Art des Auftrags:

Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv):

50232100 Wartung von Straßenbeleuchtungen

Zusätzliche Einstufung (cpv):

Erfüllungsort:

Freiburg i.Br.

Verfahrensart:

Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum

Beschreibung:

Betrieb der öffentlichen Beleuchtung, 79106 Freiburg. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Stadt Freiburg. Die Stadt Freiburg beabsichtigt, den auslaufenden Beleuchtungsvertrag über den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung ab dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2040 neu zu vergeben. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Wartung und Instandhaltung sowie die Erneuerung, den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich. Der Betreiber schuldet deswegen in Summe nicht eine rein anlassbezogene Tätigkeit, sondern den Beleuchtungserfolg insgesamt. Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gemäß §§ 14 und 17 VgV.

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

nein

Frist für den Eingang der Angebote:

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

05/05/2025 10:00:00 (UTC+2)

Beginn der Ausführung:

01/01/2026

Ende der Ausführung:

31/12/2040

Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Stadt Freiburg. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Wartung und Instandhaltung, Energieeffizienzmaßnahmen und die Erneuerung, den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem die folgenden Bereiche: – Technische Betriebsführung inkl. der Anlagensteuerung, – Leuchtmittelwechsel; Störungs- und Schadensbeseitigung; Managementtätigkeiten (Beratung der Stadt, Lagerhaltung, Einkauf, Planung, – Festlegung des Turnus für Wartung und Inspektionen, – regelmäßige Instandhaltungsarbeiten an Leuchten, Tragsystemen, Schaltstellen und Beleuchtungskabeln (Kabelfehlerbehebung im Beleuchtungskabelnetz); regelmäßige Kontrollen der Anlagen, – Garantie der baulichen und elektrotechnischen Sicherheit und Integrität der Anlagen, – Erneuerung der Beleuchtungsanlagen und des Beleuchtungskabelnetzes nach Abstimmung mit der Stadt. Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist die Stromlieferung und eine Eigentumsübertragung des für die Beleuchtung genutzten Anlagevermögens. Die Stadt Freiburg ist und bleibt Eigentümerin der Beleuchtungsanlagen. Sie räumt dem obsiegenden Bieter jedoch eine unentgeltliche Nutzungsbefugnis an den Beleuchtungsanlagen zur Durchführung des Vertrages ein. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv – 2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

Die Abgabe des Teilnahmeantrags darf ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen. Dafür ist das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular zusammen mit den zugehörigen Anlagen im Vergabeportal hochzuladen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Fragen sind in Textform über das Vergabeportal unter „Bieterkommunikation“ an die Vergabestelle einzureichen. Frist hierzu siehe Nr. 5.1.11. „Auftragsunterlagen – Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen“. Die Fragen werden 284946-2025 Page 1/8 in Abhängigkeit von der technischen und/oder (vergabe-)rechtliche Komplexität baldmöglichst beantwortet. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (in Anlehnung an § 77 Absatz 1 VgV). Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens insbesondere folgende Unterlagen noch zur Verfügung zu stellen: Preisblatt, Vertragsanlage 6 – Leistungsverzeichnis Bauleistungen, Bestandsdokumentation 2.1.3. Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,00 EUR 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Stadt Freiburg. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Wartung und Instandhaltung, Energieeffizienzmaßnahmen und die Erneuerung, den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem die folgenden Bereiche: – Technische Betriebsführung inkl. der Anlagensteuerung, – Leuchtmittelwechsel; Störungs- und Schadensbeseitigung; Managementtätigkeiten (Beratung der Stadt, Lagerhaltung, Einkauf, Planung, – Festlegung des Turnus für Wartung und Inspektionen, – regelmäßige Instandhaltungsarbeiten an Leuchten, Tragsystemen, Schaltstellen und Beleuchtungskabeln (Kabelfehlerbehebung im Beleuchtungskabelnetz); regelmäßige Kontrollen der Anlagen, – Garantie der baulichen und elektrotechnischen Sicherheit und Integrität der Anlagen, – Erneuerung der Beleuchtungsanlagen und des Beleuchtungskabelnetzes nach Abstimmung mit der Stadt. Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist die Stromlieferung und eine Eigentumsübertragung des für die Beleuchtung genutzten Anlagevermögens. Die Stadt Freiburg ist und bleibt Eigentümerin der Beleuchtungsanlagen. Sie räumt dem obsiegenden Bieter jedoch eine unentgeltliche Nutzungsbefugnis an den Beleuchtungsanlagen zur Durchführung des Vertrages ein.

Ausschlussgründe:

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A 5.

Eignungskriterien:

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Eignung zur Berufsausübung: Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Die Bewerberauswahl erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungs-/ Auswahlkriterien. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Bewerbungsformular Nr. 1 bis 11). Bei einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft gelten diese Erklärungen entsprechend für jedes Mitglied. 1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten). 2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (§ 43 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV). 4.Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV). 6. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG, nach § 98c Abs. 1 AufenthG, nach § 21 SchwarzArbG sowie Nach § 22 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg 284946-2025 Page 3/8 (LTMG) erfüllt werden. 8. Eigenerklärung, dass im Rahmen der Auftragsausführung nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden. 9. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot). 10. Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister (nicht älter als Oktober 2024) 11. Vorlage einer Unternehmensdarstellung, aus der insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Bereich der öffentlichen Beleuchtung, die Mitarbeiteranzahl, die Gesellschaftsstruktur, ggf. die Konzernzugehörigkeit, etwaige Niederlassungen und Beteiligungen an anderen einschlägigen Unternehmen hervorgehen (max. 10 Seiten Fließtext oder Folienpräsentation). Kriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber (Wertungsprüfung gemäß § 51 Abs. 1 VgV), siehe Nr. 5.1.6 “Allgemeine Informationen”. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Rangfolge: 1 Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Die Bewerberauswahl erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungs-/ Auswahlkriterien. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Bewerbungsformular Nr. 12 bis 14): 12.a) Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz (gerundet auf volle 100.000 EUR) des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. 12. b) Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (gerundet auf volle 100.000 EUR) des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Der gerundete Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss im Durchschnitt 500.000 EUR pro Geschäftsjahr betragen. 13. Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 10 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 10 Mio. EUR für sonstige Schäden. Ausreichend ist auch der Nachweis einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird. 14. Vorlage einer Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (nicht älter als Oktober 2024). Kriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber (Wertungsprüfung gemäß § 51 Abs. 1 VgV), siehe Nr. 5.1.6 “Allgemeine Informationen”. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Rangfolge: 1 Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Die Bewerberauswahl erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungs-/ Auswahlkriterien. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Bewerbungsformular Nr. 15 und 16): 15. Angaben zu der dem Bewerber für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden personellen und sachlichen Mittel, mit Ausführungen zur Qualifikation des verantwortlichen Personals. Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die 284946-2025 Page 4/8 Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorlegen, wonach ihm dessen sachliche und/oder personelle Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen, vgl. Nrn. 3 und 4 Bewerbungsformular. 16. Referenzprojekte für vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angabe der jeweiligen Auftraggeber, Ansprechpartner, Adresse, Telefonnummer des damaligen Auftraggebers für etwaige Nachfragen der Stadt sowie Ausführungen zu Leistungsgegenstand, -umfang und -zeit. Referenzprojekte sind vergleichbar, wenn sie Erfahrungen in den Bereichen Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung, Neu- und Umbau von Beleuchtungsanlagen für die öffentliche Beleuchtung umfassen und für mindestens 2 Jahre durchgeführt wurden. Mindestanforderung: Die Referenzen müssen insgesamt mindestens einen Umfang von 15.000 Lichtpunkten haben. Die Lichtpunkte mehrerer Referenzen können addiert werden. Kriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber (Wertungsprüfung gemäß § 51 Abs. 1 VgV), siehe Nr. 5.1.6 “Allgemeine Informationen”. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Rangfolge: 1 Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10.

Zuschlagskriterien:

Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: 70 % Angebotspreis, davon 35 % für das Betreiberentgelt nach der Position 1 des Preisblatts und 35 % für Vergütungen gemäß LV Bauleistungen nach Position 2 des Preisblatts. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Bewertungsmatrix Beschreibung: 30 % für Bieterkonzepte, davon 10 % für das Betrieb und Instandhaltung der Beleuchtungsanlagen, 5 % für das Konzept der Umstellung der Steuerung und 15 % für das Konzept zum Ersatz der Schaltstellen. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00 5.1.11.

Techniken:

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Karlsruhe Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Freiburg i. Br. – Vergabemanagement 284946-2025 Page 6/8 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Karlsruhe 8.

© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Stadt Freiburg i. Br. – Vergabemanagement

Erfüllungsort:

Fehrenbachallee 12

79106 Freiburg i.Br.

Link zu Auftragsunterlagen:

https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.

Beschaffer E-Mail:

vergabemanagement@freiburg.de

Beschaffer Rechtsform:

Lokale Gebietskörperschaft

Beschaffer Tätigkeit:

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/a1b4bcb9-a7ce-45e2-a56b-7a7b6a643dc1 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12/05/2025 10:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15.

Organisationen:

Offizielle Bezeichnung: Stadt Freiburg i. Br. – Vergabemanagement Registrierungsnummer: c46cf5d5-78c4-4fd0-acdc-c8c2a83807bf Abteilung: Vergabemanagement Postanschrift: Fehrenbachallee 12 Stadt: Freiburg im Breisgau Postleitzahl: 79106 Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131) Land: Deutschland Kontaktperson: Vergabemanagement E-Mail: vergabemanagement@freiburg.de Telefon: +49 7612014083 Fax: +49 7612014089 Internetadresse: https://regionfreiburg.deutsche-evergabe.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt 8.1.

Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe Registrierungsnummer: 4ebcde0c-5e1d-420e-b125-cd0393f8dcda Abteilung: Vergabekammer Postanschrift: Durlacher Allee 100 Stadt: Karlsruhe Postleitzahl: 76137 Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122) Land: Deutschland Kontaktperson: Vergabekammer E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219268732 Fax: +49 7219263985 Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1.

Los:

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