Art des Auftrags:

Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv):

90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und

Zusätzliche Einstufung (cpv):

90514000 Recycling von Siedlungsabfällen

Erfüllungsort:

Radebeul

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

Transport und Verwertung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

nein

Frist für den Eingang der Angebote:

07/10/2025 14:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

Beginn der Ausführung:

01/01/2027

Ende der Ausführung:

31/12/2028

Allgemeine Informationen:

Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv – Vergabeverordnung Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: VgV 2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4 632605-2025 Page 1/13 2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

Ausschlussgründe:

Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen 5.

Eignungskriterien:

Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen 5.1.10.

Zuschlagskriterien:

Kriterium: Art: Kosten Beschreibung: Wertungspreis 5.1.11.

Techniken:

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein 632605-2025 Page 3/13 Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) 5.1. Los: LOT-0002 Titel: Region Riesa-Großenhain Beschreibung: Leistungsgegenstand ist der Transport von Papierabfällen von einer zur Region zugehörigen Übernahmestelle zu einer Verwertungsanlage und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung der Papierabfälle. Region Riesa-Großenhain: 4.684 t/a, davon ZAOE Verwertung 2.806 t/a, Herausgabe: 2.727 t/a Hinweis: Die Bereitstellung von Papierabfällen auf einer Übernahmestelle wird in einem anderen Verfahren ausgeschrieben. Interne Kennung: LOT-0002 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen Zusätzliche Einstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen Optionen: Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Großenhain Postleitzahl: 01558 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) 632605-2025 Page 4/13 Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt Beschreibung: Recycling von Papierabfällen Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Kosten Beschreibung: Wertungspreis 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/019899da-6c23- 470e-aa96-bc39314b86fa/zustellweg-auswaehlen 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/019899da-6c23-470e-aa96- bc39314b86fa/zustellweg-auswaehlen Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Erforderlich Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme eines Jahres. Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2025 14:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 117 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Es gilt § 56 VgV. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 07/10/2025 14:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit 632605-2025 Page 5/13 Zusätzliche Informationen: Es gilt § 55 VgV. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen – Vertragsbedingungen 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) 632605-2025 Page 6/13 Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) 5.1. Los: LOT-0003 Titel: Region Sächsische Schweiz Beschreibung: Leistungsgegenstand ist der Transport von Papierabfällen von einer zur Region zugehörigen Übernahmestelle zu einer Verwertungsanlage und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung der Papierabfälle. Region Sächsische Schweiz: 5.807 t/a, davon ZAOE Verwertung 3.412 t/a, Herausgabe: 2.395 t/a Hinweis: Die Bereitstellung von Papierabfällen auf einer Übernahmestelle wird in einem anderen Verfahren ausgeschrieben. Interne Kennung: LOT-0003 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen Zusätzliche Einstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen Optionen: Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Pirna Postleitzahl: 01796 Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt Beschreibung: Recycling von Papierabfällen Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Kosten Beschreibung: Wertungspreis 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch 632605-2025 Page 7/13 Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/019899da-6c23- 470e-aa96-bc39314b86fa/zustellweg-auswaehlen 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/019899da-6c23-470e-aa96- bc39314b86fa/zustellweg-auswaehlen Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Erforderlich Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme eines Jahres. Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2025 14:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 117 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Es gilt § 56 VgV. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 07/10/2025 14:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Zusätzliche Informationen: Es gilt § 55 VgV. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen – Vertragsbedingungen 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß 632605-2025 Page 8/13 gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) 5.1. Los: LOT-0004 Titel: Region Weißeritzkreis Beschreibung: Leistungsgegenstand ist der Transport von Papierabfällen von einer zur Region zugehörigen Übernahmestelle zu einer Verwertungsanlage und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung der Papierabfälle. Region Weißeritzkreis: 5.359 t/a, davon ZAOE Verwertung 3.149 t/a, Herausgabe: 2.210 t/a Hinweis: Die Bereitstellung von Papierabfällen auf einer Übernahmestelle wird in einem anderen Verfahren ausgeschrieben. Interne Kennung: LOT-0004 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen Zusätzliche Einstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen Optionen: Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Freital Postleitzahl: 01705 Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F) Land: Deutschland 632605-2025 Page 9/13 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt Beschreibung: Recycling von Papierabfällen Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Kosten Beschreibung: Wertungspreis 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/019899da-6c23- 470e-aa96-bc39314b86fa/zustellweg-auswaehlen 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/019899da-6c23-470e-aa96- bc39314b86fa/zustellweg-auswaehlen Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Erforderlich Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme eines Jahres. Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2025 14:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 117 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Es gilt § 56 VgV. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 07/10/2025 14:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Zusätzliche Informationen: Es gilt § 55 VgV. Auftragsbedingungen: 632605-2025 Page 10/13 Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen – Vertragsbedingungen 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) 632605-2025 Page 11/13 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) 8.

© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)

Erfüllungsort:

Meißner Straße 151 a

01445 Radebeul

Link zu Auftragsunterlagen:

https://www.evergabe.de/unterlagen/019899da-6c23-

Beschaffer E-Mail:

vergabestelle@zaoe.de

Beschaffer Rechtsform:

Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung

Beschaffer Tätigkeit:

Umweltschutz

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4 632605-2025 Page 1/13 2.1.6. Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Region Meißen Beschreibung: Leistungsgegenstand ist der Transport von Papierabfällen von einer zur Region zugehörigen Übernahmestelle zu einer Verwertungsanlage und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung der Papierabfälle. Region Meißen: 6.800 t/a, davon ZAOE Verwertung 4.073 t/a, Herausgabe: 2.727 t/a Hinweis: Die Bereitstellung von Papierabfällen auf einer Übernahmestelle wird in einem anderen Verfahren ausgeschrieben. Interne Kennung: LOT-0001 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen Zusätzliche Einstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen Optionen: Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Meißen Postleitzahl: 01662 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt Beschreibung: Recycling von Papierabfällen Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Kosten Beschreibung: Wertungspreis 5.1.11. Auftragsunterlagen 632605-2025 Page 2/13 Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/019899da-6c23- 470e-aa96-bc39314b86fa/zustellweg-auswaehlen 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/019899da-6c23-470e-aa96- bc39314b86fa/zustellweg-auswaehlen Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Erforderlich Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme eines Jahres. Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2025 14:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 117 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Es gilt § 56 VgV. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 07/10/2025 14:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Zusätzliche Informationen: Es gilt § 55 VgV. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen – Vertragsbedingungen 5.1.15.

Organisationen:

Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) Registrierungsnummer: 14627-ZV01-06 Postanschrift: Meißner Straße 151 a Stadt: Radebeul Postleitzahl: 01445 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@zaoe.de Telefon: +493514040450 Internetadresse: https://www.zaoe.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1.

Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Registrierungsnummer: ID Postanschrift: Braustraße 2 Stadt: Leipzig Postleitzahl: 04107 Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +493419773800 Internetadresse: https://lds.sachsen.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1.

Los:

Von admin