Art des Auftrags:
Bauleistung
Haupteinstufung (cpv):
45221111 Bau von Straßenbrücken
Zusätzliche Einstufung (cpv):
45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch-
Erfüllungsort:
Gelsenkirchen
Verfahrensart:
Nichtoffenes Verfahren
Beschreibung:
A2, AS Herten, Bw Münster- /Ewaldstr., Ersatzneubau Brücke Münsterstraße
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
ja
Frist für den Eingang der Angebote:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
Beginn der Ausführung:
28/07/2026
Ende der Ausführung:
29/02/2028
Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Auswahlkriterien für die Begrenzung der Bewerberzahl: Es werden maximal 5 Bewerber/-gemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für den Fall, dass mehr als 5 Bewerber die Eignungsanforderungen gemäß der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen, erfolgt die Auswahl der maximal 5 Bewerber/-gemeinschaften aufgrund nachfolgender Auswahlkriterien und -methodik: Es werden wie nachfolgend dargestellte Punkte (maximal insgesamt 9) vergeben. Die 5 Bewerber/-gemeinschaften mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. 1.1 Referenzaufträge über 830024-2025 Page 1/12 ausgeführte Bauleistungen für den Neubau einer nicht integralen Spannbetonbrücke bzw. Stahlverbundbrücke. ( 1) Es werden alle zu diesem Auswahlkriterium eingereichten Referenzen berücksichtigt, die die Mindeststandards zu Auswahlkriterium 1.1 gemäß 5.1. 9) EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen. Für den vom Bewerber im Referenzprojekt angegebenen Kreuzungswinkel (gemessen zwischen Auflagerachse und Brückenlängsachse) der Spannbeton- bzw. Stahlverbundbrücke werden Punkte wie folgt vergeben: – ≤100 gon (Mindestanforderung) bis ≥60 gon: 1 Punkt – <60 gon bis ≥50 gon: 2 Punkte - <50 gon: 3 Punkte ( 2) Sofern ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft nicht nur ein, sondern mehrere Referenzprojekte zu diesem Auswahlkriterium eingereicht hat: Aus diesen Referenzen wird der durchschnittliche Kreuzungswinkel (gemessen zwischen Auflagerachse und Brückenlängsachse) aus allen referenzgegenständlichen Spannbeton- bzw. Stahlverbundbrücken ermittelt. Anhand des ermittelten Durchschnittswerts werden die Punkte wie oben angegeben vergeben. 1.2 Referenzaufträge über ausgeführte Bauleistungen, die besondere projektspezifische Eigenschaften aufweisen. ( 1) Es werden alle zu diesem Auswahlkriterium eingereichten Referenzen berücksichtigt, die die jeweiligen Mindeststandards für die Referenzkategorien des Auswahlkriterium 1.2 gemäß 5.1. 9) EU- Auftragsbekanntmachung erfüllen. Die besonderen projektspezifischen Eigenschaften der drei verschiedenen Referenzkategorien müssen - anders als die Anforderungen innerhalb einer einzelnen Referenzkategorie - nicht zwingend innerhalb eines einzelnen Referenzprojektes nachgewiesen werden. Es ist zulässig, für die drei Referenzkategorien verschiedene Referenzprojekte einzureichen. Die Referenzprojekte müssen die Mindeststandards derjenigen Referenzkategorie des Auswahlkriterium 1.2 gemäß 5.1. 9) EU- Auftragsbekanntmachung erfüllen, für die sie gewertet werden sollen. Die Punktbewertung erfolgt danach, für wie viele der drei Referenzkategorien Referenzprojekte nachgewiesen werden. - Referenzprojekt/Referenzprojekte für eine Referenzkategorie: 1 Punkt (Mindestanforderung) - Referenzprojekt/Referenzprojekte für zwei Referenzkategorien: 2 Punkte - Referenzprojekt/Referenzprojekte für drei Referenzkategorien: 3 Punkte Der maximal erreichbare Punktwert beträgt mithin 3 Punkte. Es werden ausschließlich Referenzen berücksichtigt, die vom Bieter in der jeweiligen Referenzkategorie des Auswahlkriteriums (siehe Formblätter) eingetragen sind. Soll ein Referenzprojekt für mehrere Referenzkategorien eingereicht werden, so ist dieses Referenzprojekt jeder Referenzkategorie gesondert zuzuordnen und einzureichen (siehe Formblätter). ( 2) Sofern von einem Bewerber / einer Bewerbergemeinschaft nicht nur ein, sondern mehrere Referenzprojekte zu einer Referenzkategorie des Auswahlkriteriums 1.2 eingereicht werden, kann hierdurch keine höhere Wertungspunktzahl nach obiger Punkteverteilung erreicht werden. 2.1 Referenzaufträge aus den letzten 10 Jahren über ausgeführte Planungsleistungen in den Bereichen Ingenieurbauten und Tragwerksplanung (Grundlagenermittlung, Vorplanung bzw. Entwurfsplanung gemäß Vorgaben des Mindeststandards) die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. ( 1) Es werden alle zum Referenzkategorie 2.1 eingereichten Referenzen berücksichtigt, die alle Mindeststandards zu Auswahlkriterium 2.1 gemäß 5.1. 9) EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen. Für den vom Bewerber im Referenzprojekt angegebenen Kreuzungswinkel (gemessen zwischen Auflagerachse und Brückenlängsachse) der Spannbeton- bzw. Stahlverbundbrücke werden Punkte wie folgt vergeben: - ≤100 gon (Mindestanforderung) bis ≥60 gon: 0,5 Punkte - <60 gon bis ≥50 gon: 1,0 Punkte - <50 gon: 1,5 Punkte ( 2) Sofern ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft nicht nur ein, sondern mehrere Referenzprojekte zu diesem Auswahlkriterium eingereicht hat: Aus diesen Referenzen wird der durchschnittliche Kreuzungswinkel (gemessen zwischen Auflagerachse und Brückenlängsachse) aus allen referenzgegenständlichen Spannbeton- bzw. Stahlverbundbrücken ermittelt. Anhand des ermittelten Durchschnittswerts werden die Punkte wie oben angegeben vergeben. 2.2 Referenzaufträge aus den letzten 10 Jahren über 830024-2025 Page 2/12 ausgeführte Planungsleistungen in den Bereichen Ingenieurbauten und Tragwerksplanung (Genehmigungsplanung. bzw. Ausführungsplanung gemäß Vorgaben des Mindeststandards), die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. ( 1) Es werden alle zu Referenzkategorie 2.1 eingereichten Referenzen berücksichtigt, die alle Mindeststandards zu Auswahlkriterium 2.1 gemäß 5.1. 9) EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen. Für den vom Bewerber im Referenzprojekt angegebenen Kreuzungswinkel (gemessen zwischen Auflagerachse und Brückenlängsachse) der Spannbeton- bzw. Stahlverbundbrücke werden Punkte wie folgt vergeben: - ≤100 gon (Mindestanforderung) bis ≥60 gon: 0,5 Punkte - <60 gon bis ≥50 gon: 1,0 Punkte - <50 gon: 1,5 Punkte ( 2) Sofern ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft nicht nur ein, sondern mehrere Referenzprojekte zu diesem Auswahlkriterium eingereicht hat: Aus diesen Referenzen wird der durchschnittliche Kreuzungswinkel (gemessen zwischen Auflagerachse und Brückenlängsachse) aus allen referenzgegenständlichen Spannbeton- bzw. Stahlverbundbrücken ermittelt. Anhand des ermittelten Durchschnittswerts werden die Punkte wie oben angegeben vergeben. Die Mindeststandards zu den Auswahlkriterien sind unter 5.1. 9) EU-Auftragsbekanntmachung beschrieben. Entscheidung bei Punktgleichstand: Kommt es zu einem Punktegleichstand mehrerer Bewerber auf Platz 5, sodass eine eindeutige und transparente Begrenzung auf 5 Bewerber nicht möglich ist, wird nur derjenige auf Platz 5 liegende Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der im Auswahlkriterium 1.1 den spitzesten (kleinster gon- Wert) [bei mehreren Referenzen der durchschnittliche] Kreuzungswinkel der Spannbeton- bzw. Stahlverbundbrücke nachgewiesen hat. Lässt sich auch danach nicht eindeutig ermitteln, welche 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern sind, entscheidet das Los. Das vorgenannte Verfahren zur Begrenzung der Bewerber wird entsprechend angewendet, wenn aufgrund eines Punktegleichstands auf einem Rang die Zahl der auszuwählenden Bewerber mehr als 5 betragen würde. Die Referenzen sind zwingend über die Anlage "Eigenerklärung Eignung (Detaillierung)" einzureichen. Mehrfachnennungen von Referenzen in den Auswahlkriterien 1.1, 1.2, 2.1 und 2.2 sind zulässig, müssen aber in jedes Auswahlkriterium (siehe Formblätter), in der sie berücksichtigt werden sollen, gesondert eingetragen werden. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu - 2.1.6. Zusätzliche Informationen:
Auswahlkriterien für die Begrenzung der Bewerberzahl: Es werden maximal 5 Bewerber/-gemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für den Fall, dass mehr als 5 Bewerber die Eignungsanforderungen gemäß der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen, erfolgt die Auswahl der maximal 5 Bewerber/-gemeinschaften aufgrund nachfolgender Auswahlkriterien und -methodik: Es werden wie nachfolgend dargestellte Punkte (maximal insgesamt 9) vergeben. Die 5 Bewerber/-gemeinschaften mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. 1.1 Referenzaufträge über 830024-2025 Page 1/12 ausgeführte Bauleistungen für den Neubau einer nicht integralen Spannbetonbrücke bzw. Stahlverbundbrücke. (1) Es werden alle zu diesem Auswahlkriterium eingereichten Referenzen berücksichtigt, die die Mindeststandards zu Auswahlkriterium 1.1 gemäß 5.1.9) EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen. Für den vom Bewerber im Referenzprojekt angegebenen Kreuzungswinkel (gemessen zwischen Auflagerachse und Brückenlängsachse) der Spannbeton- bzw. Stahlverbundbrücke werden Punkte wie folgt vergeben: – ≤100 gon (Mindestanforderung) bis ≥60 gon: 1 Punkt – <60 gon bis ≥50 gon: 2 Punkte - <50 gon: 3 Punkte (2) Sofern ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft nicht nur ein, sondern mehrere Referenzprojekte zu diesem Auswahlkriterium eingereicht hat: Aus diesen Referenzen wird der durchschnittliche Kreuzungswinkel (gemessen zwischen Auflagerachse und Brückenlängsachse) aus allen referenzgegenständlichen Spannbeton- bzw. Stahlverbundbrücken ermittelt. Anhand des ermittelten Durchschnittswerts werden die Punkte wie oben angegeben vergeben. 1.2 Referenzaufträge über ausgeführte Bauleistungen, die besondere projektspezifische Eigenschaften aufweisen. (1) Es werden alle zu diesem Auswahlkriterium eingereichten Referenzen berücksichtigt, die die jeweiligen Mindeststandards für die Referenzkategorien des Auswahlkriterium 1.2 gemäß 5.1.9) EU- Auftragsbekanntmachung erfüllen. Die besonderen projektspezifischen Eigenschaften der drei verschiedenen Referenzkategorien müssen - anders als die Anforderungen innerhalb einer einzelnen Referenzkategorie - nicht zwingend innerhalb eines einzelnen Referenzprojektes nachgewiesen werden. Es ist zulässig, für die drei Referenzkategorien verschiedene Referenzprojekte einzureichen. Die Referenzprojekte müssen die Mindeststandards derjenigen Referenzkategorie des Auswahlkriterium 1.2 gemäß 5.1.9) EU- Auftragsbekanntmachung erfüllen, für die sie gewertet werden sollen. Die Punktbewertung erfolgt danach, für wie viele der drei Referenzkategorien Referenzprojekte nachgewiesen werden. - Referenzprojekt/Referenzprojekte für eine Referenzkategorie: 1 Punkt (Mindestanforderung) - Referenzprojekt/Referenzprojekte für zwei Referenzkategorien: 2 Punkte - Referenzprojekt/Referenzprojekte für drei Referenzkategorien: 3 Punkte Der maximal erreichbare Punktwert beträgt mithin 3 Punkte. Es werden ausschließlich Referenzen berücksichtigt, die vom Bieter in der jeweiligen Referenzkategorie des Auswahlkriteriums (siehe Formblätter) eingetragen sind. Soll ein Referenzprojekt für mehrere Referenzkategorien eingereicht werden, so ist dieses Referenzprojekt jeder Referenzkategorie gesondert zuzuordnen und einzureichen (siehe Formblätter). (2) Sofern von einem Bewerber / einer Bewerbergemeinschaft nicht nur ein, sondern mehrere Referenzprojekte zu einer Referenzkategorie des Auswahlkriteriums 1.2 eingereicht werden, kann hierdurch keine höhere Wertungspunktzahl nach obiger Punkteverteilung erreicht werden. 2.1 Referenzaufträge aus den letzten 10 Jahren über ausgeführte Planungsleistungen in den Bereichen Ingenieurbauten und Tragwerksplanung (Grundlagenermittlung, Vorplanung bzw. Entwurfsplanung gemäß Vorgaben des Mindeststandards) die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. (1) Es werden alle zum Referenzkategorie 2.1 eingereichten Referenzen berücksichtigt, die alle Mindeststandards zu Auswahlkriterium 2.1 gemäß 5.1.9) EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen. Für den vom Bewerber im Referenzprojekt angegebenen Kreuzungswinkel (gemessen zwischen Auflagerachse und Brückenlängsachse) der Spannbeton- bzw. Stahlverbundbrücke werden Punkte wie folgt vergeben: - ≤100 gon (Mindestanforderung) bis ≥60 gon: 0,5 Punkte - <60 gon bis ≥50 gon: 1,0 Punkte - <50 gon: 1,5 Punkte (2) Sofern ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft nicht nur ein, sondern mehrere Referenzprojekte zu diesem Auswahlkriterium eingereicht hat: Aus diesen Referenzen wird der durchschnittliche Kreuzungswinkel (gemessen zwischen Auflagerachse und Brückenlängsachse) aus allen referenzgegenständlichen Spannbeton- bzw. Stahlverbundbrücken ermittelt. Anhand des ermittelten Durchschnittswerts werden die Punkte wie oben angegeben vergeben. 2.2 Referenzaufträge aus den letzten 10 Jahren über 830024-2025 Page 2/12 ausgeführte Planungsleistungen in den Bereichen Ingenieurbauten und Tragwerksplanung (Genehmigungsplanung. bzw. Ausführungsplanung gemäß Vorgaben des Mindeststandards), die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. (1) Es werden alle zu Referenzkategorie 2.1 eingereichten Referenzen berücksichtigt, die alle Mindeststandards zu Auswahlkriterium 2.1 gemäß 5.1.9) EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen. Für den vom Bewerber im Referenzprojekt angegebenen Kreuzungswinkel (gemessen zwischen Auflagerachse und Brückenlängsachse) der Spannbeton- bzw. Stahlverbundbrücke werden Punkte wie folgt vergeben: - ≤100 gon (Mindestanforderung) bis ≥60 gon: 0,5 Punkte - <60 gon bis ≥50 gon: 1,0 Punkte - <50 gon: 1,5 Punkte (2) Sofern ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft nicht nur ein, sondern mehrere Referenzprojekte zu diesem Auswahlkriterium eingereicht hat: Aus diesen Referenzen wird der durchschnittliche Kreuzungswinkel (gemessen zwischen Auflagerachse und Brückenlängsachse) aus allen referenzgegenständlichen Spannbeton- bzw. Stahlverbundbrücken ermittelt. Anhand des ermittelten Durchschnittswerts werden die Punkte wie oben angegeben vergeben. Die Mindeststandards zu den Auswahlkriterien sind unter 5.1.9) EU-Auftragsbekanntmachung beschrieben. Entscheidung bei Punktgleichstand: Kommt es zu einem Punktegleichstand mehrerer Bewerber auf Platz 5, sodass eine eindeutige und transparente Begrenzung auf 5 Bewerber nicht möglich ist, wird nur derjenige auf Platz 5 liegende Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der im Auswahlkriterium 1.1 den spitzesten (kleinster gon- Wert) [bei mehreren Referenzen der durchschnittliche] Kreuzungswinkel der Spannbeton- bzw. Stahlverbundbrücke nachgewiesen hat. Lässt sich auch danach nicht eindeutig ermitteln, welche 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern sind, entscheidet das Los. Das vorgenannte Verfahren zur Begrenzung der Bewerber wird entsprechend angewendet, wenn aufgrund eines Punktegleichstands auf einem Rang die Zahl der auszuwählenden Bewerber mehr als 5 betragen würde. Die Referenzen sind zwingend über die Anlage "Eigenerklärung Eignung (Detaillierung)" einzureichen. Mehrfachnennungen von Referenzen in den Auswahlkriterien 1.1, 1.2, 2.1 und 2.2 sind zulässig, müssen aber in jedes Auswahlkriterium (siehe Formblätter), in der sie berücksichtigt werden sollen, gesondert eingetragen werden. Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Korruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 830024-2025 Page 3/12 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 830024-2025 Page 4/12 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 ( 2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 5.
Eignungskriterien:
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung 830024-2025 Page 5/12 Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: 1.) Mindeststandards zu 1.1: Einzureichen sind Eigenerklärungen über die Ausführung min. eines Referenzprojekts, das min. folgendes zum Gegenstand hatte und zusätzlich die “Zusätzlichen Mindeststandards für alle Referenzen” unter 5.) erfüllt: a) Bauleistungen für den Neubau einer nicht integralen Spannbeton- bzw. Stahlverbundbrücke, b) mit einer Einzelstützweite von min. 15 m (gemessen von Achse-Lager-Lager), c) mit einer Gesamtbreite (gemessen von Außenkante- Außenkante) für ein Teilbauwerk von min. 10,0 m, d) mit einer ausgewiesenen Belastungsklasse von min. BK45 nach DIN 1072 (oder vergleichbar), e) mit einem Kreuzungswinkel von spitzer (kleiner gleich) 100 gon (gemessen zwischen Auflagerachse und Brückenlängsachse), f) Abnahme des Bauwerks frühestens 10 Jahre vor dem Datum der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung. 2.) Mindeststandards zu 1.2: Einzureichen sind Eigenerklärungen über die Ausführung min. eines Referenzprojektes, das min. folgendes zum Gegenstand hatte und zusätzlich die “Zusätzlichen Mindeststandards für alle Referenzen” unter 5.) erfüllt: Referenzprojekt über ausführte Bauleistungen, a) das mindestens die besonderen projektspezifischen Eigenschaften einer der drei folgenden Referenzkategorien erfüllt: Referenzkategorie 1: – für den Abbruch eines Brückenbauwerks, – mit einer vorhandenen bleihaltigen Korrosionsschutzbeschichtung und entsprechendem Umgang nach TRGS 505 (Schutzmaßnahmen für Tätgkeiten mit Blei). ODER Referenzkategorie 2: – für den Abbruch – einschließlich Entsorgung / Verwertung von Abbruchgut – eines Brückenbauwerks, – mit einer Einzelstützweite von min. 15 m (gemessen von Achse-Lager-Lager), – mit einer Gesamtbreite (gemessen von Außenkante-Außenkante) für ein Teilbauwerk von min. 10,0 m, – mit einem unterführten Verkehrsweg. ODER Referenzkategorie 3: – für den Neubau einer nicht integralen Spannbetonbrücke bzw. bzw. Stahlverbundbrücke, – mit einer Einzelstützweite von min. 15 m (gemessen von Achse-Lager-Lager), im Zuge einer Autobahn bzw. einer autobahnähnlichen Straße [Definition im Zuge dieser Ausschreibung: Autobahnähnliche Straßen sind anbaufreie Straßen nur für Kraftfahrzeuge mit mehrstreifigen Richtungsfahrbahnen mit baulicher Mitteltrennung und planfreien Knotenpunkten.]. b) deren Ausführung nicht mehr als 10 Jahre vor dem Datum der Absendung der EU- Auftragsbekanntmachung zurückliegt. 3.) Mindeststandards zu 2.1: Einzureichen sind Eigenerklärungen über die Ausführung von Planungsleistungen min. eines Referenzprojekts, das min. folgendes zum Gegenstand hatte und die “Zusätzlichen Mindeststandards für alle Referenzen” unter 5.) erfüllt: a) Planungsleistungen in Bezug auf Ingenieurbauwerke entsprechend §§ 41 ff. HOAI 2021 und gleichzeitig (d.h. in einem Auftrag) Tragwerksplanung entsprechend §§ 49 ff. HOAI 2021 für ein Brückenbauwerk in nicht integraler Spannbeton- bzw. Stahlverbundbauweise, b) min. Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung entsprechend LPH 1 bis 3 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) und gleichzeitig (d.h. in einem Auftrag) min. Vorplanung- und Entwurfsplanung entsprechend LPH 2 und 3 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung), c) Abschluss der Entwurfsplanung entsprechend LPH 3 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) und LPH 3 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung) frühestens 10 Jahre vor dem Datum der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung. Für Angaben von Referenzprojekten gelten sinngemäß die entsprechenden Paragrafen der zum Leistungszeitpunkt geltenden HOAI-Fassung. 4.) Mindeststandards zu 2.2: Einzureichen sind Eigenerklärungen über die Ausführung von Planungsleistungen min. eines Referenzprojekts, das min. folgendes zum Gegenstand hatte und die “Zusätzlichen Mindeststandards für alle Referenzen” unter 5.) erfüllt: a) Planungsleistungen in Bezug auf Ingenieurbauwerke entsprechend §§ 41 ff. HOAI 2021 und gleichzeitig (d.h. in einem Auftrag) Tragwerksplanung entsprechend §§ 49 ff. HOAI 2021 für ein Brückenbauwerk in nicht integraler Spannbeton- bzw. Stahlverbundbauweise, b) min. Ausführungsplanung entsprechend LPH 5 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) und gleichzeitig (d.h. in einem Auftrag) min. Genehmigungs- und 830024-2025 Page 6/12 Ausführungsplanung entsprechend LPH 4 und 5 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung), c) Abschluss der Ausführungsplanung entsprechend LPH 5 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) und LPH 5 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung) frühestens 10 Jahre vor dem Datum der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung, Für Angaben von Referenzprojekten gelten sinngemäß die entsprechenden Paragrafen der zum Leistungszeitpunkt geltenden HOAI-Fassung. 5.) Zusätzliche Mindeststandards für alle Referenzen: Für die Eigenerklärungen sind zwingend die zur Verfügung gestellten Formulare ” Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung)” zu verwenden. Anderenfalls werden die Referenzen nicht gewertet. 6.) Die Auswahlkriterien zur Begrenzung der Bewerberanzahl sind den zusätzlichen Informationen gemäß 2.1.4 EU-Auftragsbekanntmachung zu entnehmen. 7.) Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Sofern die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenznachweise nicht den o. g. definierten Mindestanforderungen an vergleichbare Leistungen entsprechen, sind mit dem Angebot zusätzliche Referenznachweise einzureichen, die den geforderten Mindestanforderungen entsprechen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt “Eigenerklärung zur Eignung” und das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung) mit o.g. Angaben vorzulegen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen geben v. g. Angaben formlos ab. Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Benennung der für die Unterauftragsvergabe vorgesehenen Unternehmer. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: – Angaben und Nachweise gem. Beschreibung der o. g. Ausschlussgründe. – Angaben, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. – Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben. Auf gesondertes Verlangen einzureichen: – Nachweis über die Anmeldung bei der für Ihr Unternehmen zuständigen 830024-2025 Page 7/12 Berufsgenossenschaft. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt “Eigenerklärung zur Eignung” mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen: – Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, – Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: – Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Auf gesondertes Verlangen einzureichen: – Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in Ziff. I.3. ausgefüllte Formblatt “Eigenerklärung zur Eignung” mit folgenden Angaben vorzulegen: – Angaben zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Gewerbeanmeldung, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise des Nichtvorliegens o. g. Ausschlussgründe und der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt “Eigenerklärung zur Eignung” mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen: – Angaben über die Eintragung in einem Berufsregister. Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: Angaben zum Eintrag ins Handelsregister, in die Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer bzw., dass das Unternehmen zu keiner Eintragung in v. g. Register verpflichtet ist. Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Vorlage der Gewerbeanmeldung, des Handelsregisterauszugs, der Eintragung in die Handwerksrolle oder der Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder 830024-2025 Page 8/12 anderweitige sonstige Nachweise. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise des Nichtvorliegens o. g. Ausschlussgründe und der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt “Eigenerklärung zur Eignung” mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen: – Angaben über die Eintragung in einem Handelsregister. Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10.
Zuschlagskriterien:
Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Bauzeit Beschreibung: Bauzeit Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Konzept zur Einhaltung der vereinbarten Bauzeit Beschreibung: Konzept zur Einhaltung der vereinbarten Bauzeit Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Bautechnik (bautechnisches Konzept) Beschreibung: Bautechnik (bautechnisches Konzept) Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00 5.1.11.
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Die Autobahn GmbH des Bundes Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes – NL Westfalen Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Die Autobahn GmbH des Bundes – NL Westfalen 8.
© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Die Autobahn GmbH des Bundes – NL Westfalen
Erfüllungsort:
Otto-Krafft-Platz 8
45892 Gelsenkirchen
Link zu Auftragsunterlagen:
https://vergabe.autobahn.de/NetServer
Beschaffer E-Mail:
FU-WEF-AS-BO-Vergabeservice@autobahn.de
Beschaffer Rechtsform:
Öffentliches Unternehmen
Beschaffer Tätigkeit:
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung: 830024-2025 Page 9/12 Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://vergabe.autobahn.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/01/2026 10:00:00 (UTC+01: 00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB /A. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15.
Organisationen:
Los:
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