Art des Auftrags:
Bauleistung
Haupteinstufung (cpv):
45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv):
45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und
Erfüllungsort:
Oranienburg
Verfahrensart:
Offenes Verfahren
Beschreibung:
In den kommenden Jahren soll am Standort der Grundschule Friedrichsthal ein “Schul- und Sportcampus” entstehen. Neben einer bereits fertiggestellten Grundschule ist eine multifunktionale, barrierefreie Sporthalle geplant, die als Versammlungsstätte Platz für bis zu 400 Zuschauer bieten wird. Das Vereinsheim des Fußballvereins wird integriert und es werden Außensportanlagen für die Schulnutzung und öffentliche Nutzung hergestellt. GRUNDSTÜCK: Es handelt sich um das Flurstück 40 der Flur 2, Gemarkung Friedrichsthal mit einer Gesamtgröße von 29.446m². Neben der Sporthalle gibt es einen Fußball-Rasen- und Trainingsplatz sowie das neu errichtete Schulgebäude mit Pausenflächen und Stellplatzanlage. Die Topografie des Grundstücks ist eben. Das Grundstück ist Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 110 und liegt in der Schutzzone IIIB des Wasserschutzgebiets Oranienburg-Sachsenhausen sowie im Landschaftsschutzgebiet “Obere Havelniederung”. Verkehrserschließung Baustelle / Hinweis Schulbetrieb Eine etwa 100 m lange Baustraße führt von der Hauptstraße zum im hinteren Teil des Grundstücks geplanten Sporthallengebäude, wo Platz zum Rangieren der Baustellenfahrzeuge ist. Die Baumaßnahme findet während des laufenden Schulbetriebs statt. Die Sicherheit der Kinder und Lehrkräfte ist zu jedem Zeitpunkt sicherzustelle
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
ja
Frist für den Eingang der Angebote:
14/08/2025 14:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
05/08/2025 23:59:59 (UTC+2)
Beginn der Ausführung:
17/11/2025
Ende der Ausführung:
27/03/2026
Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1H4JP 1. Die Verfahrenskommunikation – auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. – wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 05.08.2025, um 23:59 Uhr, über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. 2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmernamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig – auch nach Angebotsschluss! – abgerufen bzw. überwacht werden. Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen. 3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z.B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss. 4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z.B. für die Erstellung des Angebotes). 5. Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmen in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu – 2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
Die Baustelle befindet sich auf dem hinteren Teil des Grundstückes und ist über eine ca. 100m lange Baustraße von der asphaltierten Hauptstraße aus erschlossen. 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1H4JP 1. Die Verfahrenskommunikation – auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. – wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 05.08.2025, um 23:59 Uhr, über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. 2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmernamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig – auch nach Angebotsschluss! – abgerufen bzw. überwacht werden. Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen. 3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z.B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss. 4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z.B. für die Erstellung des Angebotes). 5. Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmen in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: 460549-2025 Page 2/12 Betrug: Korruption: Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zahlungsunfähigkeit: Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: 5.
Eignungskriterien:
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis – PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis AKTUELL hinterlegt ist. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 “Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB” oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der “Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB” bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 “Eigenerklärung zur Eignung” liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen. 1. Erklärung zur Eintragung im Handelsregister, für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handwerkskammer oder ob keine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht. zu 1. Handelsregisterauszug ODER Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie und Handelskammer. Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz 460549-2025 Page 4/12 Beschreibung: PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis – PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis AKTUELL hinterlegt ist. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 “Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB” oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der “Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB” bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 “Eigenerklärung zur Eignung” liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen. 1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Der Mindestjahresumsatz für den Hauptauftragnehmer jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss 600.000,00 EUR betragen. zu 1. Die Stadt Oranienburg fordert als Mindestbedingung vom Hauptauftragnehmer einen Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mind. 600.000,00 EUR. Das Unterschreiten des Mindestjahresumsatzes führt zum Ausschluss. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis – PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis AKTUELL hinterlegt ist. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 “Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB” oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen 460549-2025 Page 5/12 Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der “Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB” bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 “Eigenerklärung zur Eignung” liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen. Des Weiteren ist der folgende Nachweis einzureichen: 1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) mit einer Deckungssumme von mindestens 2.500.000,00 EUR für Personen- sowie Sachschäden und 1.000.000,00 EUR für Vermögensschäden pro Versicherungsfall. zu 1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens 2.500.000,00 EUR für Personenschäden, 2.500.000,00 EUR für Sachschäden sowie 1.000.000,00 EUR für Vermögensschäden pro Versicherungsfall. Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Angebot die Erklärung abzugeben, dass bei Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird (Bereitstellungserklärung). Im Falle der Teilnahme einer Bietergemeinschaft hat lediglich ein Mitglied der Bietergemeinschaft den Nachweis ausreichender Deckungssummen zu erbringen. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis – PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis AKTUELL hinterlegt ist. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 “Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB” oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der “Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB” bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 “Eigenerklärung zur Eignung” liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen. 1. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. 2. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 1. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, zu 2. Unbedenklichkeitsbescheinigung 460549-2025 Page 6/12 der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung: PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis – PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis AKTUELL hinterlegt ist. Präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen müssen dann keine Referenzen gesondert benennen, wenn die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen jeweils Leistungen umfassen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die geforderte Mindestanzahl der einzureichenden Referenzen hierdurch erreicht wird. Sofern und soweit die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, müssen präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils mit Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf sein Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers in der Eigenerklärung zur Eignung benennen. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 “Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB” oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der “Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB” bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 “Eigenerklärung zur Eignung” liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen. 1. Erklärungen, dass in den LETZTEN FÜNF ABGESCHLOSSENEN KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 1. Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben: – Bezeichnung des Bauvorhabens, – Art der ausgeführten Leistung, – Auftraggeber/in, – Ansprechpartner/in – Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin, – Ausführungszeitraum und – Auftragssumme. Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis – PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom 460549-2025 Page 7/12 Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis AKTUELL hinterlegt ist. Präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen müssen dann keine Referenzen gesondert benennen, wenn die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen jeweils Leistungen umfassen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die geforderte Mindestanzahl der einzureichenden Referenzen hierdurch erreicht wird. Sofern und soweit die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, müssen präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils mit Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf sein Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers in der Eigenerklärung zur Eignung benennen. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 “Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB” oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der “Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB” bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 “Eigenerklärung zur Eignung” liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen. 1. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 1. Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: A. – ERKLÄRUNG, dass der Bewerber nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022 /576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht, wenn a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, ODER c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln. – ERKLÄRUNG, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der vorgenannten Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. – ERKLÄRUNG, dass das Unternehmen bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des 460549-2025 Page 8/12 Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. B. Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung. C. Bei der Vergabe von Bauleistungen muss gem. § 5 Abs. 2 Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) immer eine Sozialkassenbescheinigung (SOKA-Bau-Bescheinigung) von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter abgefordert werden. Das heißt, die Vorlage der Bescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört, über die Bruttolohnsumme und die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblichen Beschäftigten, für den Fall, dass kein Nachweis nach § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Vergabegesetz (Präqualifikation) vorliegt. Die SOKA-Bau-Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein, sofern dieser nicht Bestandteil eines Nachweises nach § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Vergabegesetz (Präqualifikation) ist. Die SOKA-Bau-Bescheinigung kann auch schon mit dem Angebot abgegeben werden. Für den Fall, dass der Bieter nicht präqualifiziert ist oder an keinem Sozialkassenverfahren teilnimmt, hat der Bieter eine Negativbescheinigung oder eine Eigenerklärung vorzulegen, dass er nicht zur Teilnahme an einem Sozialkassenverfahren verpflichtet ist. Die Negativbescheinigung wird auf Antrag durch die SOKA-Bau ausgestellt. War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben. Näheres dazu regelt § 5 Abs. 2 BbgVergG. D. Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern. E. Die Urkalkulation (passwortgeschützte Datei) wird nur vom Bieter abgefordert, dessen Auftrag in die engere Wahl der Beauftragung kommt. 5.1.10.
Zuschlagskriterien:
Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00 5.1.11.
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur 460549-2025 Page 10/12 Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister 8.
© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister
Erfüllungsort:
Friedrichsthaler Chaussee 65
16515 Oranienburg
Link zu Auftragsunterlagen:
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
Beschaffer E-Mail:
Vergabestelle@oranienburg.de
Beschaffer Rechtsform:
Lokale Gebietskörperschaft
Beschaffer Tätigkeit:
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice /CXP9YR1H4JP Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 460549-2025 Page 9/12 Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 14/08/2025 14:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen gemäß § 16a EU VOB/A. Für den Bieter, dessen Angebot in Zuschlagsnähe liegt, wird das Formblatt ” Eigenerklärung Informationen zum Bieter” vor Zuschlagserteilung abgefordert. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 14/08/2025 14:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Ort: Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Zusätzliche Informationen: Es sind KEINE Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen, da die Angebotsabgabe auf dem elektronischen Wege erfolgt. Das Submissionsergebnis wird den beteiligten Bietern über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg ZEITNAH nach dem Eröffnungstermin zur Verfügung gestellt. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15.
Organisationen:
Offizielle Bezeichnung: Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister Registrierungsnummer: 12-12992262160151-72 Postanschrift: Schloßplatz 1 Stadt: Oranienburg Postleitzahl: 16515 Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A) Land: Deutschland Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle E-Mail: Vergabestelle@oranienburg.de Telefon: +49 3301600-643 Internetadresse: https://www.oranienburg.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Registrierungsnummer: 12-121096894457006-49 Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107 Stadt: Potsdam Postleitzahl: 14473 Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404) Land: Deutschland E-Mail: Vergabekammer@MWAEK.Brandenburg.de Telefon: +49 3318661719 Fax: +49 3318661652 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1.
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