Angebote bearbeitet Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken Registrierungsnummer: 09-0358002-61 Stadt: Ansbach Postleitzahl: 51511 Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Telefon: 0049981531277 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Schlichtungsstelle 8.1.
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