Art des Auftrags:
Bauleistung
Haupteinstufung (cpv):
45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv):
Erfüllungsort:
Remshalden-Geradstetten
Verfahrensart:
Offenes Verfahren
Beschreibung:
Auf dem Dach des Seminargebäudes wird durch Luft-Wasser-Wärmepumpen die Energie für Warmwasserbereitung und Gebäudeheizung realisiert, umschaltbar für Kühlung im Sommer für den Bereich SMF und GHV. Verwendet wird das Kältemittel R290 mit niedrigem GWP-Wert von 3. Fußbodenheizung in Gästehaus, Büros, Kantine, Schulungsräume. Heiz-Kühldecken in Büros in der Verwaltung. Die Warmwasserbereitung (WWB) der Gästezimmer im Seminargebäude erfolgt über Frischwasserstationen. Dabei Versorgt eine Frischwasserstation zwei Zimmer. Die WWB im Gästehaus erfolgt zentral vom EG des Gästehauses mit einem Speicherladesystem. Die Wärmepumpe auf dem Seminargebäude spießt das System mit 50 °C um die Thermische Desinfektion zu gewährleisten ist das System mit einem Heizstab ausgestattet. Das gleiche System ist für Die WWB der Küche geplant.
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
nein
Frist für den Eingang der Angebote:
30/10/2025 12:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit,
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
Beginn der Ausführung:
28/07/2026
Ende der Ausführung:
10/05/2027
Allgemeine Informationen:
637250-2025 Page 1/7 Zusätzliche Informationen: – Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. – Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben abgeben. – Für Nachunternehmer müssen die Eigenerklärungen nicht bereits mit dem Angebot, sondern erst nach Aufforderung des Auftraggebers vorgelegt werden. – Zu den angegebene Vertragslaufzeiten bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung in den Beschreibungen zu den einzelnen Losen: Es handelt sich um voraussichtliche Ausführungstermine. Vertragstermine werden in den Verträgen festgelegt. Die Leistungsverzeichnisse und weitere Auftragsunterlagen sind elektronisch verfügbar. Der Link zum Download der Unterlagen ist unter BT-15 dieser Bekanntmachung aufgeführt. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu – 2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
– Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. – Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben abgeben. – Für Nachunternehmer müssen die Eigenerklärungen nicht bereits mit dem Angebot, sondern erst nach Aufforderung des Auftraggebers vorgelegt werden. – Zu den angegebene Vertragslaufzeiten bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung in den Beschreibungen zu den einzelnen Losen: Es handelt sich um voraussichtliche Ausführungstermine. Vertragstermine werden in den Verträgen festgelegt. Die Leistungsverzeichnisse und weitere Auftragsunterlagen sind elektronisch verfügbar. Der Link zum Download der Unterlagen ist unter BT-15 dieser Bekanntmachung aufgeführt.
Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärungen Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB sowie Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Korruption: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Betrug: Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zahlungsunfähigkeit: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: 5.
Eignungskriterien:
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen 5.1.10.
Zuschlagskriterien:
Kriterium: 637250-2025 Page 3/7 Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00 5.1.11.
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gilt die am 01.12.2021 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen: – § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, 637250-2025 Page 4/7 verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. – § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. – § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Rückfragen zum Verfahren: Rückfragen zum laufenden Verfahren können bis 6 Tage vor Abgabe der Unterlagen über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform gestellt werden. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Drees & Sommer SE Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Drees & Sommer SE 8.
© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Bildungsakademie der Bauwirtschaft Baden-Württemberg gGmbH
Erfüllungsort:
Hohenzollernstraße 25
73630 Remshalden-Geradstetten
Link zu Auftragsunterlagen:
https://www.tender24.de/NetServer
Beschaffer E-Mail:
palpella@bildung.bauwirtschaft-bw.de
Beschaffer Rechtsform:
Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber
Beschaffer Tätigkeit:
Bildung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.tender24.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 30/10/2025 12:00:00 (UTC+ 1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15.
Organisationen:
Los: