Art des Auftrags:
Lieferungen
Haupteinstufung (cpv):
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv):
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 72212200
Erfüllungsort:
Düsseldorf
Verfahrensart:
Offenes Verfahren
Beschreibung:
Die Staatskanzlei NRW erstellt am Standort Düsseldorf seit 1968 tägliche Medienspiegel: früher Presseschau und Funkschau, seit 2019 die digitale und crossmediale “Medienschau”. Dabei handelt es sich um eine gebündelte Übersicht der Berichterstattung zur Landespolitik aller Ressorts in Print- und Onlinemedien, Social-Media-Plattformen sowie TV und Radio. Zielgruppen sind neben der Staatskanzlei die Ministerien, die Abgeordneten des Landtags, NRW-Abgeordnete im Bundestag und Europaparlament sowie die Landespressekonferenz. Die Medienschau erscheint für den internen Gebrauch als Website innerhalb des Landesverwaltungsnetzes, zusätzlich wird sie insbesondere für die externen Leserinnen und Leser zum Herunterladen als PDF-Dokument bereitgestellt. Für die Leitungsebene erscheint zusätzlich an jedem Arbeitstag das “NRW am Morgen”, ein Newsletter, der Presseartikel, Termine, Geburtstage und weitere nützliche Infos zusammenfasst.
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
nein
Frist für den Eingang der Angebote:
30/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
13/06/2025 23:59:59 (UTC+2)
Beginn der Ausführung:
Ende der Ausführung:
Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS7YYUYTRB8R2G4 Angebote können ausschließlich elektronisch in Textform (über den Vergabemarktplatz hochgeladen) eingereicht werden. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv – 2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2 2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYUYTRB8R2G4 Angebote können ausschließlich elektronisch in Textform (über den Vergabemarktplatz hochgeladen) eingereicht werden.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie 330134-2025 Page 2/11 Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Betrugsbekämpfung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, 330134-2025 Page 3/11 Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. 5.
Eignungskriterien:
Zuschlagskriterien:
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatskanzlei des Landes Nordrhein- Westfalen TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0002 Titel: Bereitstellung und Betrieb einer Softwarelösung zur Medienauswertung von Social- Media-Kanälen (Social-Media-Monitoring) und Integration der Ergebnisse in die Endprodukte “Medienschau” und “NRW am Morg Beschreibung: Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gibt es losspezifische Anforderungen. Interne Kennung: 2 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferungen Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 72212200 Entwicklung von Vernetzungs-, Internet- und Intranetsoftware, 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Horionplatz 1 Stadt: Düsseldorf Postleitzahl: 40213 Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Laufzeit: 12 Monate 5.1.6. Allgemeine Informationen Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot 330134-2025 Page 7/11 Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: siehe Leistungsbeschreibung Einzureichende Unterlagen: – Los 1: Umsätze, mit zu erbringender Leistung vergleichbar (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Anbieter weist nach, dass er in den letzten fünf Jahren Umsätze, die mit dem Auftragsvolumen der zu erbringenden Leistung gemäß Los 1 vergleichbar sind, erwirtschaftet hat (mit Anlage 6.1.2 – 1 Los 1) – Los 1: Gesamtumsätze (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Anbieter weist nach, dass sein Gesamtumsatz im letzten Jahr mindestens das Doppelte des geschätzten Auftragswertes gemäß Los 1 beträgt (Anlage 6.1.2 – 1 Los 1). – Los 2: Umsätze, mit zu erbringender Leistung vergleichbar (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Anbieter weist nach, dass er in den letzten fünf Jahren Umsätze, die mit dem Auftragsvolumen der zu erbringenden Leistung gemäß Los 2 vergleichbar sind, erwirtschaftet hat (mit Anlage 6.1.2 – 1 Los 2) – Los 2: Gesamtumsätze (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Anbieter weist nach, dass sein Gesamtumsatz im letzten Jahr mindestens das Doppelte des geschätzten Auftragswertes gemäß Los 2 beträgt (Anlage 6.1.2 – 1 Los 2). Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: siehe Leistungsbeschreibung Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: siehe Leistungsbeschreibung Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: – Referenzprojekte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Liste mit mind. drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Referenzprojekten unter Angabe von Auftraggeber, Auftragsgegenstand (inkl. Kurzbeschreibung), Laufzeit (Projektstart und Projektende), Auftragsvolumen in EUR, Projektstatus (in Vorbereitung, in Durchführung, beendet), Ansprechpartner beim Auftraggeber, die bereit sind, Auskunft über den Projektverlauf zu geben. Referenzen werden nur gewertet, wenn sie zu allen geforderten Punkten Angaben enthalten (mit Anlage 6.1.3 – 1). – Software (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass die Software erfolgreich läuft (inkl. Kurzbeschreibung) (mit Anlage 6.1.3 – 2). – Projektbestandteile (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass alle Projektbestandteile (z.B. Anwenderhandbuch, Protokolle) in deutscher Sprache dargestellt werden (mit Anlage 6.1.3 – 330134-2025 Page 8/11 3). – Ausschlusskriterien (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Durch seine Unterschrift unter dem jeweiligen Dokument (Leistungsbeschreibung, Lastenheft sowie Anforderungskataloge) erklärt der Auftragnehmer, dass alle Ausschlusskriterien aus dem jeweiligen Dokument durch die Software unterstützt werden. Durch seine Unterschrift und seine Erläuterungen erklärt der Anbieter inwiefern die Bewertungskriterien erfüllt sind. Eine vorsätzlich fehlerhaft abgegebene Erklärung wird im Rahmen der Präsentation überprüft und kann daher auch nachträglich zum Ausschluss führen. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/06/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7YYUYTRB8R2G4/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYUYTRB8R2G4 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7YYUYTRB8R2G4 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung der fehlenden Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV ist weder geboten noch erforderlich. Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Es besteht insoweit jedoch keine Verpflichtung des Auftraggebers zur Nachforderung. Nach Ausübung des Ermessens und unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nach § 97 Abs. 1 S. 2 GWB ist keine Nachforderung geboten, da insoweit eine Nachforderung zu einer weiteren, unzumutbaren Verzögerung des Vergabeverfahrens führen würde. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 30/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Leistungsbeschreibung Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja 330134-2025 Page 9/11 Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein Finanzielle Vereinbarung: siehe Leistungsbeschreibung, bzw. Vertragsbedingungen des Landes NRW (Formular 512, bzw. 512a). 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatskanzlei des Landes Nordrhein- Westfalen TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 8.
© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Erfüllungsort:
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
Link zu Auftragsunterlagen:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
Beschaffer E-Mail:
info.vergabe@stk.nrw.de
Beschaffer Rechtsform:
Regionale Gebietskörperschaft
Beschaffer Tätigkeit:
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2 2.1.6. Ausschlussgründe Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie 330134-2025 Page 2/11 Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Betrugsbekämpfung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, 330134-2025 Page 3/11 Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Bereitstellung und Betrieb einer Softwarelösung zur Medienauswertung und Erstellung der Endprodukte “Medienschau” und “NRW am Morgen” Beschreibung: Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gibt es losspezifische Anforderungen. Interne Kennung: 1 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferungen Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 72212200 Entwicklung von Vernetzungs-, Internet- und Intranetsoftware, 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Horionplatz 1 Stadt: Düsseldorf Postleitzahl: 40213 Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA 11) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Laufzeit: 12 Monate 5.1.6. Allgemeine Informationen 330134-2025 Page 4/11 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: siehe Leistungsbeschreibung Einzureichende Unterlagen: – Los 1: Umsätze, mit zu erbringender Leistung vergleichbar (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Anbieter weist nach, dass er in den letzten fünf Jahren Umsätze, die mit dem Auftragsvolumen der zu erbringenden Leistung gemäß Los 1 vergleichbar sind, erwirtschaftet hat (mit Anlage 6.1.2 – 1 Los 1) – Los 1: Gesamtumsätze (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Anbieter weist nach, dass sein Gesamtumsatz im letzten Jahr mindestens das Doppelte des geschätzten Auftragswertes gemäß Los 1 beträgt (Anlage 6.1.2 – 1 Los 1). – Los 2: Umsätze, mit zu erbringender Leistung vergleichbar (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Anbieter weist nach, dass er in den letzten fünf Jahren Umsätze, die mit dem Auftragsvolumen der zu erbringenden Leistung gemäß Los 2 vergleichbar sind, erwirtschaftet hat (mit Anlage 6.1.2 – 1 Los 2) – Los 2: Gesamtumsätze (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Anbieter weist nach, dass sein Gesamtumsatz im letzten Jahr mindestens das Doppelte des geschätzten Auftragswertes gemäß Los 2 beträgt (Anlage 6.1.2 – 1 Los 2). Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: siehe Leistungsbeschreibung Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: siehe Leistungsbeschreibung Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: – Referenzprojekte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Liste mit mind. drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Referenzprojekten unter Angabe von Auftraggeber, Auftragsgegenstand (inkl. Kurzbeschreibung), Laufzeit (Projektstart und Projektende), Auftragsvolumen in EUR, Projektstatus (in Vorbereitung, in Durchführung, beendet), Ansprechpartner beim Auftraggeber, die bereit sind, Auskunft über den Projektverlauf zu geben. Referenzen werden nur gewertet, wenn sie zu allen geforderten Punkten Angaben enthalten (mit Anlage 6.1.3 – 1). – Software (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass die Software erfolgreich läuft (inkl. Kurzbeschreibung) (mit Anlage 6.1.3 – 2). – Projektbestandteile (mit dem 330134-2025 Page 5/11 Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass alle Projektbestandteile (z.B. Anwenderhandbuch, Protokolle) in deutscher Sprache dargestellt werden (mit Anlage 6.1.3 – 3). – Ausschlusskriterien (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Durch seine Unterschrift unter dem jeweiligen Dokument (Leistungsbeschreibung, Lastenheft sowie Anforderungskataloge) erklärt der Auftragnehmer, dass alle Ausschlusskriterien aus dem jeweiligen Dokument durch die Software unterstützt werden. Durch seine Unterschrift und seine Erläuterungen erklärt der Anbieter inwiefern die Bewertungskriterien erfüllt sind. Eine vorsätzlich fehlerhaft abgegebene Erklärung wird im Rahmen der Präsentation überprüft und kann daher auch nachträglich zum Ausschluss führen. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/06/2025 23:59:59 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7YYUYTRB8R2G4/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYUYTRB8R2G4 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7YYUYTRB8R2G4 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2025 12:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung der fehlenden Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV ist weder geboten noch erforderlich. Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Es besteht insoweit jedoch keine Verpflichtung des Auftraggebers zur Nachforderung. Nach Ausübung des Ermessens und unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nach § 97 Abs. 1 S. 2 GWB ist keine Nachforderung geboten, da insoweit eine Nachforderung zu einer weiteren, unzumutbaren Verzögerung des Vergabeverfahrens führen würde. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 30/06/2025 12:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Leistungsbeschreibung 330134-2025 Page 6/11 Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein Finanzielle Vereinbarung: siehe Leistungsbeschreibung, bzw. Vertragsbedingungen des Landes NRW (Formular 512, bzw. 512a). 5.1.15.
Organisationen:
Offizielle Bezeichnung: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Registrierungsnummer: t.04921183701 Postanschrift: Horionplatz 1 Stadt: Düsseldorf Postleitzahl: 40213 Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11) Land: Deutschland E-Mail: info.vergabe@stk.nrw.de Telefon: +49 211-83701 Fax: +49 211-8371291 Internetadresse: http://www.nrw.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland Registrierungsnummer: t.0492114753131 Postanschrift: Am Bonneshof 35 Stadt: Düsseldorf Postleitzahl: 40474 Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11) Land: Deutschland E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Telefon: +49 2114753131 330134-2025 Page 10/11 Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur /vergabekammer-rheinland Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1.
Los: