Art des Auftrags:
Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv):
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Zusätzliche Einstufung (cpv):
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Erfüllungsort:
Lindchen, Neupetershain
Verfahrensart:
Offenes Verfahren
Beschreibung:
Faunistische Kartierungen (Amphibien, Reptilien, Falter, Fledermäuse, Säuger, Avifauna)
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
ja
Frist für den Eingang der Angebote:
30/10/2025 09:15:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit,
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
Beginn der Ausführung:
01/02/2026
Ende der Ausführung:
15/01/2027
Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Kommunikation: Informationen zum Vergabeverfahren, auch die Zuschlagserteilung, erfolgen per Kommunikation über die Vergabeplattform des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg (nachfolgend Vergabeplattform genannt) oder anderer elektronischer Medien, auf dem Postweg, Telefax, direkt oder durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel. Die Vergabeplattform ist unter der Web-Adresse http://www. ausschreibungen.ls.brandenburg.de erreichbar. Bei der elektronischen Kommunikation über die Vergabeplattform gilt das Nachfolgende: Einekostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform (Einrichtung eines Nutzerkontos) ist freiwillig. Die weitere Kommunikation, einschließlich der Übernahme und Übergabe von elektronischen Erklärungen (mit Ausnahme der Abgabe eines Angebotes) zwischen Vergabestelle und Unternehmen, erfolgt grundsätzlich über dieses Nutzerkonto. Sobald neue Nachrichten in seinem Nutzerkonto auf der 636813-2025 Page 1/8 Vergabeplattform eingegangen sind, wird das Unternehmen darüber per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse informiert. Das Unternehmen ist für die Richtigkeit und Erreichbarkeit der hinterlegten E-Mail-Adresse verantwortlich. Die Nachricht gilt als spätestens am nächsten Werktag 10:00 Uhr zugestellt. Die Vergabeunterlagen können ohne Registrierung eingesehen und heruntergeladen werden. Auf die Nutzungsbedingungen der Vergabeplattform wird hingewiesen. Beim Unterlassen der freiwilligen und kostenlosen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv – 2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
Kommunikation: Informationen zum Vergabeverfahren, auch die Zuschlagserteilung, erfolgen per Kommunikation über die Vergabeplattform des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg (nachfolgend Vergabeplattform genannt) oder anderer elektronischer Medien, auf dem Postweg, Telefax, direkt oder durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel. Die Vergabeplattform ist unter der Web-Adresse http://www. ausschreibungen.ls.brandenburg.de erreichbar. Bei der elektronischen Kommunikation über die Vergabeplattform gilt das Nachfolgende: Einekostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform (Einrichtung eines Nutzerkontos) ist freiwillig. Die weitere Kommunikation, einschließlich der Übernahme und Übergabe von elektronischen Erklärungen (mit Ausnahme der Abgabe eines Angebotes) zwischen Vergabestelle und Unternehmen, erfolgt grundsätzlich über dieses Nutzerkonto. Sobald neue Nachrichten in seinem Nutzerkonto auf der 636813-2025 Page 1/8 Vergabeplattform eingegangen sind, wird das Unternehmen darüber per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse informiert. Das Unternehmen ist für die Richtigkeit und Erreichbarkeit der hinterlegten E-Mail-Adresse verantwortlich. Die Nachricht gilt als spätestens am nächsten Werktag 10:00 Uhr zugestellt. Die Vergabeunterlagen können ohne Registrierung eingesehen und heruntergeladen werden. Auf die Nutzungsbedingungen der Vergabeplattform wird hingewiesen. Beim Unterlassen der freiwilligen und kostenlosen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV. Korruption: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV. Betrug: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV. Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV. Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV. 636813-2025 Page 2/8 Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV. Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV. 5.
Eignungskriterien:
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2 Mio. € gegeben ist. Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz Beschreibung: § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 50.000 EUR Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind ein bis drei Referenzprojekte zur Durchführung von faunistischen Kartierungen pro Artengruppe nachzuweisen. Insgesamt wurden die Artengruppen Fledermäuse, Avifauna, Mittel- und Großsäuger, Amphibien/ Reptilien erfasst. Alle 4 genannten Artengruppen können in nur einem Referenzprojekt erfasst worden sein oder jeweils mindestens eine der genannten Artengruppen in einem der bis zu vier Referenzprojekte kartiert worden sein. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Anzugeben sind die zuständigen Bearbeiter für: a) die Projektleitung, b) die stellv. Projektleitung c) Faunistische Kartierer Die zuständige Person für die Projektleitung und für die Faunistische Kartierung kann dieselbe Person sein. Das gleiche gilt für die zuständige Person für die stellv. Projektleitung und für die die Faunistische Kartierung. a) Berufliche Qualifikation Projektleitung: Abschluss eines Studiums der Biologie, Geographie, Geoinformatik, Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsplanung, Umweltinformatik, Forst- und Landwirtschaft oder verwandter Fachrichtung (mindestens Bachelor-Abschluss) und eine Berufserfahrung im Bereich der faunistischen Kartierung von mindestens 5 Jahren b) Berufliche Qualifikation stellv. Projektleitung: Abschluss eines Studiums der Biologie, Geographie, Geoinformatik, Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsplanung, Umweltinformatik, Forst- und Landwirtschaft oder verwandter Fachrichtung (mindestens Bachelor-Abschluss) und eine Berufserfahrung im Bereich der faunistischen Kartierung von mindestens 5 Jahren c) Berufliche Qualifikation Faunistische Kartierer: Für alle erforderlichen Artengruppen; Fledermäuse, Avifauna, Mittel- und Großsäuger, Amphibien, Reptilien, Falter ist nachzuweisen, dass der jeweils zugewiesene 636813-2025 Page 4/8 Kartierer über eine mindestens 3-jährige Erfahrung in der Kartierung ebendieser ihm zugewiesener Artengruppe aufweist. Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss mindestens 3 beschäftigte Arbeitskräfte an Ingenieuren oder vergleichbare Fachausbildung aufweisen, davon 1 Führungskraft. Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. 5.1.10.
Zuschlagskriterien:
Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Arbeitsphasen, Zeitplanung, Personaleinsatz Beschreibung: einzelne Arbeitsphasen, Zeitplanung, einschl. Personaleinsatz (Darstellung als Projektablaufplan) Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Qualitätssicherung Beschreibung: Maßnahmen und Ablauf der Qualitätssicherung Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Erreichbarkeit bzw. Kommunikation Beschreibung: Erreichbarkeit bzw. Kommunikation (Reaktionszeiten auf An- und Rückfragen) Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Der Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in €, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00 5.1.11.
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Abt. 4, Ref. 47 Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz 636813-2025 Page 6/8 Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Cottbus Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Cottbus Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Cottbus 8.
© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Cottbus
Erfüllungsort:
B 169
03103 Lindchen, Neupetershain
Link zu Auftragsunterlagen:
https://www.ausschreibungen.ls.brandenburg.de
Beschaffer E-Mail:
LS-Vergabestelle-Sued@LS.Brandenburg.de
Beschaffer Rechtsform:
Regionale Gebietskörperschaft
Beschaffer Tätigkeit:
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung: 636813-2025 Page 5/8 Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.ausschreibungen.ls.brandenburg.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 30/10/2025 09:15:00 (UTC+ 1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: 1.) Elektronisch übermittelte Angebote sind in Textform, mit einer fortgeschrittenen elektronischen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen und über das auf der Internetseite https:// www.ausschreibungen. ls.brandenburg.de zum Download bereitgestellte Bietercockpit auf https://www. ausschreibungen.ls.brandenburg.de einzureichen. 2.) Einreichung Eigenerklärung EU Sanktionen mit dem Angebot. 3.) Die Vergabestelle wird vom Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll – vor Zuschlagserteilung, einen Auszug vom Wettbewerbsregister anfordern. 4.) Ergänzung zu Eignungskriteren: Bei Einsatz von Unterauftragnehmer /anderen Unternehmen (Eignungsleihe) sind entsprechende Erklärungen bzw. Nachweise auf gesondertes Verlangen vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 30/10/2025 09:15:00 (UTC+ 1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einhaltung Mindestanforderung nach Brandenburgischen Vergabegesetz entsprechend der Formulare aus den Vergabeunterlagen (siehe Ergänzende Vertragsbedingungen BbgVergG sowie Verpflichtungserklärung Bieter- und Nachunternehmer nach BbgVergG). Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15.
Organisationen:
Los: