Art des Auftrags:

Bauleistung

Haupteinstufung (cpv):

45261210 Dachdeckarbeiten

Zusätzliche Einstufung (cpv):

Erfüllungsort:

Berlin

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

DACHDECKUNGSARBEITEN – Rückbau Dachabdichtung und Dämmung, ca. 750 m² – Auflagerplatte und Trapezprofil, ca. 248 m² – Dämmung, ca. 996 m² – Dampfsperre – Abdichtungsarbeiten – Attika – Dachrandprofil, Aluminiumblech – Entwässerung

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

ja

Frist für den Eingang der Angebote:

22/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

15/07/2025 10:00:00 (UTC+2)

Beginn der Ausführung:

22/09/2025

Ende der Ausführung:

31/01/2026

Allgemeine Informationen:

Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu – 2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

Ausschlussgründe:

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es erfolgt die Prüfung der Nichtvorlage von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A. Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt: – dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt, – dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das 389120-2025 Page 1/6 Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Nachweisführung zur Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die Abfrage beim Wettbewerbsregister machen (soweit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Abfrage entsprechend den Vorgaben des § 6 WRegG vorliegen). Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG sind öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 1 bis 3 GWB verpflichtet, ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer, vor Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, Eintragungen gespeichert sind. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. Es erfolgt die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 22.04.2020 und der Novellierung vom 01.12.2022: § 8 ILO-Kernarbeitsnormen, § 9 Mindeststundenentgelt/Tariftreue, § 11 Besondere Ausführungsbedingungen, § 12 Umweltverträglichkeit, § 13 Frauenförderung, § 14 Verhinderung von Benachteiligungen, § 15 Vertragsbedingungen. 5.

Eignungskriterien:

Zuschlagskriterien:

Techniken:

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin 389120-2025 Page 4/6 Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB). Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin 8.

© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Bezirksamt Pankow von Berlin

Erfüllungsort:

Lindenberger Str.12

13156 Berlin

Link zu Auftragsunterlagen:

https://www.meinauftrag.rib.de/public

Beschaffer E-Mail:

vergabestelle@ba-pankow.berlin.de

Beschaffer Rechtsform:

Lokale Gebietskörperschaft

Beschaffer Tätigkeit:

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2025 10:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: GAEB-Datei mit Preisangaben und das Angebotsformular V 213.H F werden nicht nachgefordert Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2025 10:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter 5.1.15.

Organisationen:

Offizielle Bezeichnung: Bezirksamt Pankow von Berlin Registrierungsnummer: 11-1333306A00-94 Abteilung: Zentrale Vergabestelle Postanschrift: Fröbelstr. 17 Haus 3 Stadt: Berlin Postleitzahl: 10405 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland Kontaktperson: Vergabestelle E-Mail: vergabestelle@ba-pankow.berlin.de Telefon: 000 Rollen dieser Organisation: Beschaffer 8.1.

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74 Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105 Stadt: Berlin Postleitzahl: 10825 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin 389120-2025 Page 5/6 E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de Telefon: +49 3090138316 Fax: +49 3090137613 Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1.

Los:

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