Art des Auftrags:

Bauleistung

Haupteinstufung (cpv):

45000000 Bauarbeiten

Zusätzliche Einstufung (cpv):

Erfüllungsort:

Duisburg

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

Infotext zur Gesamtmaßnahme IGA 2027 in Duisburg: Die IGA Metropole Ruhr 2027 (IGA 20 27) ist ein regionales Dekadenprojekt und Laborraum für die nachhaltige Städte- Landschaft der Zukunft mit überregionaler Ausstrahlung, an der sich verschiedene Kommunen, Vereine und Initiativen beteiligen. Fünf Zukunftsgärten bilden die internationalen Schauräume der IGA 2027. Die IGA 2027 wird demnach die erste dezentrale Interna-tionale Gartenausstellung. Organisiert wird die Gartenausstellung von der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH als Durchführungsgesellschaft, dem Regional-verband Ruhr als Regionalinstitution für die Metropole Ruhr sowie den Kommunen als Projektträger, u.a. der Stadt Duisburg. Die Stadt Duisburg repräsentiert mit dem Zukunftsgarten “RheinPark und Anbindung” einen der drei zentralen Hauptstandorte der Internationalen Gartenausstellung 2027 (IGA) und wird, in der Verbindung von Stadtentwicklung und grüner Infrastruktur, die Leitfrage “Wie wollen wir morgen leben?” beispielgebend, innovativ und ganz konkret beantworten: urban! Ausgangspunkt des Zukunftsgartens ist der RheinPark im Stadtteil Hochfeld, der auf ca. 33 ha Grün- und Freiflächen ein facettenreiches Freizeitangebot mit direkter Rheinnähe bietet. Der südliche Bereich des Zukunftsgartens ist durch den ehemaligen Industriehafen (Kultushafen) geprägt und soll im Rahmen der IGA 2027 zu einem erlebnisreichen Ort am Wasser umgebaut werden. Ziel ist es, die vorhandenen Grünstrukturen im Stadtraum aufzuwerten, zu ergänzen und somit den Anteil von Grün- und Freiräumen im Stadtteil, vor allem auf Basis der Nachhaltigkeit, zukunftsfähig zu steigern. Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme. Die daraus resultierenden Nebenbestimmungen sind einzuhalten. Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Duisburg vom 12.06.2023 wurden darüber hinaus die Aufgaben der planerischen, baulichen, gestalterischen und inhaltlichen Bearbeitung und die Umsetzung der Maßnahmen IGA 2027 im Stadtgebiet von Duisburg durch den Beschluss des Rates der Stadt Duisburg vom 12.06.2023 (DS-Nr. 18-0877/15 v. 02.06.20 23) auf die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt des öffentlichen Rechts (WBD-AöR) übertragen, die dieses Vergabeverfahren daher – soweit vergaberechtlich zulässig – im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg (im Folgenden Auftraggeberin oder AG) durchführt. 637216-2025 Page 1/13

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

ja

Frist für den Eingang der Angebote:

06/11/2025 10:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

29/10/2025 23:59:59 (UTC+1)

Beginn der Ausführung:

Ende der Ausführung:

Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTNZX6BTJ Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu – 2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTNZX6BTJ Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

Ausschlussgründe:

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es sind alle im § 123 – 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen einzureichen. Das entsprechende Formular (“Erklärung des Bieters”) ist in Teil 3 – Vordrucke – der Vergabeunterlagen enthalten. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. ( 1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. ( 1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgesch

Eignungskriterien:

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung: Eignung zur Berufsausübung – Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB /A). -> Nachweis: Formblatt “3011 Eigenerklärung zur Eignung”, Nr. 1 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch einen Handelsregisterauszug sowie einen Nachweis der Eintragung in der Hand-werksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder einen sonstigen Nachweis zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – – Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz (mind. 500.000 EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A). – Nachweis: Formblatt “3011 Eigenerklärung zur Eignung”, Nr. 2 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu verlangen, dass diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). – Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz (mind. 250.000 EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit den vorliegenden strukturell vergleichbar sind, und die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A). – Nachweis: Formblatt “3011 Eigenerklärung zur Eignung”, Nr. 3 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu verlangen, dass diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). – Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden i.H.v. 1.500.000,- EUR und für Vermögensschäden i.H.v. EUR 500.000 (§ 6a EU Nr. 2 a) VOB/A). – Nachweis: Formblatt “3011 Eigenerklärung zur Eignung”, Nr. 4 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch die Kopie der Versicherungspolice oder eine Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Benennung und Beschreibung erbrachter vergleichbarer Bauleistungen (§ 6a EU Nr. 3 a) VOB/A). Als vergleichbar werden Bauleistungen angesehen, die pro Referenz mindestens zwei der folgenden Leistungen enthalten bzw. die folgenden Kriterien erfüllen. Insgesamt müssen über alle eingereichten Referenzen jedoch alle nachfolgenden Leistungen nachgewiesen werden: – Erdbau – Wegebau in Betonpflaster – Treppen, Rampen, Betonfertigteile – Entwässerung – Mindestauftragswert: 100.000,- EUR netto [mind. 2 Stück in den letzten 5 Jahren (Referenz muss innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen sein)] Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die o.g. Kriterien erfüllt werden. Im Zusammenhang mit einer Präqualifikation besteht für präqualifizierte Unternehmen die Möglichkeit, in eigener Verantwortung und unabhängig von der Präqualifikation “Zusätzliche Nachweise” gemäß der Anlage “zusätzliche Nach-weise” in der PQ-Liste einstellen zu lassen. Es liegt in der Eigenverantwortung der präqualifizierten Unternehmen zusätzliche Nachweise (auftragsbezogenen Angaben) mit der Angebotsabgabe beim PQ-Verein hochzuladen. 637216-2025 Page 7/13 Achtung: Sollten Sie hier auf eine mögliche Präqualifizierung Ihres Unternehmens verweisen, werden zur Eignungsprüfung auch nur die dort hinterlegten Dokumente in Verbindung mit den bei Ange-botsabgabe zusätzlich eingereichten Dokumenten herangezogen. Eine weitere Nachreichung oder “Verbesserung” der Eignungsnachweise ist im Rahmen der Angebotsprüfung nach Submission dann nicht mehr möglich. -> Nachweis: Formblatt “3011 Eigenerklärung zur Eignung”, Nr. 5 i.V.m. mit folgenden Angaben auf dem Formblatt oder einer als Anlage beizufügenden Auflistung: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (Abrechnungssumme), des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, Referenznachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen mittels VHB- Formblatt 444 einzufordern. – Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 g) VOB/A). – Nachweis: Formblatt “3011 Eigenerklärung zur Eignung”, Nr. 6 Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifizierte Führungskräfte verfügt, welche die Leistungserbringung leiten und steuern inklusive Be-nennung der für die Bauleitung verantwortlichen Person sowie einer Stellvertretung (Mindestanforderung: Die für die Bauleitung verantwortliche Person sowie die Stellvertretung verfügt über mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in mit vergleichbaren Leistungen) (§ 6a EU Nr. 3 e) VOB /A). – Nachweis: Formblatt “3011 Eigenerklärung zur Eignung”, Nr. 7 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist das Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht erforderlichen Führungskraft (Bauleiter/in) und deren/dessen Stellvertretung auf An-forderung der AG anhand einer Kopie des/der entsprechenden Abschlusszeugnisse/s, eines Lebenslaufs und ggf. Beschreibungen der Projekte, mit denen die entsprechende Führungskraft betraut war, nachzuweisen. Erklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3 i) VOB/A). – Nachweis: Formblatt “3012 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen – VHB 233” Zur Prüfung der Eignung des/der Nachunternehmer(s) ist es erforderlich, dass bereits mit Abgabe des Angebotes die Teile des Auftrags/der Leistung benannt werden, die voraussichtlich im Wege der Unterauftragsvergabe vom Bieter/Bewerber an Dritte vergeben werden sollen. Eine Pflicht zur Benennung des/ der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe besteht nicht, kann jedoch nach Ermessen des Bieters/ Bewerbers erfolgen. Die AG behält sich vor, die Benennung des/ der Unterauftragnehmer spätestens vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, einzufordern. Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung: Sonstige Eignungskriterien – – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 -10, Abs. 2 – 3 sowie Abs. 6 Nr. 1 – 9 VOB/A. -> Nachweis: Formblatt “3011 Eigenerklärung zur Eignung”, Nr. 8, 10 und ggf. Nr. 11 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Bei einem geschätzten Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann die AG bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WRegG). Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB – bis zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines 637216-2025 Page 8/13 Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) – ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer even-tuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten. – Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG), § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. -> Nachweis: Formblatt “3011 Eigenerklärung zur Eignung”, Nr. 10 und ggf. Nr. 11 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu erset- zen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespei-chert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Bei einem geschätzten Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann die AG bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WRegG). Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB – bis zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) – ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Buß-geldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 Mi-LoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten. – Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 6a Abs. 2 Nr. 8 VOB/A). -> Nachweis: Formblatt “3011 Eigenerklärung zur Eignung”, Nr. 9 und ggf. Nr. 11 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger und ggf. eine Un-bedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen tariflichen Sozialkassen und zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten. – Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU- Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 -> Nachweis: Formblatt “3016 Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung EU 2022/576 – VHB NRW 523 EU” 5.1.10.

Zuschlagskriterien:

Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis 637216-2025 Page 9/13 Beschreibung: Preiskriterium für “Niedrigster Preis (ohne Kriterien)” Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00 5.1.11.

Techniken:

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 637216-2025 Page 10/13 5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, IGA 2027 Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg – Submissionsstelle 8.

© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR im Namen und für Rechnung der

Erfüllungsort:

Schifferstr. 190

47059 Duisburg

Link zu Auftragsunterlagen:

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite

Beschaffer E-Mail:

t.schwend@wb-duisburg.de

Beschaffer Rechtsform:

Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung

Beschaffer Tätigkeit:

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice /CXS0YRTYTNZX6BTJ Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Siehe Ziffer 12.0 der BVB Bau zu den Ausschreibungsunterlagen Frist für den Eingang der Angebote: 06/11/2025 10:00:00 (UTC+ 1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 98 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Fehlende Eignungsnachweise werden bei Bedarf nachgefordert Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 06/11/2025 10:00:00 (UTC+ 1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Geforderte Vertragsstrafen: Siehe Ziffer 8.0 der BVB Bau zu den Ausschreibungsunterlagen Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein Finanzielle Vereinbarung: Zahlung gemäß § 16 VOB/B 5.1.15.

Organisationen:

Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, IGA 2027 Registrierungsnummer: DEA12 Postanschrift: Schifferstr. 190 Stadt: Duisburg Postleitzahl: 47059 Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12) Land: Deutschland E-Mail: t.schwend@wb-duisburg.de Telefon: +49 2032834390 Fax: +49 2032832883 Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de Rollen dieser Organisation: 637216-2025 Page 11/13 Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt 8.1.

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland Registrierungsnummer: DEA23 Postanschrift: Zeughausstraße 2-10 Stadt: Köln Postleitzahl: 50667 Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23) Land: Deutschland E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Telefon: +49 2211473045 Fax: +49 2211472889 Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1.

Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg – Submissionsstelle Registrierungsnummer: 05112-31001-91 Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage) Stadt: Duisburg Postleitzahl: 47051 Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12) Land: Deutschland Kontaktperson: Zi. 1507 – 1510 E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de Telefon: +49 203283986469 Internetadresse: https://www.duisburg.de Rollen dieser Organisation: Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1.

Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender

Los:

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