Art des Auftrags:
Bauleistung
Haupteinstufung (cpv):
45343100 Brandschutzarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv):
90910000 Reinigungsdienste
Erfüllungsort:
Frankfurt am Main
Verfahrensart:
Offenes Verfahren
Beschreibung:
Auszuführende Leistungen Das zugrundeliegende Leistungsverzeichnis
beinhaltet hierbei die Baureinigungsarbeiten. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten
Leistungen umfassen: – Zwischenreinigung öffentliche Bereiche inkl. Treppenräume (feste
Treppen und Fahrtreppen), Technikräume und Nebenräume während der Bauzeit –
Bauendreinigung öffentlicher Bereiche inkl. Treppenräume (feste Treppen und Fahrtreppen),
Technikräume und Nebenräume – Reinigen und von WC-Anlagen Die Arbeitshöhe beträgt
dabei bis ca. 4,00m Ausgeführte Vorarbeiten Eine Zustandsfeststellung ist durch den AN vor
Beginn und erneut nach Abschluss der Baumaßnahme mit Beteiligung der Bauüberwachung
fs | architekten und der VGF durchzuführen und mit Fotos und erforderlichen Beschreibungen
zu dokumentieren. Die Dokumentation ist entsprechend vor Beginn und nach Abschluss der
Baumaßnahme an die VGF zu übergeben. Für die Arbeiten in der Station der VGF sind
Ausweise für alle vor Ort befindlichen Personen des AN bei der VGF zu beantragen. Es wird
der Name und ein Passbild aller am Bau beteiligen Mitarbeitenden benötigt. Bei Übergabe des
Ausweises wird eine VGF-spezifische Unterweisung vorgenommen. Für die Maßnahme wird
durch den AG ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator zur Überwachung der Bautätigkeit
beauftragt. Dies geht einher mit einer projektspezifischen Unterweisung an die mindestens ein
Mitarbeitender des AG teilnehmen muss. Ausgeführte Leistungen Unmittelbar vor der
Baumaßnahme wird der AG auf dem Baufeld als Voraussetzung für die Arbeiten den AN
folgende Arbeiten veranlassen: – Stromverteiler in Technikräumen der Unterirdischen Ebenen
(durch Drittfirma) Gleichzeitig laufende Bauarbeiten Während der Ausführung werden
zeitgleich andere Unternehmen auf der Baustelle tätig sein. Es sind Abstimmungen mit den
parallel auf der Baustelle tätigen Unternehmern erforderlich. Der Arbeitsbeginn ist abhängig
von der Fertigstellung des jeweiligen Bereichs durch die Vorgewerke. Es gibt vertrauliche
Dokumente/Pläne in diesem Verfahren. Diese sind für eine Angebotsabgabe wesentlich. Die
vertraulichen Dokumente werden dem Bieter nach Einreichung der unterschriebenen
Vertraulichkeitserklärung über die Bieterkommunikation der “Deutsche eVergabe” zur
Verfügung gestellt.
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
nein
Frist für den Eingang der Angebote:
03/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
28/05/2025 10:00:00 (UTC+2)
Beginn der Ausführung:
07/07/2025
Ende der Ausführung:
29/07/2028
Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Es gibt vertrauliche Dokumente/Pläne in diesem Verfahren. Diese
sind für eine Angebotsabgabe wesentlich. Die vertraulichen Dokumente werden dem Bieter
nach Einreichung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung über die
Bieterkommunikation der “Deutsche eVergabe” zur Verfügung gestellt. Zusätzliche
Informationen: § 160 GWB (
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. (
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen
Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der
Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle
Mitglieder als Gesamtschuldner haften (“Bietergemeinschaftserklärung”).
Bietergemeinschaften werden Einzelbietern gleichgesetzt, wenn sie die Arbeiten im eigenen
Betrieb oder in den Betrieben der Mitglieder ausführen. Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
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Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende
rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben. Bieterfragen Die Beantwortung von
Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt über
das Online-Portal https://www.deutsche-evergabe.de. Wir empfehlen daher den interessierten
Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw.
über evtl. Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden
kann. Beachtung der AVA-Richtlinie der VGF Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere
Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main
mbH zwingend einzuhalten. Diese Richtlinie wird den Bietern als Teil der Vergabeunterlagen
zur Verfügung gestellt. Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten Die Bieter haben
sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei
Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich
darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter
Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer
Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf
eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam
zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen
geltendes Recht verstoßen. Urkalkulation Die Bieter sind verpflichtet, die Urkalkulation ihrer
Angebote vor Erteilung des Zuschlags im Falle einer Preisprüfung auf Anforderung des
Auftraggebers an diesen herauszugeben. Der Auftraggeber verlangt vom Auftragnehmer die
Übergabe der Urkalkulation in einem doppelt verschlossenen Umschlag unmittelbar nach
Zuschlagserteilung innerhalb von sechs Tagen. Es besteht für den Auftragnehmer die
vertragliche Verpflichtung eine Urkalkulation auf Verlangen vorzulegen (§ 16 HVTG). Der
Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) gemäß § 6 a
EU VOB/A nach. Nachzuweisen sind nachfolgende Kriterien, wobei die Art der
Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben wird. Regelmäßig werden
Formblätter vorgegeben. Zuverlässigkeit im Sinne von § 6 Abs. 3 EU VOB/A Eintragung im
Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist Nichtvorliegen der
Zusätzliche Informationen:
Es gibt vertrauliche Dokumente/Pläne in diesem Verfahren. Diese
sind für eine Angebotsabgabe wesentlich. Die vertraulichen Dokumente werden dem Bieter
nach Einreichung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung über die
Bieterkommunikation der “Deutsche eVergabe” zur Verfügung gestellt. Zusätzliche
Informationen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen
Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der
Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle
Mitglieder als Gesamtschuldner haften (“Bietergemeinschaftserklärung”).
Bietergemeinschaften werden Einzelbietern gleichgesetzt, wenn sie die Arbeiten im eigenen
Betrieb oder in den Betrieben der Mitglieder ausführen. Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
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Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende
rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben. Bieterfragen Die Beantwortung von
Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt über
das Online-Portal https://www.deutsche-evergabe.de. Wir empfehlen daher den interessierten
Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw.
über evtl. Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden
kann. Beachtung der AVA-Richtlinie der VGF Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere
Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main
mbH zwingend einzuhalten. Diese Richtlinie wird den Bietern als Teil der Vergabeunterlagen
zur Verfügung gestellt. Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten Die Bieter haben
sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei
Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich
darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter
Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer
Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf
eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam
zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen
geltendes Recht verstoßen. Urkalkulation Die Bieter sind verpflichtet, die Urkalkulation ihrer
Angebote vor Erteilung des Zuschlags im Falle einer Preisprüfung auf Anforderung des
Auftraggebers an diesen herauszugeben. Der Auftraggeber verlangt vom Auftragnehmer die
Übergabe der Urkalkulation in einem doppelt verschlossenen Umschlag unmittelbar nach
Zuschlagserteilung innerhalb von sechs Tagen. Es besteht für den Auftragnehmer die
vertragliche Verpflichtung eine Urkalkulation auf Verlangen vorzulegen (§ 16 HVTG). Der
Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) gemäß § 6 a
EU VOB/A nach. Nachzuweisen sind nachfolgende Kriterien, wobei die Art der
Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben wird. Regelmäßig werden
Formblätter vorgegeben. Zuverlässigkeit im Sinne von § 6 Abs. 3 EU VOB/A Eintragung im
Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 21 Schwarzarbeitergesetz und
§ 19 Mindestlohngesetz. Referenzen: Es sind 3 Referenzen der letzten 5 Jahre anzugeben.
Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt: – Drei Referenzen und erfolgreich
abgeschlossene Projekte in öffentlichen Verkehrsbauwerken wie z.B. Bahnhöfe, Flughäfen
oder U-Bahnstationen. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die
im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: – Die
Reinigungsleitung/Vorarbeiter vor Ort hat Mindestens eine 3-jährige Erfahrung im
Reinigungsgewerbe. – Nachweis der Bauleitung/Reinigungsleitung/Vorarbeiter über eine
aktuelle EUP-Bescheinigung für das Reinigen von elektrischen Anlagen und Betriebsstätten.
Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Unternehmens und/oder der
Führungskräfte des Unternehmens, sofern sie als Zuschlagskriterium bewertet werden: –
Nachweis der beruflichen Qualifikationen durch eine abgeschlossene Berufsausbildung als
Reinigungsfachkraft oder gleichzusetzende Ausbildung/Fortbildung. Beim Einsatz von
Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen (Art und Umfang) mit
dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignungskriterien kann – soweit darin enthalten
– durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Die mit dem Angebot oder dem
Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der
Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
verlangt: Der Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung)
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gemäß § 6a EU VOB/A nach. Nachzuweisen sind nachfolgende Kriterien, wobei die Art der
Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben wird. Regelmäßig werden
Formblätter vorgegeben. Zuverlässigkeit im Sinne von § 6a EU VOB/A. Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21
Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB bzw. etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen
gem. § 125 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 6f EU VOB/A Auszug aus dem Berufs- oder
Handelsregister oder Nachweis der Eintragung in einem vergleichbaren ausländischen
Register, nicht älter als drei Monate ab Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung;
in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer
Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslands, wenn und soweit eine
Eintragungspflicht besteht. Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot
einzureichen sind: – HVA B-StB Angebotsschreiben – Teile der Leistungsbeschreibung:
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm – HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung – HVA B-
StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen – HVA B-StB Erklärung Bieter-
/Arbeitsgemeinschaft – HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
– HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe – Eigenerklärung zur
Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht – EFB 221 oder EFB 222 –
Vertraulichkeitserklärung – Eigenerklärung zur Tariftreue nach HVTG – Eigenerklärung
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Eigenerklärung Ersatzbaustoffverordnung –
Eigenerklärung Sanktion gegen Russland Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter
ein Verzeichnis über die deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen.
Gewährleistungszeit nach VOB/B ab schriftlicher Abnahme durch den Projektleiter der VGF.
Ausschlussgründe:
nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 21 Schwarzarbeitergesetz und
§ 19 Mindestlohngesetz. Referenzen: Es sind 3 Referenzen der letzten 5 Jahre anzugeben.
Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt: – Drei Referenzen und erfolgreich
abgesch
Eignungskriterien:
kann – soweit darin enthalten
– durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Die mit dem Angebot oder dem
Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der
Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
verlangt: Der Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung)
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gemäß § 6a EU VOB/A nach. Nachzuweisen sind nachfolgende Kriterien, wobei die Art der
Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben wird. Regelmäßig werden
Formblätter vorgegeben. Zuverlässigkeit im Sinne von § 6a EU VOB/A. Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21
Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB bzw. etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen
gem. § 125 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 6f EU VOB/A Auszug aus dem Berufs- oder
Handelsregister oder Nachweis der Eintragung in einem vergleichbaren ausländischen
Register, nicht älter als drei Monate ab Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung;
in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer
Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslands, wenn und soweit eine
Eintragungspflicht besteht. Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot
einzureichen sind: – HVA B-StB Angebotsschreiben – Teile der Leistungsbeschreibung:
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm – HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung – HVA B-
StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen – HVA B-StB Erklärung Bieter-
/Arbeitsgemeinschaft – HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
– HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe – Eigenerklärung zur
Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht – EFB 221 oder EFB 222 –
Vertraulichkeitserklärung – Eigenerklärung zur Tariftreue nach HVTG – Eigenerklärung
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Eigenerklärung Ersatzbaustoffverordnung –
Eigenerklärung Sanktion gegen Russland Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter
ein Verzeichnis über die deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen.
Gewährleistungszeit nach VOB/B ab schriftlicher Abnahme durch den Projektleiter der VGF.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo –
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Gemäß §
123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: U-Bahnstation Leipziger Str. Brandschutz – hier: Baureinigungsarbeiten
Beschreibung: Auszuführende Leistungen Das zugrundeliegende Leistungsverzeichnis
beinhaltet hierbei die Baureinigungsarbeiten. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten
Leistungen umfassen: – Zwischenreinigung öffentliche Bereiche inkl. Treppenräume (feste
Treppen und Fahrtreppen), Technikräume und Nebenräume während der Bauzeit –
Bauendreinigung öffentlicher Bereiche inkl. Treppenräume (feste Treppen und Fahrtreppen),
Technikräume und Nebenräume – Reinigen und von WC-Anlagen Die Arbeitshöhe beträgt
dabei bis ca. 4,00m Ausgeführte Vorarbeiten Eine Zustandsfeststellung ist durch den AN vor
Beginn und erneut nach Abschluss der Baumaßnahme mit Beteiligung der Bauüberwachung
fs | architekten und der VGF durchzuführen und mit Fotos und erforderlichen Beschreibungen
zu dokumentieren. Die Dokumentation ist entsprechend vor Beginn und nach Abschluss der
Baumaßnahme an die VGF zu übergeben. Für die Arbeiten in der Station der VGF sind
Ausweise für alle vor Ort befindlichen Personen des AN bei der VGF zu beantragen. Es wird
der Name und ein Passbild aller am Bau beteiligen Mitarbeitenden benötigt. Bei Übergabe des
Ausweises wird eine VGF-spezifische Unterweisung vorgenommen. Für die Maßnahme wird
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durch den AG ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator zur Überwachung der Bautätigkeit
beauftragt. Dies geht einher mit einer projektspezifischen Unterweisung an die mindestens ein
Mitarbeitender des AG teilnehmen muss. Ausgeführte Leistungen Unmittelbar vor der
Baumaßnahme wird der AG auf dem Baufeld als Voraussetzung für die Arbeiten den AN
folgende Arbeiten veranlassen: – Stromverteiler in Technikräumen der Unterirdischen Ebenen
(durch Drittfirma) Gleichzeitig laufende Bauarbeiten Während der Ausführung werden
zeitgleich andere Unternehmen auf der Baustelle tätig sein. Es sind Abstimmungen mit den
parallel auf der Baustelle tätigen Unternehmern erforderlich. Der Arbeitsbeginn ist abhängig
von der Fertigstellung des jeweiligen Bereichs durch die Vorgewerke. Es gibt vertrauliche
Dokumente/Pläne in diesem Verfahren. Diese sind für eine Angebotsabgabe wesentlich. Die
vertraulichen Dokumente werden dem Bieter nach Einreichung der unterschriebenen
Vertraulichkeitserklärung über die Bieterkommunikation der “Deutsche eVergabe” zur
Verfügung gestellt.
Interne Kennung: 76e1aa2a-4861-476b-9bd2-3735b32f9046
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45343100 Brandschutzarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 07/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 29/07/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Drei Referenzen und erfolgreich abgeschlossene Projekte in öffentlichen
Verkehrsbauwerken wie z.B. Bahnhöfe, Flughäfen oder U-Bahnstationen.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweis der beruflichen Qualifikationen durch eine abgeschlossene
Berufsausbildung als Reinigungsfachkraft oder gleichzusetzende Ausbildung/Fortbildung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien:
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
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5.1.11.
Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
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Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
8.
© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
Erfüllungsort:
Kurt-Schumacher-Str. 8
60487 Frankfurt am Main
Link zu Auftragsunterlagen:
https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.
Beschaffer E-Mail:
vergabestelle@vgf-ffm.de
Beschaffer Rechtsform:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes
Beschaffer Tätigkeit:
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api
/supplier/external/deeplink/subproject/31aff270-9924-4940-857b-b099401216cc
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2025 10:00:00 (UTC+
2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-
EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Auszuführende Leistungen Das
zugrundeliegende Leistungsverzeichnis beinhaltet hierbei die Baureinigungsarbeiten. Die im
Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen umfassen: – Zwischenreinigung öffentliche
Bereiche inkl. Treppenräume (feste Treppen und Fahrtreppen), Technikräume und
Nebenräume während der Bauzeit – Bauendreinigung öffentlicher Bereiche inkl.
Treppenräume (feste Treppen und Fahrtreppen), Technikräume und Nebenräume – Reinigen
und von WC-Anlagen Die Arbeitshöhe beträgt dabei bis ca. 4,00m
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der
Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle
Mitglieder als Gesamtschuldner haften (“Bietergemeinschaftserklärung”).
Bietergemeinschaften werden Einzelbietern gleichgesetzt, wenn sie die Arbeiten im eigenen
Betrieb oder in den Betrieben der Mitglieder ausführen.
Finanzielle Vereinbarung: Keine Besonderheiten
5.1.15.
Organisationen:
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
Registrierungsnummer: 1698af6e-a096-45d4-a96e-39c0accd6b60
Abteilung: Einkauf & Materialwirtschaft
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 8
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60311
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf & Materialwirtschaft
E-Mail: vergabestelle@vgf-ffm.de
Telefon: +49 6921326219
Fax: +49 6921323336
Internetadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Profil des Erwerbers: https://www.vgf-ffm.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Registrierungsnummer: 56e7b770-8c1a-47f2-a7dd-154332993450
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Registrierungsnummer: 73662234-4e4b-4c2d-87ae-503330ee0516
310492-2025 Page 7/8
Abteilung: Einkauf & Materialwirtschaft
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60311
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf & Materialwirtschaft
E-Mail: vergabestelle@vgf-ffm.de
Telefon: +49 6921303
Fax: +49 6921323336
Internetadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Los: