Art des Auftrags:

Lieferungen

Haupteinstufung (cpv):

39134000 Computermöbel

Zusätzliche Einstufung (cpv):

39100000 Möbel

Erfüllungsort:

81373

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

Das Bayerische Rote Kreuz K.d.ö.R. (BRK) beabsichtigt die Beschaffung von
Leitstellentischen samt Zubehör für sechs (
6) von diesem betriebene Integrierte Leitstellen
(ILSen) an folgenden Standorten: • Straubing • Coburg • Donau-Iller (Krumbach) •
Hochfranken (in alten oder neuen Räumlichkeiten – OPTION) (Hof) • Schweinfurt • Oberland
(Weilheim) Die Leistung in einem (
1) Fachlos beschafft. Eine ausführliche Darstellung des
Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument “BRK_ILSen_Leitstellentische_LV”.

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

ja

Frist für den Eingang der Angebote:

26/06/2025 13:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

Beginn der Ausführung:

Ende der Ausführung:

Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: HINWEIS zur Auftraggebereigenschaft: Das Bayerische Rote
Kreuz ist kein “öffentlicher Auftraggeber” i.S.d. GWB. Die Voraussetzungen des § 99 GWB
sind nicht erfüllt: Zwar verfügt das Bayerische Rote Kreuz gemäß BRK-Gesetz als
Körperschaft des öffentlichen Rechts über eine eigene und selbständige Rechtspersönlichkeit.
Die Verleihung des Körperschaftsstatus erfolgte auch, um im Allgemeininteresse liegende
Aufgaben zu erfüllen. Außerdem sind die Aufgaben des BRK nicht gewerblicher Art, da sie
nicht primär der Gewinnerzielung zu dienen bestimmt sind. Allerdings müsste zusätzlich eine
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Voraussetzung nach § 99 Nr. 2 GWB erfüllt sein. Dies ist nicht der Fall. Weder ist eine
überwiegend staatliche Finanzierung, eine mehrheitlich (tatsächlich hier überhaupt keine)
staatliche Bestimmung der Aufsichtsorgane noch die Ausübung einer staatlichen
Leitungsaufsicht gegeben. Insbesondere die enge staatliche Aufsicht über die Leitung der
öffentlichen Einrichtung ist nicht gegeben. Der Freistaat Bayern, vertreten durch das
Ministerium des Inneren, übt lediglich eine – noch dazu wesentlich begrenzte – Rechtsaufsicht
über das BRK aus. Diese Rechtsaufsicht greift – anders als die Fachaufsicht – nicht in
vergaberechtlich relevante Entscheidungen des BRK ein. Es erfolgt kein Einfluss auf
allgemeine oder konkrete vergaberechtliche Entscheidungen des BRK. ===== Sowie:Siehe
Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv –
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Es gilt deutsches Recht unter
Ausschluss des CISG.
2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

HINWEIS zur Auftraggebereigenschaft: Das Bayerische Rote
Kreuz ist kein “öffentlicher Auftraggeber” i.S.d. GWB. Die Voraussetzungen des § 99 GWB
sind nicht erfüllt: Zwar verfügt das Bayerische Rote Kreuz gemäß BRK-Gesetz als
Körperschaft des öffentlichen Rechts über eine eigene und selbständige Rechtspersönlichkeit.
Die Verleihung des Körperschaftsstatus erfolgte auch, um im Allgemeininteresse liegende
Aufgaben zu erfüllen. Außerdem sind die Aufgaben des BRK nicht gewerblicher Art, da sie
nicht primär der Gewinnerzielung zu dienen bestimmt sind. Allerdings müsste zusätzlich eine
330063-2025 Page 1/8
Voraussetzung nach § 99 Nr. 2 GWB erfüllt sein. Dies ist nicht der Fall. Weder ist eine
überwiegend staatliche Finanzierung, eine mehrheitlich (tatsächlich hier überhaupt keine)
staatliche Bestimmung der Aufsichtsorgane noch die Ausübung einer staatlichen
Leitungsaufsicht gegeben. Insbesondere die enge staatliche Aufsicht über die Leitung der
öffentlichen Einrichtung ist nicht gegeben. Der Freistaat Bayern, vertreten durch das
Ministerium des Inneren, übt lediglich eine – noch dazu wesentlich begrenzte – Rechtsaufsicht
über das BRK aus. Diese Rechtsaufsicht greift – anders als die Fachaufsicht – nicht in
vergaberechtlich relevante Entscheidungen des BRK ein. Es erfolgt kein Einfluss auf
allgemeine oder konkrete vergaberechtliche Entscheidungen des BRK. ===== Sowie:Siehe
Vergabeunterlagen.

Ausschlussgründe:

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schweres berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Gem. §§
123, 124 GWB; gem. §§ 56, 57 VgV; Nichterfüllen von Eignungsanforderungen
5.

Eignungskriterien:

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 4.1.1: Formell und inhaltlich beanstandungsfreie Eigenerklärungen gemäß Ziff.
4.2 der Bewerbungsbedingungen, insbes. zu Ausschlussgründen und in Sachen “Russland-
Sanktionen”.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: 4.1.2.1 Darstellung der Jahresumsätze Der Bieter hat eine Darstellung der
Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben, sofern die
Leistungen vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung sind. Es sind die Netto-Umsätze pro
Geschäftsjahr anzugeben, der Netto-Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeit-raum
mindestens 500.000 Euro pro Geschäftsjahr entsprechen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: 4.1.2.2 Haftpflichtversicherung Nachweis einer gültigen
Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: • 1 Mio. Euro für
Sachschäden, • 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und • 1 Mio. für Personenschäden
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: 4.1.3.1 Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems Der Bieter
hat den Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 für sein Unternehmen
zu erbringen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige
Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder –
standards
Beschreibung: 4.1.3.2 Nachweis eines zertifizierten Umweltmanagementsystems Der Bieter
hat ein Zertifikat nach ISO 14001 Zertifikat nach Greenguard Gold für sein Unternehmen zu
erbringen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen
von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: 4.1.3.3 Referenzprojekte Leitstellen Darstellung von mindestens drei (3)
erfolgreichen Referenzprojekten aus den Jahren 2020 – 2025, die mit dem ausgeschriebenen
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Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Eignungskriterium). Das Referenzprojekt ist mit dem
ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn in dem Referenzprojekt die
Erstellung und Lieferung sowie der Aufbau und die Inbetriebnahme vor Ort von Möbeln für den
Betrieb einer Leitstelle oder Leitwarte im Bereich der öffentlichen Sicherheit (BOS-Leitstellen,
Polizei, Flughafen oder ähnliches) in einer im 24- Stunden Betrieb befindlichen Anlage mit
mindestens sechs (6) Einsatzleitplätzen erbracht wurden. Erfolgreich sind Referenzen, bei
denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag: • Rückabwicklung
des Vertrages • Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund • Geltendmachung von nicht
unwesentlichen Vertragsstrafen • Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs
gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten. • Nicht unwesentliche Überschreitung
des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschät zung) bzw. Angebots-preises. Für jedes
Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben zu machen: • Name des Auftraggebers
(Ansprechpartner mit Telefonnummer, E-Mail, Adresse) Die Benennung des bieter-seitigen
Ansprechpartners (z.B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht, es muss der auftraggeberseitige
Ansprechpartner benannt werden. • Projektbezeichnung • Bild oder Skizze der gelieferten
Einsatzleittische / Möbel • Ausführungszeitraum • Erbrachte Leistungen bzw. kurze
Beschreibung des Referenzprojekts • Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. Angabe für
welche Leistungsteile Unterauftragnehmer eingesetzt wurden. • Anzahl der Einsatzleitplätze •
Herstellungskosten (Auftragssumme ohne USt.) Der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft muss zudem angeben, welche Leistungsbestandteile er/es selbst
ausgeführt hat. Die vorgelegten Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen
zugeordnet werden können, welches sich zum Nachweis seiner Eignung auf sie beruft.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Angebots
führen.
5.1.10.

Zuschlagskriterien:

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Leistung (Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungspreis (Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.

Techniken:

Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden,
solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über
den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt
haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben.
Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder
aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die
Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die
Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter
nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der
Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). ====== Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von
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Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat
oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bayerisches Rotes Kreuz K. d. ö. R. – Landesgeschäftsstelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bayerisches Rotes Kreuz K. d. ö. R. –
Landesgeschäftsstelle
8.

© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Bayerisches Rotes Kreuz K. d. ö. R. – Landesgeschäftsstelle

Erfüllungsort:

Garmischer Str. 19-21

München 81373

Link zu Auftragsunterlagen:

https://xvergabe.de/NetServer

Beschaffer E-Mail:

info@mayburg.de

Beschaffer Rechtsform:

Lokale Gebietskörperschaft

Beschaffer Tätigkeit:

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?
function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19497cbad6b-10d9309a4982869c&
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
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Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/06/2025 13:00:00 (UTC+
2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe § 57 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VgV sowie § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/06/2025 13:05:00 (UTC+
2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: Kein öffentlicher Termin.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.

Organisationen:

Los:

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