Art des Auftrags:

Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv):

50000000 Reparatur- und Wartungsdienste

Zusätzliche Einstufung (cpv):

50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen

Erfüllungsort:

München

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

Gegenstand der Beschaffung sind – die Inspektion, Prüfung, Wartung und Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk Elektrotechnik, – sowie Störungsbeseitigung an den Anlagen, durch den AN an den in den Vergabeunterlagen sowie unter 5.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung jeweils genannten losgegenständlichen Standorten der MÜNCHENSTIFT GmbH, bestehend aus den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Gebäuden und Liegenschaften. Als Liegenschaft gelten mehrere Gebäude der MÜNCHENSTIFT GmbH an einem ihrer Standorte. Die Leistungen sind im Einzelnen den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und deren Anlagen zu entnehmen.

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

nein

Frist für den Eingang der Angebote:

05/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

25/07/2025 23:59:59 (UTC+2)

Beginn der Ausführung:

Ende der Ausführung:

Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P535W Zuschlagslimitierung: Ein Bieter darf grundsätzlich nur für maximal ein ( 1) Los (“Höchstzahl”) den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). a) Grundsatz: Sofern ein Bieter für beide Lose nach den unter Kapitel C.IV des Verfahrensbriefs beschriebenen Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (also der Bieter ohne Zuschlagslimitierung den Zuschlag für beide Lose erhalten würde), erhält dieser Bieter für dasjenige Los den Zuschlag, für welches er (im Vergleich von seinen eigenen beiden Angeboten für die zwei Lose) die höhere Punktzahl (P) erreicht hat. Für den Fall, dass dieser Bieter für beide Lose mit seinen zwei Angeboten eine gleich hohe Punktzahl (P) erreicht hat, gilt Folgendes: – Dieser Bieter erhält für dasjenige Los den Zuschlag, in welchem sein Punktabstand zum nächstplatzierten Bieter größer ist. Als Maßstab für den Punktabstand gilt die Differenz zwischen der losgegenständlichen Punktzahl (P) des Bieters und der losgegenständlichen Punktzahl (P) des zweitwirtschaftlichsten Angebots. – Der Auftraggeber wird für das übrige Los den Zuschlag auf das Angebot des Bieters mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. – Ist der Punktabstand zwischen dem Angebot des Bieters und dem zweitplatzierten Angebot in beiden Losen gleich, entscheidet das Los, für welches der beiden Lose das Angebot des Bieters den Zuschlag erhält. b) Ausnahme Nr. 1: Für den Fall, dass – ein Bieter für beide Lose nach den unter Kapitel C.IV des Verfahrensbriefs beschriebenen Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, – und für eines dieser beiden Lose keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind, erhält dieser Bieter (abweichend vom unter a) dargestellten Grundsatz) für dasjenige Los den Zuschlag, für welches keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind. Der Auftraggeber wird für das übrige Los den Zuschlag auf das Angebot des Bieters mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. c) Ausnahme Nr. 2: Für den Fall, dass – ein Bieter für beide Lose nach den unter Kapitel C.IV des Verfahrensbriefs beschriebenen Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, – und für beide Lose keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind, erhält dieser Bieter (abweichend vom unter a) dargestellten Grundsatz) für beide Lose den Zuschlag. Konzernverbundene, abhängige (wenn auch juristisch eigenständige) Unternehmen sind als “ein Bieter” zu verstehen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv – 2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1 2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

Erfüllungsorte bei den jeweiligen Losen unter 5.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung im Einzelnen aufgeführt. 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P535W Zuschlagslimitierung: Ein Bieter darf grundsätzlich nur für maximal ein (1) Los (“Höchstzahl”) den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). a) Grundsatz: Sofern ein Bieter für beide Lose nach den unter Kapitel C.IV des Verfahrensbriefs beschriebenen Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (also der Bieter ohne Zuschlagslimitierung den Zuschlag für beide Lose erhalten würde), erhält dieser Bieter für dasjenige Los den Zuschlag, für welches er (im Vergleich von seinen eigenen beiden Angeboten für die zwei Lose) die höhere Punktzahl (P) erreicht hat. Für den Fall, dass dieser Bieter für beide Lose mit seinen zwei Angeboten eine gleich hohe Punktzahl (P) erreicht hat, gilt Folgendes: – Dieser Bieter erhält für dasjenige Los den Zuschlag, in welchem sein Punktabstand zum nächstplatzierten Bieter größer ist. Als Maßstab für den Punktabstand gilt die Differenz zwischen der losgegenständlichen Punktzahl (P) des Bieters und der losgegenständlichen Punktzahl (P) des zweitwirtschaftlichsten Angebots. – Der Auftraggeber wird für das übrige Los den Zuschlag auf das Angebot des Bieters mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. – Ist der Punktabstand zwischen dem Angebot des Bieters und dem zweitplatzierten Angebot in beiden Losen gleich, entscheidet das Los, für welches der beiden Lose das Angebot des Bieters den Zuschlag erhält. b) Ausnahme Nr. 1: Für den Fall, dass – ein Bieter für beide Lose nach den unter Kapitel C.IV des Verfahrensbriefs beschriebenen Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, – und für eines dieser beiden Lose keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind, erhält dieser Bieter (abweichend vom unter a) dargestellten Grundsatz) für dasjenige Los den Zuschlag, für welches keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind. Der Auftraggeber wird für das übrige Los den Zuschlag auf das Angebot des Bieters mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. c) Ausnahme Nr. 2: Für den Fall, dass – ein Bieter für beide Lose nach den unter Kapitel C.IV des Verfahrensbriefs beschriebenen Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, – und für beide Lose keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind, erhält dieser Bieter (abweichend vom unter a) dargestellten Grundsatz) für beide Lose den Zuschlag. Konzernverbundene, abhängige (wenn auch juristisch eigenständige) Unternehmen sind als “ein Bieter” zu verstehen.

Ausschlussgründe:

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen 439436-2025 Page 2/19 Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Betrug: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Korruption: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Zahlungsunfähigkeit: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. 5.

Eignungskriterien:

, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine 439436-2025 Page 5/19 gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher das Formblatt “Eignungsleihe Bieter” (Anhang 7) und das Formblatt “Eignungsleihe Dritter” (Anhang 8) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. 2. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben: a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB d) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer im Auftragsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft – mit einer Deckungssumme von mindestens a) 10.000.000,00 EUR für Personenschäden, b) 2.500.000,00 EUR für Sachschäden und c) 2.500.000,00 EUR für Vermögensschäden, – wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass 439436-2025 Page 6/19 er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden. Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2022 – 2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Kriterium: Anzahl der Führungskräfte Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2022 – 2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die Zahl der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für das Gewerk Elektrotechnik, jeweils mit folgenden Angaben: – Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat – Rolle des Referenznehmers in der Referenz – Beschreibung des Referenzauftrags – Auftragswert in EUR netto – Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) – Name des Auftraggebers, Straße, PLZ, Ort, Land – Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse – Angaben zur Geeignetheit der Referenz Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: 1) Gegenstand der Referenz waren a. Inspektion, Prüfung und Wartung, b. Rufbereitschaft (24h/365d) für Stör- und Notfälle, c. Störungsbeseitigung, d. und Instandsetzung von Elektrotechnik. 2) Der Referenznehmer hat während des Ausführungszeitraumes des Referenzauftrags sämtliche unter 1) genannte Leistungen in mindestens fünf (5) Objekten (Häuser, Einrichtungen etc.) ausgeführt. 3) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein. Die vom Bieter in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters/der Bietergemeinschaft. Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Der Bieter hat alle in der Anlage 2 Nr. 1 ff. des Formblatts “Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung” jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit 439436-2025 Page 7/19 der Referenz muss sich aus der “Beschreibung des Referenzauftrags” und den weiteren Angaben zur Geeignetheit der Referenz ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf (5) Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden. Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Im Angebot sind der Leistungsbereich sowie Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführenden Teilleistungen zu benennen sowie auf Verlangen des Auftraggebers die Namen/Firmen, Kontaktdaten und den gesetzlichen Vertreter der Unternehmen. Den Bietern steht es frei, bereits mit Angebotsabgabe die Unterauftragnehmer zu benennen. Eignungsverleihende Unterauftragnehmer müssen benannt werden. Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, wie viele Elektrotechniker im Auftragsfall ab Leistungsbeginn für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Als Elektrotechniker gilt eine Person, wenn sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin (ElekAusbV) oder eine gleichwertige Ausbildung verfügt. Mindestanforderung an die Eignung: Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall über mindestens fünf Elektrotechniker verfügen, die ab Leistungsbeginn für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die in seinem Angebot angegebene Anzahl an Elektrotechnikern ab Leistungsbeginn zur Verfügung steht und entsprechende Qualifikationsnachweise für die Elektrotechniker vorzulegen. 5.1.10.

Zuschlagskriterien:

Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Pauschalvergütung Implementierungsphase Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium “Pauschalvergütung Implementierungsphase” ist dem losgegenständlichen Formblatt “Preisblatt” zu entnehmen. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Pauschalvergütung Wartung Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium “Pauschalvergütung Wartung” ist dem losgegenständlichen Formblatt “Preisblatt” zu entnehmen. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 45,00 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Pauschalvergütung Rufbereitschaft 439436-2025 Page 8/19 Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium “Pauschalvergütung Rufbereitschaft” ist dem losgegenständlichen Formblatt “Preisblatt” zu entnehmen. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Zeithonorar Stör- und Notdienst Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium “Zeithonorar Stör- und Notdienst” ist dem losgegenständlichen Formblatt “Preisblatt” zu entnehmen. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00 5.1.11.

Techniken:

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.

Weitere Informationen:

zur Verlängerung: Die Leistungen des AN beginnen mit einer Implementierungsphase. Die Implementierungsphase beginnt am 01.11.2025, wenn der Zuschlag vor dem 01.11.2025 erteilt wird. In diesem Fall dauert die Implementierungsphase zwei Monate, so dass der AN mit den übrigen vertraglichen Leistungen (nachfolgend als “Regelbetrieb” bezeichnet) am 01.01.2026 zu beginnen hat. Sofern der Zuschlag nicht vor dem 01.11.2025 erteilt wurde, beginnt die zweimonatige Implementierungsphase am ersten Tag des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats. Der AN hat mit dem Regelbetrieb am Tag nach Beendigung der Implementierungsphase zu beginnen. Der Regelbetrieb endet nach drei Jahren. Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des AG gegenüber dem AN einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Verzögert sich das Vergabeverfahren über den Folgeauftrag, hat der AG das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN bis zu dreimal um jeweils einen Monat zu verlängern. Als Folgeauftrag gilt derjenige Auftrag, der sich an den Vertrag anschließt. 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: 1. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine 439436-2025 Page 5/19 gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher das Formblatt “Eignungsleihe Bieter” (Anhang 7) und das Formblatt “Eignungsleihe Dritter” (Anhang 8) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. 2. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben: a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB d) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer im Auftragsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft – mit einer Deckungssumme von mindestens a) 10.000.000,00 EUR für Personenschäden, b) 2.500.000,00 EUR für Sachschäden und c) 2.500.000,00 EUR für Vermögensschäden, – wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass 439436-2025 Page 6/19 er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden. Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2022 – 2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Kriterium: Anzahl der Führungskräfte Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2022 – 2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die Zahl der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für das Gewerk Elektrotechnik, jeweils mit folgenden Angaben: – Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat – Rolle des Referenznehmers in der Referenz – Beschreibung des Referenzauftrags – Auftragswert in EUR netto – Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) – Name des Auftraggebers, Straße, PLZ, Ort, Land – Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse – Angaben zur Geeignetheit der Referenz Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: 1) Gegenstand der Referenz waren a. Inspektion, Prüfung und Wartung, b. Rufbereitschaft (24h/365d) für Stör- und Notfälle, c. Störungsbeseitigung, d. und Instandsetzung von Elektrotechnik. 2) Der Referenznehmer hat während des Ausführungszeitraumes des Referenzauftrags sämtliche unter 1) genannte Leistungen in mindestens fünf (5) Objekten (Häuser, Einrichtungen etc.) ausgeführt. 3) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein. Die vom Bieter in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters/der Bietergemeinschaft. Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Der Bieter hat alle in der Anlage 2 Nr. 1 ff. des Formblatts “Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung” jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit 439436-2025 Page 7/19 der Referenz muss sich aus der “Beschreibung des Referenzauftrags” und den weiteren Angaben zur Geeignetheit der Referenz ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf (5) Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden. Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Im Angebot sind der Leistungsbereich sowie Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführenden Teilleistungen zu benennen sowie auf Verlangen des Auftraggebers die Namen/Firmen, Kontaktdaten und den gesetzlichen Vertreter der Unternehmen. Den Bietern steht es frei, bereits mit Angebotsabgabe die Unterauftragnehmer zu benennen. Eignungsverleihende Unterauftragnehmer müssen benannt werden. Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, wie viele Elektrotechniker im Auftragsfall ab Leistungsbeginn für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Als Elektrotechniker gilt eine Person, wenn sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin (ElekAusbV) oder eine gleichwertige Ausbildung verfügt. Mindestanforderung an die Eignung: Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall über mindestens fünf Elektrotechniker verfügen, die ab Leistungsbeginn für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die in seinem Angebot angegebene Anzahl an Elektrotechnikern ab Leistungsbeginn zur Verfügung steht und entsprechende Qualifikationsnachweise für die Elektrotechniker vorzulegen. 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Pauschalvergütung Implementierungsphase Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium “Pauschalvergütung Implementierungsphase” ist dem losgegenständlichen Formblatt “Preisblatt” zu entnehmen. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Pauschalvergütung Wartung Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium “Pauschalvergütung Wartung” ist dem losgegenständlichen Formblatt “Preisblatt” zu entnehmen. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 45,00 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Pauschalvergütung Rufbereitschaft 439436-2025 Page 8/19 Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium “Pauschalvergütung Rufbereitschaft” ist dem losgegenständlichen Formblatt “Preisblatt” zu entnehmen. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Zeithonorar Stör- und Notdienst Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium “Zeithonorar Stör- und Notdienst” ist dem losgegenständlichen Formblatt “Preisblatt” zu entnehmen. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P535W /documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P535W 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P535W Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 8 Wochen Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber wird die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 05/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 439436-2025 Page 9/19 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können keine Rechte im Vergabeverfahren geltend machen. Als Drittländer gelten Länder, die weder Mitglied der Europäischen Union noch Unterzeichnerstaat des Agreement on Government Procurement (GPA) oder eines anderen internationalen für die Europäische Union rechtsverbindlichen Übereinkommens sind. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: MÜNCHENSTIFT GmbH Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: MÜNCHENSTIFT GmbH 5.1. Los: LOT-0002 439436-2025 Page 10/19 Titel: Los 2 Beschreibung: Die MÜNCHENSTIFT GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft und hundertprozentige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München. Sie betreibt insgesamt 13 Alten- und Pflegeheime mit rund 3.000 Bewohnern und 1.900 Mitarbeitern verteilt über die ganze Stadt. Gegenstand der Beschaffung sind – die Inspektion, Prüfung, Wartung und Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk Elektrotechnik, – sowie Störungsbeseitigung an den Anlagen, durch den AN an den in den Vergabeunterlagen sowie unter 5.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung jeweils genannten losgegenständlichen Standorten der MÜNCHENSTIFT GmbH, bestehend aus den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Gebäuden und Liegenschaften. Als Liegenschaft gelten mehrere Gebäude der MÜNCHENSTIFT GmbH an einem ihrer Standorte. Die Leistungen sind im Einzelnen den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und deren Anlagen zu entnehmen. Interne Kennung: 2 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Luise-Kiesselbach-Platz 2 Stadt: München Postleitzahl: 81377 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Agnes-Bernauer-Straße 185 Stadt: München Postleitzahl: 80687 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Tauernstraße 11 Stadt: München Postleitzahl: 81547 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Effnerstraße 76 Stadt: München Postleitzahl: 81925 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Dom-Pedro-Platz 6 439436-2025 Page 11/19 Stadt: München Postleitzahl: 80637 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Heiglhofstraße 54 Stadt: München Postleitzahl: 81377 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Mathildenstraße 3b Stadt: München Postleitzahl: 80336 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Laufzeit: 3 Jahre 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 4 Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Leistungen des AN beginnen mit einer Implementierungsphase. Die Implementierungsphase beginnt am 01.11.2025, wenn der Zuschlag vor dem 01.11.2025 erteilt wird. In diesem Fall dauert die Implementierungsphase zwei Monate, so dass der AN mit den übrigen vertraglichen Leistungen (nachfolgend als “Regelbetrieb” bezeichnet) am 01.01.2026 zu beginnen hat. Sofern der Zuschlag nicht vor dem 01.11.2025 erteilt wurde, beginnt die zweimonatige Implementierungsphase am ersten Tag des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats. Der AN hat mit dem Regelbetrieb am Tag nach Beendigung der Implementierungsphase zu beginnen. Der Regelbetrieb endet nach drei Jahren. Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des AG gegenüber dem AN einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Verzögert sich das Vergabeverfahren über den Folgeauftrag, hat der AG das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN bis zu dreimal um jeweils einen Monat zu verlängern. Als Folgeauftrag gilt derjenige Auftrag, der sich an den Vertrag anschließt. 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: 1. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag 439436-2025 Page 12/19 erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher das Formblatt “Eignungsleihe Bieter” (Anhang 7) und das Formblatt “Eignungsleihe Dritter” (Anhang 8) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. 2. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben: a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB d) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz 439436-2025 Page 13/19 Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer im Auftragsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft – mit einer Deckungssumme von mindestens a) 10.000.000,00 EUR für Personenschäden, b) 2.500.000,00 EUR für Sachschäden und c) 2.500.000,00 EUR für Vermögensschäden, – wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden. Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2022 – 2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Kriterium: Anzahl der Führungskräfte Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2022 – 2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die Zahl der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für das Gewerk Elektrotechnik, jeweils mit folgenden Angaben: – Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat – Rolle des Referenznehmers in der Referenz – Beschreibung des Referenzauftrags – Auftragswert in EUR netto – Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) – Name des Auftraggebers, Straße, PLZ, Ort, Land – Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse – Angaben zur Geeignetheit der Referenz Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils 439436-2025 Page 14/19 alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: 1) Gegenstand der Referenz waren a. Inspektion, Prüfung und Wartung, b. Rufbereitschaft (24h/365d) für Stör- und Notfälle, c. Störungsbeseitigung, d. und Instandsetzung von Elektrotechnik. 2) Der Referenznehmer hat während des Ausführungszeitraumes des Referenzauftrags sämtliche unter 1) genannte Leistungen in mindestens fünf (5) Objekten (Häuser, Einrichtungen etc.) ausgeführt. 3) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein. Die vom Bieter in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters/der Bietergemeinschaft. Es werden nur di

© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

MÜNCHENSTIFT GmbH

Erfüllungsort:

St.-Martin-Str. 34

81541 München

Link zu Auftragsunterlagen:

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P535W

Beschaffer E-Mail:

info@muenchenstift.de

Beschaffer Rechtsform:

Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes

Beschaffer Tätigkeit:

Sozialwesen

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1 2.1.6. Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen 439436-2025 Page 2/19 Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Betrug: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Korruption: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Zahlungsunfähigkeit: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen. 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Los 1 Beschreibung: Die MÜNCHENSTIFT GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft und hundertprozentige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München. Sie betreibt insgesamt 13 Alten- und Pflegeheime mit rund 3.000 Bewohnern und 1.900 Mitarbeitern verteilt über die ganze Stadt. Gegenstand der Beschaffung sind – die Inspektion, Prüfung, Wartung und Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk Elektrotechnik, – sowie Störungsbeseitigung an den Anlagen, durch den AN an den in den Vergabeunterlagen sowie unter 5.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung jeweils genannten losgegenständlichen 439436-2025 Page 3/19 Standorten der MÜNCHENSTIFT GmbH, bestehend aus den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Gebäuden und Liegenschaften. Als Liegenschaft gelten mehrere Gebäude der MÜNCHENSTIFT GmbH an einem ihrer Standorte. Die Leistungen sind im Einzelnen den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und deren Anlagen zu entnehmen. Interne Kennung: 1 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: St.-Martin-Str. 34 Stadt: München Postleitzahl: 81541 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE2 12) Land: Deutschland 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: St.-Martin-Str. 65 Stadt: München Postleitzahl: 81669 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE2 12) Land: Deutschland 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Rümannstraße 60 Stadt: München Postleitzahl: 80804 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE2 12) Land: Deutschland 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Manzostraße 105 Stadt: München Postleitzahl: 80997 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE2 12) Land: Deutschland 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Leopoldstraße 261 Stadt: München Postleitzahl: 80807 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE2 12) Land: Deutschland 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Dall`Armistraße 46 Stadt: München 439436-2025 Page 4/19 Postleitzahl: 80638 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE2 12) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Laufzeit: 3 Jahre 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 4 Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Leistungen des AN beginnen mit einer Implementierungsphase. Die Implementierungsphase beginnt am 01.11.2025, wenn der Zuschlag vor dem 01.11.2025 erteilt wird. In diesem Fall dauert die Implementierungsphase zwei Monate, so dass der AN mit den übrigen vertraglichen Leistungen (nachfolgend als “Regelbetrieb” bezeichnet) am 01.01.2026 zu beginnen hat. Sofern der Zuschlag nicht vor dem 01.11.2025 erteilt wurde, beginnt die zweimonatige Implementierungsphase am ersten Tag des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats. Der AN hat mit dem Regelbetrieb am Tag nach Beendigung der Implementierungsphase zu beginnen. Der Regelbetrieb endet nach drei Jahren. Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des AG gegenüber dem AN einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Verzögert sich das Vergabeverfahren über den Folgeauftrag, hat der AG das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN bis zu dreimal um jeweils einen Monat zu verlängern. Als Folgeauftrag gilt derjenige Auftrag, der sich an den Vertrag anschließt. 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: 1. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine 439436-2025 Page 5/19 gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher das Formblatt “Eignungsleihe Bieter” (Anhang 7) und das Formblatt “Eignungsleihe Dritter” (Anhang 8) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. 2. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben: a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB d) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei ( 3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer im Auftragsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft – mit einer Deckungssumme von mindestens a) 10.000.000,00 EUR für Personenschäden, b) 2.500.000,00 EUR für Sachschäden und c) 2.500.000,00 EUR für Vermögensschäden, – wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass 439436-2025 Page 6/19 er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden. Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2022 – 20 24) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Kriterium: Anzahl der Führungskräfte Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2022 – 20 24) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die Zahl der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei ( 3) und höchstens fünf ( 5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei ( 3) Jahren erbrachten Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für das Gewerk Elektrotechnik, jeweils mit folgenden Angaben: – Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat – Rolle des Referenznehmers in der Referenz – Beschreibung des Referenzauftrags – Auftragswert in EUR netto – Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) – Name des Auftraggebers, Straße, PLZ, Ort, Land – Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse – Angaben zur Geeignetheit der Referenz Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei ( 3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei ( 3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: 1) Gegenstand der Referenz waren a. Inspektion, Prüfung und Wartung, b. Rufbereitschaft (24h/365d) für Stör- und Notfälle, c. Störungsbeseitigung, d. und Instandsetzung von Elektrotechnik. 2) Der Referenznehmer hat während des Ausführungszeitraumes des Referenzauftrags sämtliche unter 1) genannte Leistungen in mindestens fünf ( 5) Objekten (Häuser, Einrichtungen etc.) ausgeführt. 3) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein. Die vom Bieter in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters/der Bietergemeinschaft. Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Der Bieter hat alle in der Anlage 2 Nr. 1 ff. des Formblatts “Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung” jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit 439436-2025 Page 7/19 der Referenz muss sich aus der “Beschreibung des Referenzauftrags” und den weiteren Angaben zur Geeignetheit der Referenz ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf ( 5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf ( 5) Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf ( 5) Referenzen benannt werden. Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Im Angebot sind der Leistungsbereich sowie Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführenden Teilleistungen zu benennen sowie auf Verlangen des Auftraggebers die Namen/Firmen, Kontaktdaten und den gesetzlichen Vertreter der Unternehmen. Den Bietern steht es frei, bereits mit Angebotsabgabe die Unterauftragnehmer zu benennen. Eignungsverleihende Unterauftragnehmer müssen benannt werden. Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, wie viele Elektrotechniker im Auftragsfall ab Leistungsbeginn für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Als Elektrotechniker gilt eine Person, wenn sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin (ElekAusbV) oder eine gleichwertige Ausbildung verfügt. Mindestanforderung an die Eignung: Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall über mindestens fünf Elektrotechniker verfügen, die ab Leistungsbeginn für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die in seinem Angebot angegebene Anzahl an Elektrotechnikern ab Leistungsbeginn zur Verfügung steht und entsprechende Qualifikationsnachweise für die Elektrotechniker vorzulegen. 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Pauschalvergütung Implementierungsphase Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium “Pauschalvergütung Implementierungsphase” ist dem losgegenständlichen Formblatt “Preisblatt” zu entnehmen. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Pauschalvergütung Wartung Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium “Pauschalvergütung Wartung” ist dem losgegenständlichen Formblatt “Preisblatt” zu entnehmen. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 45,00 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Pauschalvergütung Rufbereitschaft 439436-2025 Page 8/19 Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium “Pauschalvergütung Rufbereitschaft” ist dem losgegenständlichen Formblatt “Preisblatt” zu entnehmen. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Zeithonorar Stör- und Notdienst Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium “Zeithonorar Stör- und Notdienst” ist dem losgegenständlichen Formblatt “Preisblatt” zu entnehmen. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2025 23:59:59 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P535W /documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P535W 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P535W Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2025 10:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 8 Wochen Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber wird die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 05/08/2025 10:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 439436-2025 Page 9/19 5.1.15.

Organisationen:

Offizielle Bezeichnung: MÜNCHENSTIFT GmbH Registrierungsnummer: DE190458405 Postanschrift: Kirchseeoner Str. 3 Stadt: München Postleitzahl: 81669 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland E-Mail: info@muenchenstift.de Telefon: +49 89 62020 300 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1.

Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern Registrierungsnummer: 09-0318006-60 Postanschrift: Maximilianstraße 39 Stadt: München Postleitzahl: 80538 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 8921762847 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1.

Los:

Von admin