Art des Auftrags:
Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv):
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv):
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros
Erfüllungsort:
Augsburg
Verfahrensart:
Offenes Verfahren
Beschreibung:
In der denkmalgeschützten Erhard-Wunderlich-Halle wurden im Zusammenhang mit umfangreichen Um- und Anbauten kürzlich die Sanitärbereiche auf der Westseite saniert (BA 1). Nun sollen in analoger Ausführung die Sanitäranlagen im Osten des Erd- und Untergeschosses erneuert werden. Die Arbeiten des BA 2 sind in 2 Teilbauabschnitten – Süden (BA 2. 1) und Norden (BA 2. 2) – während des laufenden Betriebs voraussichtlich im Winter 2025/ 26 bzw. Frühjahr 2026 auszuführen.
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
ja
Frist für den Eingang der Angebote:
11/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
03/06/2025 10:00:00 (UTC+2)
Beginn der Ausführung:
01/07/2025
Ende der Ausführung:
31/12/2026
Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Eignungsnachweise und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per EMail oder unver-schlüsselt per Bietermitteilung ist 298656-2025 Page 1/7 nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. a) Die ausgefüllten Eignungsnachweise und auch die Angebote sind unter Angabe des Vor u. Nach-namens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bieters / der Bietergemeinschaft und mit den ge- forderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließ-lich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per EMail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw. formlose Eignungsnachweise werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV). b) Während der Angebots/Teilnahmephase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieter-fragen/ – mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebots/Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbind-liche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabe-unterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots/ Teilnahmefrist veröffentlicht. c) Teilnahmeunterlagen (Angebote mit Eignungsnachweis) können nur verschlüsselt elektronisch ein-gereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Teilnahmeunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden. d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, dem Eignungsnachweis beizulegen. e) Informationspflicht des Bieters: Die Teilnehmer/die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots und Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabe-plattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunter-lagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebots und Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Er-läuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabe- plattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffent-lichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Eignungsnachweis und das Ange-bot auswirken, gelten folgende Regelungen: Sind der Eignungsnachweis und das Angebot bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Angebots und Teilnahme-frist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: — der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Eignungs- nachweis und kein neues Angebot abgegeben werden, Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv – 2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Eignungsnachweise und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per EMail oder unver-schlüsselt per Bietermitteilung ist 298656-2025 Page 1/7 nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. a) Die ausgefüllten Eignungsnachweise und auch die Angebote sind unter Angabe des Vor u. Nach-namens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bieters / der Bietergemeinschaft und mit den ge- forderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließ-lich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per EMail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw. formlose Eignungsnachweise werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV). b) Während der Angebots/Teilnahmephase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieter-fragen/ – mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebots/Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbind-liche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabe-unterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots/ Teilnahmefrist veröffentlicht. c) Teilnahmeunterlagen (Angebote mit Eignungsnachweis) können nur verschlüsselt elektronisch ein-gereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Teilnahmeunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden. d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, dem Eignungsnachweis beizulegen. e) Informationspflicht des Bieters: Die Teilnehmer/die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots und Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabe-plattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunter-lagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebots und Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Er-läuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabe- plattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffent-lichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Eignungsnachweis und das Ange-bot auswirken, gelten folgende Regelungen: Sind der Eignungsnachweis und das Angebot bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Angebots und Teilnahme-frist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: — der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Eignungs- nachweis und kein neues Angebot abgegeben werden,
Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB, insbesondere: Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen; Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung; Betrug oder Subventionsbetrug; Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung; Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB, insbesondere: Verstöße gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz- oder mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit; schwere 298656-2025 Page 2/7 Verfehlung, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird; wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen; Interessenkonflikt; Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung; Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens 5.
Eignungskriterien:
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=278400 Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Neben dem oben aufgeführten Link, der zu den Eignungskriterien führt, gibt es noch zusätzliche Eignungskriterien: Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister; Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG; Erklärung des Bieters, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmenbestehen; Ist der Bieter eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklä-rung des Bieters gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verant-wortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt; Will sich der 298656-2025 Page 4/7 Bieter bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bieter muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklä-rung dieser Unternehmen ist abzugeben; Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben; Erklärung des Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Eignungsnachweis eine von allen Mitgliedern unterzeichne-te Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter be-nannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteili-gungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberück-sichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbeteiligungen sind auch Teilnehmer unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieterbüros sowie mehrere Mitglieder ständiger Büro und Arbeitsgemeinschaften; Erklärung Bezug Russland; 5.1.10.
Zuschlagskriterien:
Kriterium: Art: Preis Beschreibung: Der Preis wird mit 30 % bewertet Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt) Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00 Kriterium: Art: Qualität Beschreibung: Die Leistung wird mit 70 % bewertet Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt) Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00 5.1.11.
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 8.
© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Stadt Augsburg
Erfüllungsort:
Rathausplatz 1
86159 Augsburg
Link zu Auftragsunterlagen:
https://www.meinauftrag.rib.de/public
Beschaffer E-Mail:
vergabe.baureferat@augsburg.de
Beschaffer Rechtsform:
Lokale Gebietskörperschaft
Beschaffer Tätigkeit:
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Verfahrensbedingungen: Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich Beschreibung: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Kon-zessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einenBezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Bieter müssen Ihre Bereitschaft erklären, dass in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt 127 (Erklärung zu Bezug Russland) im Auftragsfall auszufüllen und zu unterschreiben. Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig 298656-2025 Page 5/7 Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 10:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 58 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 11/06/2025 10:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15.
Organisationen:
Offizielle Bezeichnung: Stadt Augsburg Registrierungsnummer: 09-9007618-71 Postanschrift: Rathausplatz 1 Stadt: Augsburg Postleitzahl: 86150 Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271) Land: Deutschland Kontaktperson: Zentralstelle Vergabewesen 298656-2025 Page 6/7 E-Mail: vergabe.baureferat@augsburg.de Telefon: +49 821 324 4654 Fax: +49 821 324 3084 Internetadresse: https://www.augsburg.de/ Profil des Erwerbers: https://www.augsburg.de/ Rollen dieser Organisation: Beschaffer 8.1.
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Registrierungsnummer: 09-0318006-60 Abteilung: Vergabekammer Südbayern Postanschrift: Maximilanstraße 39 Stadt: München Postleitzahl: 80438 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: 000 Fax: +49 8921762847 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1.
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