Art des Auftrags:

Bauleistung

Haupteinstufung (cpv):

45310000 Installation von elektrischen Leitungen

Zusätzliche Einstufung (cpv):

45000000 Bauarbeiten, 45300000 Bauinstallationsarbeiten

Erfüllungsort:

Gelsenkirchen

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

ja

Frist für den Eingang der Angebote:

20/05/2025 14:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

13/05/2025 23:59:59 (UTC+2)

Beginn der Ausführung:

12/07/2025

Ende der Ausführung:

03/07/2026

Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYT5FT2PGQ Das Offene
Verfahren erfolgt gemäß VOB/A – Abschnitt 2, dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-
Westfalen (TVgG-NRW), den Teilnahmebedingungen und den Besonderen
Vertragsbedingungen. Für das Vergabeverfahren und die spätere Ausführung gilt die VOB
(Teil A, B und C) in der Fassung der Gesamtausgabe 2019, einschließlich Ergänzungsband
2023, sowie der Änderungsbekanntmachung vom 25.09.2023. Nebenangebote müssen als
Mindestanforderung, sofern in den Vergabeunterlagen keine weitergehenden Anforderungen
gestellt werden, den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen
Planungsvorgaben entsprechen. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR
beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl.
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Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung
wird in Teilbeträgen von den Zahlungen einbehalten (10 % der jeweiligen Zahlung, bis 5 % der
Auftragssumme erreicht sind), sofern keine Bürgschaft in entsprechender Höhe eingereicht
wurde. Die Sicherheit für die Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der
Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Die
Sicherheitsleistung für die Mängelansprüche wird von der Schlussrechnung einbehalten,
sofern keine Bürgschaft in entsprechender Höhe eingereicht wurde. Fragen sind in Textform,
bis zur angegebenen Frist für die Auskunftserteilung, über die Vergabeplattform an die
Vergabestelle zu richten. Verbindliche Antworten erfolgen in Textform über die
Vergabeplattform zur entsprechenden Vergabe. Ein übermittelter oder auf der
Vergabeplattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabe-unterlagen. Als Grundlage für
das Angebot gilt das in der letzten Fassung eingestellte Leistungsverzeichnis. Zur
Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z.B.
Benachrichtigungen, bei Änderung der Vergabeunterlagen, u.s.w.) wird dem/der Bewerber*in
/Bieter*in dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform anzumelden und für dieses
Vergabeverfahren freizuschalten. Mit der Registrierung auf der Vergabeplattform erhält der/die
Bewerber*in/Bieter*in Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses wird für die Zustellung von
rechtserheblichen und verfahrenserheblichen Erklärungen im Vergabeverfahren genutzt. Es
wird darauf hingewiesen, dass rechtserhebliche und verfahrenserhebliche Erklärungen an die
bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse versendet werden. Nicht angemeldete
/freigeschaltete Bietende müssen regelmäßig die Vergabeunterlagen auf Änderungen
überprüfen. Es sind nur noch elektronische Angebote über das Bietertool der
Vergabeplattform zugelassen. Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln,
den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge und
Angeboten sowie zur Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte
den auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen. Eine
Übermittlung der Angebote auf dem Postweg und auf anderen elektronischen Wegen (z.B. per
E-Mail, CD, Telefax oder über die Kommunikation der Vergabeplattform) ist nicht gestattet.
Diese Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. Der/Die Bieter*in trägt das Risiko
der Übermittlung und des rechtzeitigen und vollständigen Eingangs seines/ihres Angebotes.
Fehlende Unterlagen sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch
den Auftraggeber vorzulegen. Die Ergebnisse der Angebotseröffnung werden elektronisch
über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die spätere Auftragsvergabe erfolgt durch
die Bedarfsstelle (Fachdienststelle) der Stadt Gelsenkirchen. Die Zustellung des
Auftragsschreibens erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform. Verwenden Sie bitte für die
Angebotsabgabe kein gesondertes Anschreiben! Sämtliche Angaben, die mit dem Angebot zu
machen sind, sind an den dafür vorgesehenen Stellen in den Vergabeunterlagen
vorzunehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu –
2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYT5FT2PGQ Das Offene
Verfahren erfolgt gemäß VOB/A – Abschnitt 2, dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-
Westfalen (TVgG-NRW), den Teilnahmebedingungen und den Besonderen
Vertragsbedingungen. Für das Vergabeverfahren und die spätere Ausführung gilt die VOB
(Teil A, B und C) in der Fassung der Gesamtausgabe 2019, einschließlich Ergänzungsband
2023, sowie der Änderungsbekanntmachung vom 25.09.2023. Nebenangebote müssen als
Mindestanforderung, sofern in den Vergabeunterlagen keine weitergehenden Anforderungen
gestellt werden, den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen
Planungsvorgaben entsprechen. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR
beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl.
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Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung
wird in Teilbeträgen von den Zahlungen einbehalten (10 % der jeweiligen Zahlung, bis 5 % der
Auftragssumme erreicht sind), sofern keine Bürgschaft in entsprechender Höhe eingereicht
wurde. Die Sicherheit für die Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der
Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Die
Sicherheitsleistung für die Mängelansprüche wird von der Schlussrechnung einbehalten,
sofern keine Bürgschaft in entsprechender Höhe eingereicht wurde. Fragen sind in Textform,
bis zur angegebenen Frist für die Auskunftserteilung, über die Vergabeplattform an die
Vergabestelle zu richten. Verbindliche Antworten erfolgen in Textform über die
Vergabeplattform zur entsprechenden Vergabe. Ein übermittelter oder auf der
Vergabeplattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabe-unterlagen. Als Grundlage für
das Angebot gilt das in der letzten Fassung eingestellte Leistungsverzeichnis. Zur
Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z.B.
Benachrichtigungen, bei Änderung der Vergabeunterlagen, u.s.w.) wird dem/der Bewerber*in
/Bieter*in dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform anzumelden und für dieses
Vergabeverfahren freizuschalten. Mit der Registrierung auf der Vergabeplattform erhält der/die
Bewerber*in/Bieter*in Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses wird für die Zustellung von
rechtserheblichen und verfahrenserheblichen Erklärungen im Vergabeverfahren genutzt. Es
wird darauf hingewiesen, dass rechtserhebliche und verfahrenserhebliche Erklärungen an die
bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse versendet werden. Nicht angemeldete
/freigeschaltete Bietende müssen regelmäßig die Vergabeunterlagen auf Änderungen
überprüfen. Es sind nur noch elektronische Angebote über das Bietertool der
Vergabeplattform zugelassen. Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln,
den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge und
Angeboten sowie zur Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte
den auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen. Eine
Übermittlung der Angebote auf dem Postweg und auf anderen elektronischen Wegen (z.B. per
E-Mail, CD, Telefax oder über die Kommunikation der Vergabeplattform) ist nicht gestattet.
Diese Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. Der/Die Bieter*in trägt das Risiko
der Übermittlung und des rechtzeitigen und vollständigen Eingangs seines/ihres Angebotes.
Fehlende Unterlagen sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch
den Auftraggeber vorzulegen. Die Ergebnisse der Angebotseröffnung werden elektronisch
über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die spätere Auftragsvergabe erfolgt durch
die Bedarfsstelle (Fachdienststelle) der Stadt Gelsenkirchen. Die Zustellung des
Auftragsschreibens erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform. Verwenden Sie bitte für die
Angebotsabgabe kein gesondertes Anschreiben! Sämtliche Angaben, die mit dem Angebot zu
machen sind, sind an den dafür vorgesehenen Stellen in den Vergabeunterlagen
vorzunehmen.

Ausschlussgründe:

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f
VOB/A EU iVm § 124 Abs. 2 GWB iVm § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des
Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes –
Eigenerklärung zur Eignung – Formular VVB 124
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f Vergabe- und Vertragsordnung für
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Bauleistungen – Teil A Abschnitt 2(VOB/A EU) in Verbindung mit (iVm) §§ 124 – 126 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – Eigenerklärung zur Eignung – Formular VVB 124
Korruption: Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f Vergabe- und Vertragsordnung
für Bauleistungen – Teil A Abschnitt 2(VOB/A EU) in Verbindung mit (iVm) §§ 123 – 126
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – Eigenerklärung zur Eignung – Formular
VVB 124
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und
6f VOB/A EU iVm §§ 123 – 126 GWB – Eigenerklärung zur Eignung – Formular VVB 124
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124 – 126 GWB –
Eigenerklärung zur Eignung – Formular VVB 124
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e
und 6f VOB/A EU iVm §§ 124 – 126 GWB – Eigenerklärung zur Eignung – Formular VVB 124
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und
6f VOB/A EU iVm §§ 123 – 126 GWB – Eigenerklärung zur Eignung – Formular VVB 124
Betrugsbekämpfung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§
123 – 126 GWB – Eigenerklärung zur Eignung – Formular VVB 124
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gemäß
§§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123 – 126 GWB – Eigenerklärung zur Eignung – Formular VVB
124
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§
124 – 126 GWB – Eigenerklärung zur Eignung – Formular VVB 124
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e
und 6f VOB/A EU iVm §§ 124 – 126 GWB – Eigenerklärung zur Eignung – Formular VVB 124
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124 – 126 GWB – Eigenerklärung
zur Eignung – Formular VVB 124
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124 – 126 GWB –
Eigenerklärung zur Eignung – Formular VVB 124
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124 – 126 GWB – Eigenerklärung
zur Eignung – Formular VVB 124
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124 – 126 GWB – Eigenerklärung
zur Eignung – Formular VVB 124
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124 – 126 GWB – Eigenerklärung zur Eignung –
Formular VVB 124
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124 – 126 GWB – Eigenerklärung
zur Eignung – Formular VVB 124
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e
und 6f VOB/A EU iVm §§ 124 – 126 GWB – Eigenerklärung zur Eignung – Formular VVB 124
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f
VOB/A EU iVm §§ 123 – 126 GWB – Eigenerklärung zur Eignung – Formular VVB 124
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f
VOB/A EU iVm §§ 124 – 126 GWB – Eigenerklärung zur Eignung – Formular VVB 124
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Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm
§§ 123 – 126 GWB – Eigenerklärung zur Eignung – Formular VVB 124
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123 – 126 GWB –
Eigenerklärung zur Eignung – Formular VVB 124
5.

Eignungskriterien:

Zuschlagskriterien:

Techniken:

Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandung im Hinblick auf das
Vergabeverfahren (gemäß § 160 Abs. 3 GWB) die Bewerber*innen/Bieter*innen Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von
10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber*innen
/Bieter*innen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind, damit die Bewerber*innen/Bieter*innen für den
Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der
Vergabekammer anstreben können. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter / die Bewerberin/Bieterin wegen Nichtbeachtung
der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang dieser Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Absendung der
Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gemäß § 134 Abs. 2 GWB)
muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen vor der
Vergabekammer beantragt werden. Bei Übermittlung der Mitteilung auf elektronischem Weg
verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen ist der Antrag
gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind
ebenfalls bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Gelsenkirchen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
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Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Gelsenkirchen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8.

© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Stadt Gelsenkirchen

Erfüllungsort:

Lüttinghofstraße 3

45896 Gelsenkirchen

Link zu Auftragsunterlagen:

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite

Beschaffer E-Mail:

zentrale.vergabestelle@gelsenkirchen.de

Beschaffer Rechtsform:

Lokale Gebietskörperschaft

Beschaffer Tätigkeit:

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0Y6SYT5FT2PGQ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000
EUR beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl.
Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung
wird in Teilbeträgen von den Zahlungen einbehalten (10 % der jeweiligen Zahlung, bis 5 % der
Auftragssumme erreicht sind), sofern keine Bürgschaft in entsprechender Höhe eingereicht
wurde. Die Sicherheit für die Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der
Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Die
Sicherheitsleistung für die Mängelansprüche wird von der Schlussrechnung einbehalten,
sofern keine Bürgschaft in entsprechender Höhe eingereicht wurde.
Frist für den Eingang der Angebote: 20/05/2025 14:00:00 (UTC+
2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die fehlenden Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe
gefordert waren, können mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/05/2025 14:00:00 (UTC+
2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: – Angabe, dass
nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde (T2-VOB/RV) ( mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Angabe im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung), dass
nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber*in oder Bieter*in in Frage stellt. – Eigenerklärung – Sanktionen EU (T2-VOB-EU/RV-
EU/VgV) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe der Eigenerklärung zur Umsetzung von
Artikel 5ki der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 – Eigenerklärung
Sanktionspaket 5 EU – Produktdatenblätter (T2-VOB) ( mittels Dritterklärung vorzulegen):
Produktdatenblätter der angebotenen Produkte/Fabrikate oder der angebotenen Systeme.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die
Bietergemeinschaft muss einen Vertreter bevollmächtigten der die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender
Wirkung berechtigt ist. Alle Mitglieder müssen als Gesamtschuldner haften.
Finanzielle Vereinbarung: Gemäß VOB/B
5.1.15.

Organisationen:

Offizielle Bezeichnung: Stadt Gelsenkirchen
Registrierungsnummer: 05513-31001-73
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7 (Eingang Augustastraße)
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45888
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 10 – Personal und Organisation, 10/4.2 – Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zentrale.vergabestelle@gelsenkirchen.de
Telefon: +49 2091694433
Fax: +49 2091693530
Internetadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Profil des Erwerbers: https://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen
/Kommunale_Ausschreibungen/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Domplatz 1-3
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48143
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle der Vergabekammer
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514112735
Fax: +49 2514112165
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht
/vergabekammer_westfalen/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.

Los:

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