Art des Auftrags:
Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv):
90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv):
Erfüllungsort:
Hof an der Saale
Verfahrensart:
Offenes Verfahren
Beschreibung:
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Volkshochschule Hofer Land e.V.
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
nein
Frist für den Eingang der Angebote:
27/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
Beginn der Ausführung:
01/09/2025
Ende der Ausführung:
30/08/2030
Allgemeine Informationen:
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv – 2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Korruption: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG. 5.
Eignungskriterien:
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt: – eine vollständige Kopie des Berufs- oder Handelsregisterauszuges, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (§ 44 Abs. 1 VgV) oder bei Personengesellschaften die Gewerbeanmeldung; – Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer (inklusive Rückseite) oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer; – unterschriebene Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen nach § 21des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren, mittels Vordruck in den Ausschreibungsunterlagen und – zum Zeitpunkt der 340100-2025 Page 2/6 Abgabe des Angebotes gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie Bescheinigung über die rückstandslose Beitragsentrichtung. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt: – unterschriebene Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie der Unternehmensform (§ 45 Abs. 4 VgV) und darüber, dass der gemäß Nr. 9 b) geforderte und vorgelegte Registerauszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt. – Eigenerklärung, dass die Höhe der Betriebshaftpflicht bei eventueller Zuschlagserteilung abgeschlossen wird, oder Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 VgV) mit folgenden Mindestdeckungssummen: • 5 Millionen € pauschal bei Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden • 25.000 € bei Schlüsselverlustschäden (Dies muss die Ersatzschlüsselbeschaffung, den Austausch der Schließanlage (inklusive Aus- und Einbaukosten) sowie sonstige vorläufige Sicherungsmaßnahmen (z. B. Bewachung) beinhalten.) • 100.000 € bei Bearbeitungsschäden. Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt: – mindestens drei geeignete, in den letzten 36 Monaten erbrachte, Referenzen mit folgenden Angaben: • des Auftraggebers, • der Objektart, • der Auftragssumme pro Jahr in Euro, • der erbrachten Leistungen (Reinigungsarten) • der Jahresreinigungsfläche in m², • des Ansprechpartners oder der Abteilung, • der Telefonnummer und • der Vertragslaufzeit gemäß dem beigefügten Vordruck (diese sollten mindestens die Größenordnung der ausgeschriebenen Leistung entsprechen und mit dieser vergleichbar sein). Bitte beachten Sie, dass mindestens drei Referenzen je erbrachte Leistungen (Reinigungsarten) aufzuführen sind. Dabei zählt die Unterhalts- und Grundreinigung als eine erbrachte Leistung (Reinigungsart) und die Glasreinigung als eine weitere. Pro Auftraggeber können mehrere erbrachte Leistungen (Reinigungsarten) aufgeführt werden. – Kalkulation der Stundenverrechnungssätze gemäß dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Muster für die Kalkulation der Stundenverrechnungssätze; – Erklärung des Unternehmens für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technische Ausrüstung (§ 46 Abs.3 VgV) gemäß dem beigefügten Vordruck; – Erklärung zur Umsetzung der betrieblichen Qualitätssicherung (§ 46 Abs.3 VgV) gemäß dem beigefügten Vordruck und – Eigenerklärung zu 5. EU Sanktionspaket RUS Sanktionen) gemäß dem beigefügten Vordruck. Wenn der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, ist folgende Erklärung mit dem Angebot vorzulegen: – Leistungsübersicht Nachunternehmer. 5.1.10.
Zuschlagskriterien:
Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 60 Prozent) Beschreibung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 40 Prozent) Beschreibung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen 340100-2025 Page 3/6 Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00 5.1.11.
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 340100-2025 Page 4/6 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 8.
© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Volkshochschule Hofer Land e.V.
Erfüllungsort:
Ludwigstraße 7
95028 Hof an der Saale
Link zu Auftragsunterlagen:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste
Beschaffer E-Mail:
u.staltmair@vhshoferland.de
Beschaffer Rechtsform:
Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber
Beschaffer Tätigkeit:
Bildung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bi-medien.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 27/06/2025 10:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 65 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Entfällt Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 27/06/2025 10:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Ort: Volkshochschule Landkreis Hof Ludwigstraße 7 95028 Hof Zusätzliche Informationen: Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen (§ 55 Abs.2 VgV). Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15.
Organisationen:
Offizielle Bezeichnung: Volkshochschule Hofer Land e.V. Registrierungsnummer: t: 0928171450 Abteilung: Hauptverwaltung Postanschrift: Ludwigstraße 7 Stadt: Hof an der Saale Postleitzahl: 95028 Land, Gliederung (NUTS): Hof, Kreisfreie Stadt (DE244) Land: Deutschland E-Mail: u.staltmair@vhshoferland.de Telefon: 09281 714576 Internetadresse: https://www.vhshoferland.de/ Rollen dieser Organisation: Beschaffer 8.1.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern Registrierungsnummer: t: 0981531277 Stadt: Ansbach Postleitzahl: 91522 340100-2025 Page 5/6 Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Telefon: 0981 53-1277 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1.
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